Beschlussempfehlung:
Der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss nimmt das Kreisstraßenbauprogramm 2014 zustimmend zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Der Baubeginn für die K 31, bei der
es sich um eine Gemeinschaftsmaßnahme mit der Stadt Grevenbroich handelt, ist
im Dezember 2013 erfolgt. Die Arbeiten verlaufen bisher zügig und reibungslos
und liegen voll im Zeitplan. Die Fertigstellung der Maßnahme ist für April/Mai
eingeplant.
Bei einem Neubaubauvolumen von ca. 4,104 Mio.
€ beträgt der kreiseigene Investitionsanteil rund 2,885 Mio. €. für
das diesjährige Programmjahr.
Bei
der ersten Maßnahme handelt es sich um den Neubau des rund vier Kilometer
langen Radweges entlang der stark befahrenen K 10 zwischen GV-Noithausen und
GV-Barrenstein. Der gesamte Streckenabschnitt der K 10 weist keine separate
Rad- und Fußgängeranlage auf. Der Rad- und Fußgängerverkehr wird auf den beiden
ungesicherten Mehrzweckspuren geführt.
Eine Benutzung dieses Bereiches als Fußgänger und
Radfahrer beinhaltet ein hohes Gefährdungspotential und ist folglich als Rad-
und Fußwegverbindung ungeeignet. Der Radweg ist zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit auf der K 10 dringend erforderlich.
Der Baubeginn des Radweges sollte ursprünglich im
letzten Jahr erfolgen. Die Ausschreibungsunterlagen waren fertig gestellt, die
Submission und Vergabe bereits terminiert. Die Verwaltung musste die Maßnahme
jedoch aufgrund einer umfangreichen Baumaßnahme des Erftverbandes, die einen
massiven Eingriff in den Straßenkörper der K 10 vorsieht, verschieben.
Der Erftverband plant den Anschluss der Kläranlage
Villau an die Kläranlage Grevenbroich. Die Überleitung soll als kombinierte
Druck-/Freispiegelleitung (Verbindungssammler) realisiert werden. Das im
Einzugsgebiet der Villauer Anlage anfallende Abwasser soll künftig dann über
den neuen Verbindungssammler an das Gruppenklärwerk Grevenbroich geleitet
werden.
Vor diesem Hintergrund und im öffentlichen Interesse
ist seitens der Verwaltung mit Vertretern des Erftverbandes entschieden worden,
beide Baumaßnahmen zeitlich und baulich zu koordinieren respektive zusammen
durchzuführen, da bei einer gemeinsamen Baudurchführung für beide Seiten
Kosteneinsparungen zu erzielen und kürzere und geringere Beeinträchtigungen der
Verkehrsabläufe auf der K 10 zu erwarten sind.
Die gemeinsame Baumaßnahme wird voraussichtlich nach
den Sommerferien beginnen und bis Sommer 2015 dauern. Neben den umfangreichen
Arbeiten (Neubau des Geh- und Radweges, Umbau der Knotenpunkte mit
Querungshilfen, Erneuerung der Lichtsignalanlage K10/L361 und Erneuerung der
Asphaltdecke im Zuge der K10) wird der Erftverband eine
3,3 km lange Freispiegelleitung zwischen Barrenstein
und Noithausen in einer Tiefe von 3 bis 4 m verlegen. Im Bereich der K 10
zwischen dem Gewerbegebiet Ost und Tribünenweg ist dabei eine Längsverlegung im
heutigen Mehrzweckstreifen und unter dem zukünftigen kombinierten Geh- und
Radweg der K 10 vorgesehen.
Die Durchführung der Gemeinschaftsmaßnahme wird über
eine öffentlich-rechtliche Baudurchführungsvereinbarung geregelt.
Bei der K 31 Radweg
Allrath –Barrenstein 2. BA schließt der Kreis in Kooperation mit der Stadt
Grevenbroich derzeit die vorhandene Lücke im Radwegenetz in der Ortslage von Allrath.
Der zweite Bauabschnitt stellt den Bereich zwischen Allrath und dem Überführungsbauwerk
der DB AG über die K26 dar. Der Radweg im Bereich der Bahnüberführung zwischen
Allrath und Barrenstein ist mit einer Breite von 2,50 m ausgestattet. Dieser Gefährdungspunkt
(Engstelle) ist bereits in früheren Jahren entschärft worden, und der Radfahrer
kann heute ─
ohne die Fahrbahn zu benutzen ─
unter dem Brückenbauwerk durchfahren.
Die Gemeinschaftsmaßnahme wurde auf
Grundlage einer gemeinsamen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsvereinbarung
zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und der Stadt Grevenbroich vom Kreistiefbauamt
ausgeschrieben und wird gemeinsam von Stadt und Kreis gebaut.
Der aktuelle
Sachstand zur Maßnahme K 37n Neuführung Hüngert bis zur L 390 wird unter Punkt
5.1 im Detail beschrieben.
Der Radweg K 43
Radweg zwischen Grevenbroich-Elsen und Grevenbroich-Gustorf dient zur Anbindung
der Freizeit- und Naherholungseinrichtungen im Elsbachtal sowie des dortigen
Fahrsicherheitszentrums des ADAC. Bei dem Radweg handelt es sich um die im
Spätsommer 2012 weitgehend fertig gestellte und zur Benutzung freigegebene Weiterführung
des innerörtlichen Radweges an der Provinzstraße in Gustorf bis nach Elsen. Die
K 43 ist die einzige Verbindung zwischen den Stadtteilen Gustorf und Elsen. Von
der Bevölkerung ist die neue (ca. 2 km lange) Radwegeverbindung zwischen den Grevenbroicher
Ortsteilen Elsen und Gustorf bereits – wie erwartet – sehr gut angenommen
worden.
