Beschlussempfehlung:
Der Kreisausschuss beschließt die Besetzung des Beirates Jobcenter Rhein-Kreis Neuss wie folgt:
Lfd. Nr. |
Mitglied |
persönliches stellv. Mitglied |
Fraktion/ Gruppe |
1. |
|
|
|
2. |
|
|
|
3. |
|
|
|
... |
|
|
|
Sachverhalt:
Das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss hat gemäß § 18 d SGB II einen Beirat zu bilden, der das Jobcenter bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente berät.
Nach § 5 Abs. 2 der Vereinbarung zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und der Agentur für Arbeit Mönchengladbach zur Ausgestaltung der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter gehören dem Beirat als stimmberechtigte Mitglieder u.a. je eine Vertreterin / ein Vertreter der Kreistagsfraktionen, die / der von diesen zu benennen sind, an.
Die Trägerversammlung des Jobcenters hat in der 2. Sitzung am 09.05.2011 die gründungsbegleitende Vereinbarung in § 5 Abs. 2 erweitert und beschlossen, dass auch die im Kreistag vertretenen Gruppen dem Beirat als stimmberechtigte Mitglieder angehören.
Die Mitglieder des Beirates sind vom Kreistag zu bestellen.