Die Kreise und kreisfreien Städte (Vorhaltung Entsorgungsanlagen) sowie die kreisangehörigen Gemeinden (Einsammlung und Transport) sind als öffentlich - rechtliche Entsorgungsträger gemäß § 15 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) verpflichtet, die in ihrem Gebiet angefallenen überlassungspflichtigen Abfälle aus privaten Haushaltungen und Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen (Gewerbeabfälle) zu entsorgen.
Um einen besseren Überblick über die Abfallmengenentwicklung
im Rhein-Kreis Neuss zu erhalten, werden in den Darstellungen neben den
Mengenangaben für das Jahr 2011 auch die der Jahre 2010 und 2009 aufgeführt.
1. Entwicklung
der Hausmüllmengen (incl. DSD)
Die Entwicklung der Hausmüllmengen einschließlich der getrennt
gesammelten Wertstoffmengen ist der Anlage 1 zu entnehmen.
Die Gesamtmenge aus dem Hausmüllbereich hat sich im Vergleich zu 2010 nur
unwesentlich verändert.
Nennenswerte Abweichungen zu 2010 weisen die Einzelfraktionen
Pappier/Pappe (+ 7 %) sowie der Elektro-Schrott (- 24 %) auf.
Der Anstieg beim Altpapier ist darauf zurückzuführen, dass in 2011 in der
Gemeinde Rommerskirchen keine gewerbliche Sammlung mehr durchgeführt wurde,
sondern die eingesammelten Mengen wieder dem Kreis überlassen wurden.
Der deutliche Rückgang bei dem von den Städten und Gemeinden separat
eingesammelten Elektroschrott dürfte
hauptsächlich in einer immer stärkeren Beraubung der zur Abholung durch die
Kommunen bereitgestellten Altgeräte begründet liegen. Der nach wie vor hohe
Altmetallpreis motiviert zahlreiche illegal handelnde Einsammler zu dieser
unzulässigen Beraubung.
Neben den kommunal eingesammelten Altgeräten werden an der Sammelstelle an der
WSAA Neuss auch haushaltsübliche Altgeräte aus Gewerbe- und
Dienstleistungsbetrieben sowie öffentlichen Einrichtungen zurückgenommen. In
2011 lag diese Menge bei 119 t. Mit den Altgeräten, die über die
Kleinanlieferstationen erfasst wurden (832 t), ergibt sich somit eine
Gesamtmenge an Elektronikschrott von 1.884 t, was umgerechnet in etwa 4,3 kg pro Einwohner bedeutet. Die im Elektro-
und Elektronikgesetz formulierte Zielvorgabe von 4 kg pro Einwohner und Jahr
wird somit im Rhein-Kreis Neuss erreicht.
Leicht zurückgegangen ist auch die Menge der an den Kleinanlieferstationen
angelieferten Mengen (s. Anlage 2)
2. Entwicklung
der sonstigen Abfälle
Einen Überblick über die Entwicklung der sonstigen Abfallarten zeigt
Anlage 3.
Bei den Gewerbeabfällen ist ein Anstieg von ca. 6 % zu verzeichnen, wogegen die
Menge aus der Bauwirtschaft um fast 10 % gesunken ist..
Angestiegen um 9 % ist auch die an der
Kompostierungsanlage Korschenbroich angelieferte Menge an Grünabfällen. Die
Menge der sonstigen Siedlungsabfälle (Klärschlämme, Sieb- und Rechenrückstände,
Straßenkehricht etc.) ist konstant geblieben.
3. Ein-
und Ausgänge WSAA
Aus den der Wertstoffsortier- und
Abfallbehandlungsanlage (WSAA) auf der Deponie Neuss zugeführten Restabfällen
werden mit Hilfe modernster Sortier- und Behandlungstechnik noch stofflich
sowie energetisch verwertbare Bestandteile abgetrennt, sodass die der
Müllverbrennung zugeführte Menge deutlich verringert werden kann.
Aus den dem Kreis überlassenen und der WSAA zugeführten Abfällen konnten
durch Sortierung und Behandlung somit noch 33.846 t dem Restmüll entzogen und
verwertet werden. Mit den direkt verwerteten Abfällen (99.454 t, s. Anlage 2)
ergibt sich somit eine Gesamt-Verwertungsmenge von 133.300 t, was eine Quote
von fast
48 % bedeutet. Die Differenzmenge zwischen Eingang und Ausgang der WSAA ergibt
sich zum einen aus dem Rotteverlust aus der biologischen Behandlung des
Hausmülls und zum anderen dadurch, dass die Abfall- und Wertstofflager nicht
vollständig zum Stichtag 31.12. geleert waren.
Neben den 105.920 t nicht mehr verwertbaren Restabfällen aus der WSAA wurden
weitere 18.666 t Abfälle der Müllverbrennung zugeführt. Bei dieser Menge
handelt es sich um Abfälle, die aufgrund ihrer Zusammensetzung und
Eigenschaften nicht in der WSAA behandelt wurden. Zu nennen sind hier
beispielsweise Klärschlämme sowie Abfälle aus Krankenhäusern und Altenheimen.
Insgesamt verbrannt wurden in 2011 somit 124.586 t.
4. Deponierte Mengen
Deponiert werden dürfen nur noch
solche Abfälle, die weniger als 5 % brennbare Bestandteile enthalten. Im
Wesentlichen handelt es sich hierbei um Bauabfälle wie Asbestzementplatten und
mineralische Dämmwolle. Auf der Deponie Neuss wurden 2011 insgesamt 3.614 t an Abfällen abgelagert. 2010 waren es
4.357 t.
5. Schadstoffmengen
Die Bürgerinnen und Bürger des Kreises können schadstoffhaltige Abfälle aus
Haushaltungen an den in den einzelnen Städten und Gemeinden regelmäßig
eingesetzten Schadstoffmobilen (kostenlos) sowie an den Privatanlieferstationen
auf den Deponien Neuss-Grefrath sowie Grevenbroich-Neuenhausen abgeben.
2009 |
2010 |
2011 |
|
Schadstoffmobil |
255 t |
253 t |
269 t |
Kleinanlieferstationen |
218 t |
183 t |
212 t |
Summe |
473 t |
436 t |
481 |
Aus vorstehender Tabelle ist zu erkennen, dass die Menge, die über das
Schadstoffmobil und an den Privatanlieferstationen eingesammelt wurde, um ca.
10 % gestiegen ist.
Für vergleichbare Abfälle aus dem Kleingewerbe, öffentlichen Einrichtungen und
Arztpraxen hat der Rhein-Kreis Neuss ein Gewerbeschadstoffmobil eingesetzt. Ca.
90 % der Nutzer sind Ärzte bzw. medizinische Einrichtungen. Die Erfassung der
Abfälle in den Praxen erfolgt mittels spezieller Abfallgefäße. Die
Entsorgungskosten werden nicht nach dem Gewicht, sondern nach Volumen und
Anzahl der genutzten Behältnisse berechnet.
2009 |
2010 |
2011 |
|
Gewerbe u. öffentl. Einrichtungen |
20 t |
13 t |
14 t |
Arztpraxen |
Anzahl Gefäße: 1.308 Gesamtvolumen: 64 m³ |
Anzahl Gefäße: 1.345 Gesamtvolumen: 66 m³ |
Anzahl Gefäße: 1.270 Gesamtvolumen: 61 m³ |