Die mehrfach im
Ausschuss vorgestellte und durch Planfeststellung gesicherte Radwegeplanung
beinhaltet im Ortseingangsbereich von Elsen eine Querungshilfe in Form einer
2,50 m breiten Mittelinsel. Die hiermit verbundene Fahrbahnverschwenkung
erfordert die geringfügige Inanspruchnahme einer ca. 75 qm großen Teilfläche
eines angrenzenden, in Privateigentum stehenden Brachgrundstückes.
Nachdem der
Eigentümer, der sich zuvor jeglicher Kontaktaufnahme seitens des Kreistiefbauamtes
entzogen hatte, zuletzt sein grundsätzliches Einverständnis zur notwendigen Flächenabtretung
erklärt hatte, verknüpfte dieser seine Entschädigungsansprüche im Vorfeld der
Baumaßnahme mit unangemessenen und sachfremden Forderungen.
Trotz intensiver
Bemühungen, auf freihändiger Basis eine Einigung herbeizuführen, sah sich die
Verwaltung schließlich gezwungen, bei der Enteignungsbehörde einen Antrag auf
Besitzeinweisung zu stellen.
Die
Bezirksregierung Düsseldorf hat in dieser Funktion nach Anhörung der
Beteiligten und Würdigung des Sachverhaltes (im Rahmen eines förmlichen
Erörterungstermins) dem Antrag des Kreistiefbauamtes stattgegeben und den
Rhein-Kreis Neuss per Beschluss in den Besitz der benötigten Grundstücksfläche
eingewiesen.
Auf dieser
rechtlichen Grundlage wird die bis dato noch fehlende Querungshilfe nun nachträglich
baulich hergestellt. Der Baubeginn ist nunmehr für März 2014 vorgesehen soweit
die Witterungsbedingung dies zulassen. Die Auftragsvergabe an die Baufirma ist
bereits durch das Kreistiefbauamt erfolgt.
Alle vier Maßnahmen
sind haushaltsrechtlich durch die Bereitstellung der entsprechenden Mittel zur
Realisierung vorbereitet.
Erneuerungsmaßnahmen:
Von der Verwaltung wird seit 2008 neben dem Jahresprogramm für den Neu-
und Ausbau von Kreisstraßen ein jährlich neu aufzustellendes separates
Erhaltungsprogramm erarbeitet. Hierbei handelt es sich um investive
Erneuerungsmaßnahmen zur Substanzerhaltung des Kreisstraßennetzes. Das Programm
ist auf investive Substanzerhaltungsmaßnahmen bzw. auf die wesentliche
Verbesserung von Teilstücken verschiedener Kreisstraßen fokussiert. Diese über
das Kreisstraßenbauprogramm hinausgehenden Investitionen sollen die Bilanzwerte
des Infrastrukturvermögens auf einem gewissen Level halten und so einem
größeren Nachholbedarf in künftigen Jahren vorbeugen. Die einzelnen Maßnahmen
werden je nach Dringlichkeit unter Berücksichtigung des Ergebnisses der
Zustanderfassung und Bewertung, der Verkehrsbedeutung und der
Verkehrssicherheit von der Verwaltung in das Erhaltungsprogramm eingestellt.
Die Erneuerungsmaßnahmen beschränken sich hierbei nicht nur auf die Wiederherstellung
der vorhandenen Straße im ursprünglichen Zustand, sondern berücksichtigen die
aktuellen Ansprüche an die Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit sowie den
momentanen Stand der Technik. So sind z.B. Oberbauverstärkungen notwendig, um
der starken Verkehrszunahme gerade des LKW-Verkehrs Rechnung zu tragen, oder
auch Querschnittsverbreiterungen der Fahrbahn bis hin zu Ergänzungen um Radwege
und Seitenstreifen. Nicht zuletzt können solche Erhaltungsmaßnahmen auch eine
Verbesserung der Umweltbedingungen mit sich bringen, wie die ordnungsgemäße
Fassung und schadlose Ableitung des Niederschlagswassers (z.B. in
Wassergewinnungsgebieten).
Folgende
Erneuerungsmaßnahmen sind neben den vier aktuellen Neubaumaßnahmen für 2014
eingeplant:
Ø
K 1 Meerbusch Lank-Latum nach Langst-Kierst:
Erneuerung der Asphaltdeck-
und
Binderschicht
Ø
K 1 Meerbusch Ortsdurchfahrt (OD) Langst-Kierst:
Erneuerung der Asphaltdeck-
und
Binderschicht
Ø
K 4 Kaarst Holzbrücke in Kaarst-Holzbüttgen:
Neubau der Brücke infolge Unfallschaden
Ø
K 4 Korschenbroich Beleuchtung Bahntunnel
Ortsdurchfahrt (OD) Kleinenbroich
Ø
K 5 Korschenbroich Schloss Myllendonk: Erneuerung
der Pumpstation
Ø
K 9 Meerbusch Langst-Kierst – Nierst: Verbreiterung
des Fahrbahnquerschnittes
Ø
K 23 Korschenbroich: Erneuerung und Verbreiterung
des komb. Geh- und Radweges
Ø
K 36 Dormagen Ortsdurchfahrt (OD) Hackenbroich :
Erneuerung der Asphaltdeckschicht