Beschlussempfehlung:
Aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages beschließt der Kreistag einstimmig, für die laufende Wahlperiode
1. Landrat Petrauschke
(§ 113 GO/§ 26 V KrO NRW)
2. ………………………………………………………………………………………
als Vertreter des Rhein-Kreises Neuss in den Stiftungsrat zu entsenden.
Sachverhalt:
Gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung der Stiftung Schloss Dyck besteht der Stiftungsrat aus zwölf Mitgliedern und zwar aus
- der Stifterin, nach ihrem Ableben oder Ausscheiden einem Mitglied der Familie Salm- Reifferscheidt Wolf Metternich als geborenem Mitglied;
- einem weiteren Mitglied der Familie Salm-Reifferscheidt Wolff Metternich als geborenem Mitglied;
- einem Fachmann aus dem Bereich des Finanzwesens und/oder des Rechts;
- einem Fachmann aus dem kulturellen Bereich;
- einem Fachmann aus dem Bereich der Gartenkunst und Landschaftsarchitektur;
- einem Vertreter des Landes Nordrhein-Westfalen,
- zwei Vertretern des Landschaftsverbandes Rheinland;
- zwei Vertretern des Rhein-Kreises Neuss;
- dem gesetzlichen Vertreter der Gemeinde Jüchen;
- einem Vertreter der RWE Power AG.
Dem Stiftungsrat gehörten bisher Landrat Hans-Jürgen Petrauschke und KTA Franz-Josef Radmacher an.
Nach Maßgabe von § 113 Abs. 2 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 26 Abs. 5 der Kreisordnung NRW ist ein Vertreter der jeweilige Landrat bzw. ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Kreisverwaltung. Ein weiterer Vertreter ist vom Kreistag zu wählen.