Beschlussempfehlung:
Der Schulausschuss beschließt, für die Dauer der Wahlperiode des am 25.05.2014 gewählten Kreistages Herrn Karl-Heinz Isenbeck zum Schriftführer und Herrn Thomas Hodißen zu seinem Stellvertreter zu bestellen.
Sachverhalt:
Gemäß § 37 Abs. 1 Kreisordnung NRW (KrO NRW) in Verbindung mit §§ 25
Abs. 1 und 27 der Geschäftsordnung des Kreistages des Rhein-Kreises Neuss ist
über die im Schulausschuss gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen,
die vom Ausschussvorsitzenden und einem vom Ausschuss zu bestellenden
Schriftführer unterzeichnet werden. Die Schriftführerinnen bzw. Schriftführer
der Ausschüsse sollten zweckmäßigerweise Kreisbedienstete sein. Ihre Bestellung
sollte möglichst für einen längeren Zeitraum, z. B. für die Dauer der
Wahlperiode des Kreistages erfolgen.
Die Verwaltung schlägt vor, für die aktuelle Wahlperiode Herrn Karl-Heinz Isenbeck (Produktverantwortlicher der Produktgruppe Schulträgeraufgaben) zum Schriftführer und Herrn Thomas Hodißen (Produktverantwortlicher der Produktgruppe Schulamt) zu seinem Stellvertreter zu bestellen. Beide haben diese Aufgaben bereits in der abgelaufenen Wahlperiode wahrgenommen.