Betreff
Wahl von Mitgliedern in den Stiftungsrat der Stiftung Schloss Dyck
Vorlage
40/060/XVI/2014
Art
Tischvorlage

Beschlussempfehlung:

Aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages beschließt der Kreistag einstimmig, für die laufende Wahlperiode

 

1.       Landrat Petrauschke

          (§ 113 GO/§ 26 V KrO NRW)

 

2.       ………………………………………………………………………………………

 

als Vertreter des Rhein-Kreises Neuss in den Stiftungsrat zu entsenden.


Sachverhalt:

Gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung der Stiftung Schloss Dyck besteht der Stiftungsrat aus zwölf Mitgliedern und zwar aus

 

-   der Stifterin, nach ihrem Ableben oder Ausscheiden einem Mitglied der Familie Salm-         Reifferscheidt Wolf Metternich als geborenem Mitglied;

-   einem weiteren Mitglied der Familie Salm-Reifferscheidt Wolff Metternich als geborenem    Mitglied;

-   einem Fachmann aus dem Bereich des Finanzwesens und/oder des Rechts;

-   einem Fachmann aus dem kulturellen Bereich;

-   einem Fachmann aus dem Bereich der Gartenkunst und Landschaftsarchitektur;

-   einem Vertreter des Landes Nordrhein-Westfalen,

-   zwei Vertretern des Landschaftsverbandes Rheinland;

-   zwei Vertretern des Rhein-Kreises Neuss;

-   dem gesetzlichen Vertreter der Gemeinde Jüchen;

-   einem Vertreter der RWE Power AG.

 

Dem Stiftungsrat gehörten bisher Landrat Hans-Jürgen Petrauschke und KTA Franz-Josef Radmacher an.

 

Nach Maßgabe von § 113 Abs. 2 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 26 Abs. 5 der Kreisordnung NRW ist ein Vertreter der jeweilige Landrat bzw. ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Kreisverwaltung. Ein weiterer Vertreter ist vom Kreistag zu wählen.