Sachverhalt:
Der Haushalt des LVR 2015 wird – ggfs. in Form eines Doppelhaushaltes
2015/2016 – in der Sitzung des Landschaftsverbandes Rheinland am 21.11.2014
eingebracht. Vor diesem Hintergrund ist erst im 1. Quartal 2015 mit einer
Verabschiedung des Haushaltes zu rechnen. Das Verfahren zur Herstellung des
Benehmens gemäß § 23 Absatz 2 Landschaftsverbandsordnung über den
festzusetzenden Umlagesatz der Landschaftsumlage wurde mit Schreiben vom
24.09.2014 eingeleitet.
In der mittelfristigen Finanzplanung hat der Landschaftsverband für das
Haushaltsjahr 2015 einen Umlagesatz von 16,7 v. H. und für 2016 von 16,75 v. H.
zugrunde gelegt. Unter Berücksichtigung der mit der ersten Modellrechnung des
Landes Nordrhein-Westfalen für das Gemeindefinanzierungsgesetz 2015 zugrunde zu
legenden Umlagegrundlagen für die Landschaftsumlage ergibt sich daraus für 2015
eine vom Rhein-Kreis Neuss zu tragende Landschaftsumlage in Höhe von
102.161.520 €. Der Landschaftsverband beabsichtigt, einen Doppelhaushalt zu
verabschieden.
Die Entwicklung der Landschaftsumlage seit 2011 stellt sich insgesamt
wie folgt da:
2011
83.335.847
€
2012
94.016.923
€
2013
91.217.490
€
2014
96.015.583
€ + Bedarfsumalge ELAG 742.398 €
2015
102.161.520 €
Innerhalb von 5 Jahren ist damit die Zahllast aus der Landschaftsumlage
um nahezu 19 Mio. € gestiegen.