Beschlussempfehlung:
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Mitglied |
Ersatzmitglied |
Fraktion |
1. |
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2. |
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3. |
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4. |
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Sachverhalt:
Die mit der Erstimme zu wählenden Mitglieder und Ersatzmitglieder werden in geheimer Abstimmung im Wege der Listenwahl nach dem Verfahren der mathematischen Proportion (Hare-Niemeyer) gewählt.
Dazu werden die Stimmen für einen Wahlvorschlag durch die
Gesamtzahl aller gültigen Stimmen dividiert und mit der Anzahl der zu
vergebenden Sitze für die Landschaftsversammlung multipliziert. Danach
entfallen auf jede Liste zunächst so viele Sitze, wie ganze Zahlen auf sie
entfallen. Danach zu vergebende Sitze sind in der Reihenfolge der höchsten
Zahlenbruchteile zuzuteilen; bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das von
dem Wahlleiter zu ziehende Los.
Für jedes zu wählende Mitglied wird zugleich ein Ersatzmitglied gewählt, das
beim Ausscheiden des mit der Erststimme gewählten Mitglieds nachrückt.
Es dürfen nicht mehr Beamte, Angestellte und Arbeiter als Mitglieder der Vertretung gewählt werden. Diese Vorgaben gelten nicht für die zu wählenden Ersatzmitglieder.
Die Erstellung einer gemeinsamen Liste aller Fraktionen ist zulässig.