Beschlussempfehlung:
1. Der Kreisausschuss stimmt dem Kreisentwicklungskonzept zu.
2. Er verweist das Konzept in den Kreistag.
Sachverhalt:
Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss hat in seiner 17. Sitzung am 18.06.2013 folgendes einstimmig beschlossen:
1. Der Landrat wird beauftragt, dem Kreistag – analog zum
„Silbernen Plan“ in der Altenhilfe – ein Kreisentwicklungskonzept: „Inklusion
von Menschen mit Behinderungen im Rhein-Kreis Neuss“ vorzulegen, aus dem sich
Handlungsmöglichkeiten und Perspektiven sowie personelle Erfordernisse für die
Gestaltung eines inklusiven Lebensraumes ergeben.
2. Im Mittelpunkt des Konzeptes stehen die im Rhein-Kreis
Neuss lebenden Menschen mit Behinderungen, die nach Maßgabe ihrer individuellen
Möglichkeiten und Bedürfnisse am allgemeinen Leben teilnehmen möchten. An der
Erarbeitung des Konzeptes sind deshalb die betroffenen Menschen, ihre
Interessenvertreter und die Selbsthilfegruppen zu beteiligen.
3. Die bisherigen positiven Entwicklungen zur Umsetzung
der Inklusion im Rhein-Kreis Neuss als auch in den Städten und Gemeinden sind
in das Konzept einzubeziehen.
4. In den Gesetzen des Bundes und des Landes geregelte
Aufgaben- und Finanzierungszuständigkeiten sind zu berücksichtigen und zu
beachten.
5. Zur Erstellung des Konzeptes werden 20.000,00 € aus Produkt Kreisentwicklungsplanung 090.511.010, Sachkonto 5279100, zur Verfügung gestellt.
Das Konzept wurde Ihnen bereits mit der Einladung vom Kulturausschuss übersandt. Dieses Konzept soll abschließend in der Kreistagssitzung am 25. März 2014 beraten werden.