Beschlussempfehlung:
Der Kreisausschuss nimmt den Bericht zum Breitbandprojekt zur Kenntnis und empfiehlt, dem Vorschlag der Verwaltung folgend, im Auftrag der Städte und Gemeinden des Rhein-Kreises Neuss einen Antrag für Fördermittel für den Fördergegenstand nach Nr. 3.1 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie) des BMVI vom 22.10.2015, in der überarbeiteten Version vom 20.06.2016, (Wirtschaftlichkeitslückenmodell) in Verbindung mit Nr. 3 der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 29.02.2016 (Landesrichtlinie) zu stellen
Sachverhalt:
Ausgangslage
Dem Kreisausschuss
wurde über den Sachstand des Projektes bereits in der Sitzung am 24. August
2016 berichtet.
Inzwischen wurde
durch das Beratungsunternehmen des Kreises, die broadband academy GmbH, die
Datenlage weiter analysiert und es wurden die verschiedenen Ausbaumodelle beleuchtet.
Der Bund fördert zwei Modelle für einen öffentlich geförderten Breitbandausbau,
namentlich das „Wirtschaftlichkeitslückenmodell“ und das „Betreibermodell“.
Beim Betreibermodell fördert der Bund eigene
Aktivitäten der Kommunen. Diese führen dann Bauleistungen für die Errichtung
einer neuen passiven Breitbandinfrastruktur zur Nutzung durch
privatwirtschaftliche Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze. Das
heißt, der Kreis würde eine Infrastruktur errichten und diese dann verpachten.
Im Rhein-Kreis
Neuss ist das Betreibermodell nicht tragfähig, da die unterversorgten,
auszubauenden Gebiete insgesamt sehr klein sind und verstreut im Raum liegen.
Ein sinnvolles neues Netz wäre so nicht wirtschaftlich zu errichten. Zudem
besteht im Kreis bereits durch die eigenwirtschaftlichen Aktivitäten der
Netzbetreiber ein dichtes Netz an Glasfaserinfrastrukturen (bereits errichtet
oder in den kommenden 3 Jahren geplant), so dass kein Raum für ein weiteres
öffentlich gefördertes Netz gegeben ist.
Daher lautet die
Empfehlung der derzeit in Endbearbeitung befindlichen Studie und der Verwaltung,
das Wirtschaftlichkeitslückenmodell
zu wählen. In diesem Modell werden die Netzbetreiberunternehmen in einer
Ausschreibung für die einzelnen Ausbaugebiete aufgefordert, ihre
Wirtschaftlichkeitslücke zu benennen. Diese wird dann aus den Fördermitteln
gedeckt, so dass die Netzbetreiber in die Lage versetzt werden, das betreffende
Projektgebiet in eigener Leistung auszubauen. Für die oben beschriebene
Situation im Rhein-Kreis Neuss ist das Wirtschaftlichkeitslückenmodell das
wirtschaftlichere und zweckmäßigere.
Weiteres Vorgehen
Für die
Beantragung einer Förderung des Wirtschaftlichkeitslückenmodells wurden die
voraussichtlichen Wirtschaftlichkeitslücken für die unterversorgten Bereiche
berechnet. Die tatsächlichen Summen können davon abweichen, da sie sich erst
nach einer Ausschreibung aus den Angeboten der sich um den Ausbau bewerbenden
Netzbetreiber ergeben. Der von der Verwaltung gewählte Ansatz ist daher „auf
der sicheren Seite“ gewählt, die tatsächlichen Kosten sollten darunter liegen.
Voraussetzung für
eine Förderung des Wirtschaftlichkeitslückenmodells durch Bund und Land ist die
Gewährleistung eines kommunalen Eigenanteils von 10 %. Für die beiden Städte
Grevenbroich und Korschenbroich wird wegen der Haushaltssicherung erwartet,
dass der Eigenanteil durch die Aufstockung des Landesanteils bei 0 % liegt.
Es wird
vorgeschlagen, dass der Rhein-Kreis Neuss den Eigenmittelbeitrag bereitstellt
und den Fördermittelgebern gegenüber gewährleistet. Die Städte und Gemeinden
erstatten dem Kreis den von ihm so vorfinanzierten Eigenmittelbeitrag nach
Abschluss des Breitbandinfrastrukturprojektes auf ihrem Gemeindegebiet. Hierfür
wird ein entsprechender Kooperationsvertrag mit den Städten und Gemeinden
abgeschlossen werden, der sich derzeit in der Abstimmung befindet. Der erste
Entwurf, der den Städten und Gemeinden zur Diskussion zugeleitet wurde und
daher noch Änderungen unterliegen kann, ist in der Anlage zu finden.
Der aktuelle Stand
des Projektes (Karte mit potentiellen Ausbaugebieten in der Anlage), die mit
darauf aufbauend inzwischen den Städten und Gemeinden abgestimmten,
vorgeschlagenen Projektgebiete, die vorgeschlagene Projektumsetzung, die Daten
zum dementsprechenden Förderantrag und die voraussichtliche Höhe des
Eigenmittelbeitrags werden in der Sitzung vorgestellt.