Sachverhalt:
Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss hat im
Rahmen der Haushaltsberatungen 2014/2015 beschlossen, die Mittel für das
Soziale Handlungskonzept um 200.000 € jährlich auf 400.000 € aufzustocken.
Mit der politischen Vorgabe, Maßnahmen zur
Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit, besonders unter Jugendlichen, zu
ergreifen, hat die Verwaltung zwischenzeitlich die Bildung eines
Trägerverbundes initiiert, der hierzu ein spezielles Konzept erarbeiten soll.
Am Trägerverbund werden sich
voraussichtlich folgende Träger beteiligen:
- AWO-Berufshilfe e.V.
- BerufsförderungsZentrum Schlicherum
- BildungsZentrum der Kreishandwerkerschaft Niederrhein
- Beschäftigungsförderungsgesellschaft des Rhein-Kreises Neuss.
Erste Abstimmungsgespräche, an denen auch
das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss teilgenommen hat, haben bereits stattgefunden.
Ausgewählte Zielgruppen aus dem Rechtskreis
SGB II sind
- Schüler, die bereits ein Jahr vor dem Schulabschluss bezüglich
ihrer weiteren jeweiligen schulischen oder berufsmäßigen Weiterentwicklung
beraten und begleitet werden sollen,
- Schulabgänger, die SGB II beziehen, ohne Anschluss an schulische
oder berufliche Ausbildung,
- SGB II Empfänger, die ihre Ausbildung, ihr Studium, ihre
Berufsschule oder eine Maßnahme abgebrochen haben.
Es ist geplant, junge Menschen so
nachhaltig zu qualifizieren, dass eine Ausbildungsreife und Zukunftsplanung
erreicht wird. Junge Arbeitslose bis 25 Jahre sollen so individuell in einem
integrierten System gefördert werden, dass eine Eingliederung ins Erwerbsleben
erreicht wird.
Modellhaft sollen dabei die Schüler und die
späteren Auszubildenden durch ein Patenschaftsmodell und von Jobcoaches
begleiten werden. Alle bekannten Instrumente, wie z.B. Profiling,
Bewerbungscoachíng, Arbeitserprobung, Praktika, sind obligatorisch.
Das Konzept wird in den Einzelheiten
derzeit intensiv abgestimmt. Die positiven Erfahrungen und Inhalte der Projekte
„Dormagener Weg“ (individuelle und passgenaue Förderung junger Menschen) und
„MOPS“ (Motivation durch Perspektive) werden in die Gesamtüberlegungen
eingebracht. Die Finanzierung soll mit Mitteln des Kreises sowie des Jobcenters
Rhein-Kreis Neuss erfolgen.
Alle durchgeführten Maßnahmen ergänzen die
bereits bestehenden Maßnahmen und dienen der Vernetzung bzw. Steigerung der
Effizienz vorhandener Angebote; so sollen Doppel-strukturen verhindert werden.
Weitere Einzelheiten werden in der Sitzung
des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 04.09.2014 vorgestellt.