Betreff
Baukostenförderung im Rahmen des U3-Ausbaus
Vorlage
51/2555/XV/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Die Bundesregierung hat im September 2012 auf den erhöhten Förderbedarf im Rahmen des U3-Ausbaus reagiert und weitere Fördermittel im Rahmen des Fiskalpaktes in Höhe von 580 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Am 01.02.2013 hat der Bundesrat dem dazugehörigen „Gesetz zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege“ zugestimmt.

Von den Fördermitteln des Bundes fließen rund 126 Millionen nach NRW. Die Mittel werden Pauschal in 2 Tranchen an die Jugendämter ausgezahlt. Dem Kreisjugendamt wurden mit

 

der ersten Tranche    229.877,00 € und mit

der zweiten Tranche 241.119,00 € zur Verfügung gestellt.

 

Außerdem stellte die Landesregierung weitere 40 Millionen Euro im Rahmen des Sonderprogramms 2013 als fachbezogene Pauschale zur Verfügung. Dem Kreisjugendamt wurde daraus eine Pauschale in Höhe von 153.251,00 € gewährt, die vom Kreisjugendamt an Träger von Kindertageseinrichtungen für den U3-Ausbau zu bewilligen ist.

 

In seiner Sitzung vom 15.02.2012 hat der Kreisjugendhilfeausschuss die Reihenfolge der noch für die U3-Betreuung auszubauenden Kindertageseinrichtungen festgelegt. Gemäß dieser Liste sind noch 3 Kindertageseinrichtungen auszubauen, wie im Folgenden aufgeführt.

 

-       Kath. Kindergarten „zur Lieben Frau“ in Jüchen mit Gesamtkosten laut Antrag vom Juli 2010 in Höhe von 298.000,00 €, beantragte Bundesmittel: 216.000,00 €, Kreiszuschuss: 29.000,00 €

 

-       Kath. Kindergarten St. Katharina in Glehn mit Gesamtkosten laut Antrag vom Mai 2010 in Höhe von 342.563,25 €, beantragte Bundesmittel: 288.000,00 € Kreiszuschuss: 11.281,00 €

 

-       Städt. Kindertageseinrichtung Schulstraße in Glehn mit Gesamtkosten laut Antrag vom Mai 2013 in Höhe von 132.222,00 €, beantragte Landesmittel: 119.000,00 €

 

Antragsvolumen für die o.a. Maßnahmen:

 

216.000,00 + 288.000,00 + 119.000,00 = 623.000,00 €

 

Fördermittel Bund und Land:

 

229.877,00 + 241.119,00 + 153.251,00 = 625.247,00 €

 

Mit den Fördermitteln können die o.a Projekte wie folgt gefördert werden:

 

> Kath. Kindergarten in Jüchen:      209.405,00 € Bundesmittel / erste Tranche

 

> Kath. Kindergarten in Glehn:          20.472,00 € Bundesmittel / erste Tranche

                                                241.119,00 € Bundesmittel / zweite Tranche

                                                  26.409,00 € Landesmittel / Sonderprogramm 2013

 

> Städt. Kita Schulstr.         in Glehn:        119.000,00 € Landesmittel / Sonderprogramm 2013

                                                          616.405,00 €

 

 

Mit Abschluss der o.a. Maßnahmen wird das Gesamtkonzept für den U3-Ausbau im Bereich des Kreisjugendamtes umgesetzt worden sein. Insgesamt stehen dann in 32 Kindertageseinrichtungen 412 Plätze für Kinder unter 3 Jahren zur Verfügung, davon sind 334 Plätze mit Bundes- und Landesmitteln gefördert worden. Im Bereich der Kindertagespflege werden zusätzlich 140 Plätze von 61 Kindertagespflegepersonen für Kinder unter 3 Jahren vorgehalten, so dass insgesamt 552 Plätze für Kinder unter 3 Jahren zur Verfügung stehen, das entspricht einer Versorgungsquote von 35,7 %.

 

Mit Erlass vom 22.02.2013 (siehe Anlage) hat das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit Landes- und Bundesmittel geförderte Plätze für Kinder unter 3 Jahren auch mit U3-Kindern zu belegen sind. Ein Verstoß gegen die Zweckbindung müsste demnach unmittelbar zur Rückforderung der Investitionsmittel mit Verzinsung führen.

Im Bereich des Kreisjugendamtes können zum Kindergartenjahr 2013/2014, 4 geförderte Plätze in einer Einrichtung auf Grund der Altersstruktur nicht entsprechend belegt werden.