Sachverhalt:
Der
von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgetragene Sachverhalt trifft nur
teilweise zu.
Die
Verwaltung nimmt zu der o.g. Anfrage wie folgt Stellung:
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Im Bericht werden die Mittel von
146.000,-€ für 2015 bzw. 147.500,-€ für den Rhein-Kreis Neuss dargestellt. Ob
die Kommunen Mittel in Höhe von 818.000,- € erhalten haben, entzieht sich
meiner Kenntnis. Hierzu sind die Städte und Gemeinden zum Bericht aufgefordert
worden.
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Grundsätzlich habe ich keine Bedenken,
in zukünftigen Berichten auch die bei den Städten und Gemeinden eingegangene Inklusionspauschale
darzustellen. Der Zusammenhang, der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
gebildet wird, ist jedoch nicht sachgerecht. Die Kosten der Inklusionshelfer können
nicht mit Mitteln der Inklusionspauschale verrechnet werden, da der Gesetzgeber
die Verwendung der Mittel für die Inklusionshilfe als Eingliederungshilfe des
SGB VIII oder des SGB XII untersagt.
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Grundsätzlich ist es als positiv zu
bewerten, wenn es durch eine kommunale Zusammenarbeit im Schulbereich es zu
Effizienzsteigerungen der kommunalen Familie kommt. Insoweit stehen die Städte
und Gemeinden hier in der Verantwortung gegenüber dem Steuerzahler, das
Steueraufkommen so wirtschaftlich wie möglich einzusetzen. Ob die behauptete
Einsparung bei den Städten und Gemeinden
tatsächlich realisiert worden ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Jedenfalls
müssten den Einsparungen auch die Mehrkosten an den inklusiven
allgemeinbildenden Schulen gegenüber
gestellt werden.
Fest steht, dass es im Kreishaushalt mit der Übernahme der
beiden Schulen zu einem Mehraufwand von rund 1 Mio € gekommen ist. Da die
Mittel nicht im Kreishaushalt eingespart wurden, gab es auch keine andere
Verwendungsmöglichkeit. Im Übrigen gilt für die Haushaltsführung das
Gesamtdeckungsprinzip, so dass eine Einsparung an einer Haushaltsstelle nicht
zu einem Mehraufwand an einer anderen Haushaltsstelle berechtigt. Über die
Zuordnung der Mittel entscheidet vielmehr der Kreistag mit dem jeweiligen
Beschluss zur Haushaltssatzung. Die Einzelheiten hierzu könnte die Kämmerei
erläutern.