Beschlussempfehlung:
Der Kreistag beschließt die Satzung zur Durchführung der Sozialhilfe im Rhein- Kreis Neuss - Delegationssatzung SGB XII – in der vorgelegten Form.
Sachverhalt:
Der Rhein-
Kreis Neuss als örtlicher Träger der
Sozialhilfe hat den kreisangehörigen Städten und Gemeinden ihm obliegende
Aufgaben nach dem SGB XII zur Entscheidung im eigenen Namen übertragen.
Die
Aufgabenübertragung ist in der Delegationssatzung SGB XII geregelt. Mit der
Neufassung der Satzung erfolgen einige Klarstellungen und redaktionelle
Überarbeitungen. So waren bislang die delegierten Aufgabenbereiche im Einzelnen
aufgeführt, nun werden die nicht delegierten Aufgabenbereiche benannt.
Das
Benehmen mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden wurde in der
Sozialdezernentenkonferenz am 01.09.2011 hergestellt. Der abgestimmte Satzungsentwurf
ist beigefügt.
Die
Satzung tritt zum 01.10.2011 in Kraft.