Beschlussempfehlung:
Der Kreistag beschließt für den Rhein-Kreis
Neuss als Gesellschafter folgende Mitglieder in die Gremien der Digital
Innovation Hub Düsseldorf/Rheinland GmbH zu entsenden:
Gesellschafterversammlung
als ordentliches Mitglied: |
als Vertreter: |
Dirk Brügge, Kreisdirektor |
Bijan Djir-Sarai, Dezernent |
Aufsichtsrat
als ordentliches Mitglied: |
als Vertreter: |
Dirk Brügge, Kreisdirektor |
Robert Abts, Leiter Wirtschaftsförderung /
WFG Geschäftsführer |
Beirat
als Vertreterin: |
|
Robert Abts, Leiter Wirtschaftsförderung /
WFG Geschäftsführer |
Madita Beeckmann, Wirtschaftsförderung |
Sachverhalt:
Am 03.11.2016
wurde die Digital Innovation Hub Düsseldorf/
Rheinland GmbH in das Handelsregister unter der Nr. HRB 78987 beim
Amtsgericht Düsseldorf eingetragen. Gesellschafter sind die Landeshauptstadt
Düsseldorf, der Rhein-Kreis Neuss und die Wirtschaftsförderungsgesellschaft
Mönchengladbach mbH.
Der Rhein-Kreis
Neuss hält 12 % (= 3.000 EUR) vom Stammkapital (25.000 EUR) der Gesellschaft.
Der Gesellschafterbeitritt wurde im Kreistag am 29.06.2016 beschlossen.
Der
Gesellschaftsvertrag (GV) der Digital Innovation Hub Düsseldorf/ Rheinland GmbH
(è Anlage) sieht die Besetzung der folgenden Gremien durch
die Gesellschafter vor:
·
Gesellschafterversammlung
·
Aufsichtsrat
·
Beirat
Die Gesellschafterversammlung
(§§ 9 -11 des GV) setzt sich aus den Gesellschaftern der Digital Innovation Hub Düsseldorf/
Rheinland GmbH
·
Landeshauptstadt Düsseldorf
·
Rhein-Kreis Neuss und
·
Wirtschaftsförderungsgesellschaft
Mönchengladbach mbH
zusammen.
Der Aufsichtsrat (§§13- 16) besteht
aus neun Mitgliedern. Die Landeshauptstadt Düsseldorf entsendet als
Gesellschafter sieben Mitglieder, der Rhein-Kreis Neuss und die
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Mönchengladbach mbH entsenden als
Gesellschafter jeweils ein Mitglied.
Der Beirat (§ 17) besteht aus
Mitliedern von Unternehmen, Gebietskörperschaften und Anstalten des
öffentlichen Rechts mit besonderer Fachexpertise und Bedeutung für die
Gesellschaft,
a) die von der Gesellschafterversammlung ausgewählt werden
und
b) Unternehmen, Gebietskörperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts,
die einen Förderbeitrag für die Gesellschaft von mindestens 20.000 EUR über
einen Zeitraum von drei Jahren leisten.
Der Rhein-Kreis Neuss als Gebietskörperschaft (und Gesellschafter) leistet nach
Kreistagsbeschluss vom 29.06.2016 den erforderlichen Mindestfinanzierungsanteil
nach Buchst. b) und entsendet demnach ein Mitglied in den Beirat.
Die Verwaltung empfiehlt dem Kreistag in die Gremien der Digital Innovation Hub Düsseldorf/ Rheinland GmbH folgende Mitglieder zu entsenden: