Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 15.12.2015 hat der Kreistag auf Empfehlung des Schulausschusses beschlossen, dass zum Schuljahr 2016/2017 an den Berufskollegs des Rhein-Kreises Neuss die folgenden Bildungsgänge errichtet oder geändert werden sollen:
BBZ Grevenbroich
- Fachklasse des dualen Systems der Berufsausbildung für Hotelfachleute (Anlage A 1.1 APO BK)
- Einjährige Berufsfachschule Ernährungs- und Versorgungsmanagement (Anlage B 2 APO BK)
- Einjährige Berufsfachschule für Technik – Fahrzeugtechnik – (Anlage B 2 APO BK)
- Berufsfachschule zur Ausbildung staatlich geprüfter Sozialassistentinnen/Sozialassistenten – Schwerpunkt Heilerziehung – (Anlage B 3 APO BK)
- Berufliches Gymnasium für Erziehung
und Soziales (Anlage D 3 APO BK).
BBZ
Neuss-Weingartstraße
- Zweijährige Berufsfachschule zur
Ausbildung staatlich geprüfter Kaufmännischer Assistentinnen und
Assistenten, Fachrichtung Betriebswirtschaft, für
Hochschulzugangsberechtigte (Anlage C 1 APO BK)
BBZ
Neuss-Hammfeld
- Zweizügigkeit des bisher einzügigen
dualen Bildungsgangs der Berufsschule für Tischlerinnen und Tischler (Anlage A 1.1 APO BK).
Die Errichtung
und Änderung der Bildungsgänge bedarf der Genehmigung durch die
Bezirksregierung Düsseldorf (§ 81 Abs. 3 Schulgesetz NRW). Die Schulträger sind
verpflichtet, in enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein
regional ausgewogenes, vielfältiges, inklusives und umfassendes Angebot zu
achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die
Planungen in ihren Rechten betroffen sein können (§ 80 Abs. 2 Schulgesetz NRW).
Die Bildungsangebote der Berufskollegs sollen darüber hinaus mit den nach dem
Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung zuständigen Stellen in der
Region sowie der Arbeitsverwaltung abgestimmt werden (§ 80 Abs. 3 Schulgesetz
NRW). Alle diese Voraussetzungen sieht die Verwaltung im durchgeführten
Verfahren als erfüllt an.
Zurzeit ergibt
sich folgender Sachstand:
1.:
Fachklasse des dualen Systems der Berufsausbildung für Hotelfachleute (Anlage A
1.1 APO BK)
Im Rahmen der
regionalen Abstimmung haben sowohl die Stadt Düsseldorf als auch die Stadt
Krefeld Bedenken angemeldet. Krefeld befürchtet eine Schwächung der bestehenden
Fachklassen am Berufskolleg Glockenspitz. Düsseldorf macht geltend, dass ohne die
Auszubildenden aus dem Rhein-Kreis Neuss am Berufskolleg Albrecht-Dürer-Schule
Zusatzangebote für die angehenden Hotelfachleute möglicher Weise eingeschränkt
werden müssten. Der Rhein-Kreis Neuss hat der Bezirksregierung Düsseldorf
erneut seine Argumente dargelegt und um Genehmigung des Bildungsgangs gebeten.
Die IHK Mittlerer Niederrhein und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband
haben die Fachklasse für Hotelfachleute am BBZ Grevenbroich befürwortet. Die
Entscheidung der Bezirksregierung Düsseldorf steht aus.
2.:
Einjährige Berufsfachschule Ernährungs- und Versorgungsmanagement (Anlage B 2
APO BK)
Die benachbarten
Schulträger haben gegen den beabsichtigten Bildungsgang keine Bedenken erhoben.
Im Zuge des Anmeldeverfahrens für das Schuljahr 2016/2017 haben sich unter dem
Vorbehalt der Genehmigung des Bildungsgangs 13 Jugendliche angemeldet. Eine
Entscheidung der Bezirksregierung liegt noch nicht vor.
3.:
Einjährige Berufsfachschule für Technik – Fahrzeugtechnik – (Anlage B 2 APO BK)
Da gegen den
Bildungsgang keine Einwände erhoben wurden und für das Schuljahr 2016/2017 44
Anmeldungen vorliegen, hat die Bezirksregierung Düsseldorf den Bildungsgang
genehmigt (einzügig mit der Option der Zweizügigkeit).
4.:
Berufsfachschule zur Ausbildung staatlich geprüfter
Sozialassistentinnen/Sozialassistenten – Schwerpunkt Heilerziehung – (Anlage B
3 APO BK)
Wegen zu
geringer Anmeldezahlen wird das Vorhaben zunächst nicht weiter verfolgt.
5.:
Berufliches Gymnasium für Erziehung und Soziales (Anlage D 3 APO BK)
Der
Rhein-Erft-Kreis hat gegen den geplanten Bildungsgang Bedenken erhoben, da sich
am Berufskolleg Bergheim ein Berufliches Gymnasium für Erziehung und Soziales
im Aufbau befindet. Bei einem Abstimmungsgespräch mit dem Rhein-Erft-Kreis
wurde festgestellt, dass zum 15.10.2015 64 Schülerinnen und Schüler das
Berufliche Gymnasium in Bergheim besuchten. Keiner dieser Jugendlichen hatte
seinen Wohnsitz im Rhein-Kreis Neuss. Für das Schuljahr 2016/2017 liegen in
Bergheim 31 Anmeldungen für das Berufliche Gymnasium vor.
Am BBZ
Grevenbroich haben sich für das Berufliche Gymnasium 27 Schülerinnen und
Schüler angemeldet, darunter eine Schülerin aus Bedburg. Aufgrund dieser
Nachfrage ist davon auszugehen, dass sowohl das BBZ Grevenbroich als auch das
Berufskolleg Bergheim das Berufliche Gymnasium stabil führen könnten. Mit dem
Rhein-Erft-Kreis wurde vereinbart, dass die beiden Berufskollegs für das
berufliche Gymnasium keine Jugendlichen aus dem jeweils anderen Kreisgebiet
akquirieren. Dieses Gesprächsergebnis wurde der Bezirksregierung Düsseldorf mit
der Bitte um Genehmigung des Beruflichen Gymnasiums am BBZ Grevenbroich
mitgeteilt.
6.:
Zweijährige Berufsfachschule zur Ausbildung staatlich geprüfter Kaufmännischer
Assistentinnen und Assistenten, Fachrichtung Betriebswirtschaft, für
Hochschulzugangsberechtigte (Anlage C 1 APO BK)
Die
Bezirksregierung Düsseldorf hat den beantragten Bildungsgang genehmigt.
7.:
Zweizügigkeit des bisher einzügigen dualen Bildungsgangs der Berufsschule für
Tischlerinnen und Tischler (Anlage A 1.1
APO BK)
Wie gegen die
Errichtung des dualen Bildungsgangs für Hotelfachleute am BBZ Grevenbroich hat
die Stadt Düsseldorf auch gegen die Erhöhung der Zügigkeit für den dualen
Bildungsgang zur Ausbildung von Tischlerinnen und Tischlern am BBZ
Neuss-Hammfeld Bedenken erhoben.
Die
Bezirksregierung Düsseldorf hat dem Rhein-Kreis Neuss mitgeteilt, dass sie die
Erhöhung der Zügigkeit im Schuljahr 2016/2017 ausnahmsweise tolerieren werde.
Die endgültige Entscheidung werde im Dezember 2016 auf der Basis der amtlichen
Schülerzahlen für das Schuljahr 2016/2017 getroffen.