Beschlussempfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Abschluss eines gemeinsamen
Vertrages der genannten Jugendämter mit der Ambulanz für Kinderschutz zu. Somit
wird die Erhöhung des Zuschusses ab 2017 beschlossen.
Die Mittel sind im Haushalt 2017 vorbehaltlich der entsprechenden
Beschlüsse zum Haushalt bzw. seiner Genehmigung unter dem PSP Element 1.100.060.363.011
vorhanden.
Sachverhalt:
Die Jugendämter als Träger der öffentlichen
Jugendhilfe sind nach den rechtlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuches Achtes
Buch (SGB VIII) gehalten, mit freien Trägern der Jugendhilfe
zusammenzuarbeiten.
Die Ev. Jugend- und Familienhilfe gGmbH
betreibt u. a. die Ambulanz für Kinderschutz (AKS) in Neuss. Sie ist eine
Fachberatungsstelle zur Thematik des sexuellen Missbrauchs, der Vernachlässigung
und der Misshandlung Minderjähriger, die seit den 1990er Jahren konfessionell
ungebunden und kostenfrei für Bürgerinnen und Bürger, Helferinnen und Helfer
und für Institutionen der Städte Dormagen, Grevenbroich, Kaarst, Korschenbroich
und Neuss sowie der Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen arbeitet.
Das Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss
bezuschusst die AKS seit 01.01.1994 nach entsprechenden Beschlüssen des
Jugendhilfeausschusses. Nachdem die Höhe des Zuschusses jahrelang unverändert
blieb, wurde ab 2013 erneut eine Erhöhung beschlossen.
Im Jahr 2015 wurde durch den Träger auf eine
in absehbarer Zeit erneut notwendige Erhöhung der Betriebskostenpauschale wegen
laufender Steigerung insbesondere der Personalkosten hingewiesen. In
Verhandlungen zwischen den beteiligten Jugendämtern im Rhein-Kreis Neuss und
der Ev. Jugend- und Familienhilfe gGmbH wurde deutlich, dass die von den
Jugendämtern aktuell gezahlten Zuschüsse für den Betrieb der AKS dauerhaft
nicht auskömmlich sind und dass auch in Zukunft mit weiter steigenden Kosten
und damit erneut notwendigen Erhöhungen der Betriebskostenpauschalen zu rechnen
ist. Um sowohl für die Jugendämter als auch für den Träger ein hohes Maß an
Planungssicherheit zu erreichen, wird innerhalb der Gemeinschaft der
beteiligten Jugendämter einvernehmlich eine einheitliche vertragliche
Vereinbarung mit dem Träger über die Förderung der AKS für sinnvoll erachtet.
In dieser sollen zum einen die Leistungen des Trägers und zum anderen die Förderungen
durch die genannten Jugendämter festgeschrieben werden.
Die Berechnung der Zuschüsse der einzelnen
Jugendämter ab 01.01.2017 erfolgt nach Einwohnerzahl. Regelmäßig steigende Kosten
insbesondere auf Grund tariflicher Änderungen sollen durch eine jährliche
Steigerung um 1,5 % abgedeckt werden.
Für das Kreisjugendamt Neuss ergibt sich für
das Jahr 2017 ein Zuschussbetrag in Höhe von 49.600,32 €. Die vorgesehene
Erhöhung um rund 9.000 € wird als angemessen betrachtet.
Der Entwurf des Vertrages zwischen den
beteiligten Jugendämtern und der Ev. Jugend- und Familienhilfe gGmbH, AKS liegt
der Einladung als Anlage bei.