Betreff
Beschaffung Mobile Pressestelle
Vorlage
32/0416/XVI/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Ausschuss für Rettungswesen, Feuer- und Katastrophenschutz beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, die Ersatzbeschaffung eines Fahrzeuges für den Einsatz als „Mobile Pressestelle“ gemäß den obigen Erläuterungen durchzuführen.

 

Der Ausschuss für Rettungswesen, Feuer- und Katastrophenschutz beschließt, dem Kreistag zu empfehlen, Mittel für eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 80.000,- € gemäß § 83 GO NRW i.V.m. § 53 KrO NRW für das Haushaltsjahr 2015 im Budget 020.128.010 bereitzustellen; die Mehrauszahlungen werden im Gesamthaushalt gedeckt.

 

 


Sachverhalt:

Die Aufgaben des Krisenmanagements durch die Krisenstäbe der Kreise werden auf der Grundlage der §§ 1 Abs.3, 4 und 33 Abs. 3 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) im Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW vom 04.10.2013 näher beschrieben und konkretisiert.

 

Bestandteile der Arbeit des Krisenstabes sind die Bevölkerungsinformation und die Medienarbeit. Zur Medienarbeit zählen unter anderem die Durchführung von Pressegesprächen vor Ort und die regelmäßige aktuelle Versorgung der Medienvertreter mit Einsatzinformationen.

 

Um eine ungestörte Aufgabenerledigung durch die Einsatzleitung sicherzustellen, ist es sinnvoll, die Medienvertreter am Schadensort an einer Stelle zu konzentrieren und ihnen dort die Möglichkeit zu verschaffen, ihrer Aufgabe nachzugehen. Darüber hinaus steht den Medienvertretern an der „Mobilen Pressestelle“ eine erfahrene und kompetente Führungskraft zur Verfügung.  

 

Zu den genannten Zwecken hat der Kreis ein Einsatzfahrzeug als „Mobile Pressestelle“ vorgehalten  Das aus dem Jahr 1980 stammende Fahrzeug ist nicht mehr einsatzfähig. Eine Ersatzbeschaffung ist erforderlich. Die Kosten für die Anschaffung eines Fahrzeuges, welches ähnlich aufgebaut und ausgerüstet sein soll wie die „Mobile Wache“ der Kreispolizeibehörde, betragen ca. 80.000,- €. Mittel hierfür sind im Haushalt vorhanden.

 

Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit soll die „Mobile Pressestelle“ den kreisangehörigen Kommunen für Einsätze, die unterhalb der Großschadensschwelle liegen, zur Verfügung gestellt werden.