- Sachstandsbericht
Sachverhalt:
In der Sitzung des Nahverkehrs- und Straßenbauausschusses am 22.02.2012
ist der Sachstand der Maßnahme im Rahmen der Fortschreibung des
Kreisstraßenbauprogramms für die Jahre 2013 - 2017 letztmalig thematisiert
worden. In der Frühjahrssitzung 2010 wurde die Maßnahme den
Ausschussmitgliedern vorgestellt und die Realisierung der Maßnahme einstimmig
beschlossen.
Der Radweg K26
Deelen - Evinghoven ist als einseitiger Zweirichtungsradweg zur Angebotsverbesserung
im Radwegenetz geplant. Er soll den Netzschluss im Radwegenetz zwischen Deelen
und Evinghoven vollziehen. Mit Fertigstellung des Radwegs zwischen der B 59 und
der Ortslage Oekoven fehlt dieser letzte Lückenschluss im Radwegenetz entlang
der freien Strecke der K 26. Der geplante Radweg hat eine Länge von
1.200 m. Der vorhandene Fahrbahnquerschnitt ist sehr schmal und liegt zum
Teil in einer engen Einschnittlage. Aufgrund der unübersichtlichen und engen
Kurvenverläufe sind Teilbereiche der Fahrbahn nicht einsehbar und somit für
Radfahrer besonders gefährlich. Es ergeben sich immer wieder Konfliktpotentiale
zwischen Radfahrern und den anderen Kfz-Teilnehmern, die eine Benutzung der
K 26 als Radwegeverbindung unattraktiv machen.
Aufgrund der
fehlenden Gesprächsbereitschaft eines Eigentümers sind die Grunderwerbverhandlungen
2011 letztendlich gescheitert. Daraufhin sind die Planungsaktivitäten für die
Radwegemaßnahme seitens der Verwaltung auf unbestimmte Zeit eingestellt worden.
Die parallel zum
Radweg geplante Entschärfung der beiden gefährlichen Kurven blieb hiervon jedoch
unberührt. Die Grunderwerbsverhandlungen für den betroffenen Bereich wurden
intensiv weitergeführt, um zumindest die beiden gefährlichen und
unübersichtlichen Kurven zeitnah im Rahmen des Erneuerungsprogramms
verkehrsgerecht ausbauen zu können und so das Gefahrenpotential für die Radfahrer
zu reduzieren. Trotz Unterstützung seitens der Gemeinde Rommerskirchen ist es
im Wege freihändiger Grunderwerbsverhandlungen nicht gelungen, in Besitz und
Eigentum der zum Ausbau benötigten Teilflächen zu gelangen.
Mitte 2014 haben
Kreis und Gemeinde Rommerskirchen in enger Kooperation einen geringfügig
modifizierten Ausbauvorschlag erarbeitet, der weiterhin die beiden
Kurvenbegradigungen zur Entschärfung der Gefahrensituation berücksichtigt, ohne
die Flächen des nicht verkaufsbereiten Eigentümers in Anspruch nehmen zu müssen.
Die nunmehr aufgrund
der fehlenden Flächenverfügbarkeit eigentumsmäßig neu ausgelösten
Betroffenheiten werden derzeit von der Gemeinde Rommerskirchen und dem Kreis
auf Realisierungsfähigkeit geprüft, so dass Hoffnung besteht, mit den
Eigentümern Einigung über den Kauf zu erzielen, so dass die Maßnahme doch noch
realisiert werden kann.