Beschlussvorschlag:
Der Kulturausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Im Rahmen der Regionalen Kulturförderung wurden seitens des Rhein-Kreises Neuss folgende Projekte beantragt:
1. Über den
Landschaftsverband Rheinland:
Antragsteller
und Projekt |
Gesamtkosten |
Beantragter
Zuschuss |
Stadt Neuss, Stadtarchiv, 41460 Neuss „Verfilmung und Digitalisierung der Standesamtsregister der Archive
im Rhein-Kreis Neuss“ |
60.000,00 € |
45.000,00 € |
Rhein-Kreis Neuss, Kulturzentrum Sinsteden Wechselausstellung „Mulis – die unbesungenen Helden“ |
24.000,00 € |
10.000,00 € |
Aufgrund einer Entscheidung des Landschaftsausschusses der
Landschaftsversammlung Rheinland in seiner Sitzung am 14.11.2014 werden die
Beratungen zur Regionalen Kulturförderung des LVR nicht wie beabsichtigt und
kommuniziert im Herbst 2014 anfangen und im Dezember 2014 beendet sein, sondern
erst im Januar beginnen.
Dies hat zur Folge, dass eine rechtskräftige Beschlussfassung zur
Förderung erst Ende Januar 2015 vorliegt. Der vorzeitige Maßnahmebeginn wird
grundsätzlich als unschädlich angesehen, seitens des Landschaftsverbandes Rheinland
wurde jedoch darauf hingewiesen, dass dies keinen Anspruch auf Förderung des
Projekts begründet.
2. Über den
Kulturraum Niederrhein e.V.:
Antragsteller
und Projekt |
Gesamtkosten |
Beantragter
Zuschuss |
Rhein-Kreis Neuss Kulturzentrum Sinsteden und Internationales Mundartarchiv „Ludwig
Soumagne“ „Region inklusiv(e) – Form und Farbe im Rhein-Kreis Neuss“ |
50.000,00 € für 2015 und 2016 |
25.000,00 € für 2015 und 2016 |
Der den Mitgliedern des Kulturausschusses in der letzten Sitzung
vorgestellte Antrag wurde fristgemäß zum 30.09.2014 über den Kulturraum
Niederrhein e.V. gestellt. Der Arbeitskreis Regionalkultur hat am 23.10.2014
über die beantragten Projekte beraten. Der Arbeitskreis hat für das Projekt des
Kreises eine Förderung empfohlen, sofern eine Qualifizierung erfolgt.
Für die Qualifizierung sollten die einzelnen Kunstprojekte beschrieben
und die jeweils mitwirkenden professionellen Künstlerinnen und Künstler
mitgeteilt werden. Dies ist zwischenzeitlich erfolgt, so dass in der nächsten
Sitzung des Arbeitskreises Regionalkultur am 3.2.2015 über das Projekt entschieden
werden kann.
Die Verwaltung wird in der Sitzung mündlich über die Beschlussfassungen des Landschaftsverbandes Rheinland und des Arbeitskreises Regionalkultur berichten.