Beschlussempfehlung:
Der Kreistag begrüßt die Gründung der Metropolregion
Rheinland e. V. Dies ist ein wichtiger Schritt die regionale Zusammenarbeit
auszubauen und das Rheinland, das aus nationaler und internationaler
Perspektive als ein Wirtschaftsraum wahrgenommen wird, neben den bereits
existierenden europäischen Metropolregionen, insbesondere der Metropole Ruhr,
zu etablieren und das Rheinland im regionalen, nationalen und internationaler
Wettbewerb wirkungsmächtig zu positionieren. Er beschließt daher grundsätzlich
den Beitritt und ermächtigt den Kreisausschuss nach Vorlage der Vereinssatzung
den Beitritt final zu beschließen, sofern Satzung und Rahmenbedingungen für den
Kreis akzeptabel sind.
Der Kreistag hält es dafür für
erforderlich, dass der Metropolregion Rheinland e. V. strukturell effektiv ausgestaltet
wird. Daher sollte die politische Beteiligung durch Rückkopplung der jeweiligen
Vertreter in die entsendenden Gebietskörperschaften erfolgen. Dier Einbindung
aller politisch relevanten Kräfte in den Prozess und die Arbeit der
Metropolregion Rheinland soll zudem über ein Modell ähnlich der Zusammensetzung
der Landschaftsversammlung oder der Regionalräte erfolgen.
Da die Stadt Duisburg und der Kreis Wesel zum Rheinland
gehören und eine wichtige Scharnierfunktion zum Ruhrgebiet ausüben, sollen sie,
solange sie der Metropole Ruhr/dem RVR angehören, einen Gaststatus erhalten.
Mit dem rechtskräftigen Beschluss zum Austritt aus der Metropole Ruhr/dem RVR werden
sie Mitglied des Vereins.
Sachverhalt:
Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss begrüßt die
Initiative zur Gründung einer Metropolregion Rheinland. Dies ist ein wichtiger notwendiger
Schritt, um das Rheinland, als wettbewerbsfähigen Wirtschaftsraum im
regionalen, nationalen und internationalen Wettbewerb der Regionen zu
positionieren.
Dies bekräftigte er in seiner Sitzung am
28.09.2016.Gleichzeitig formulierte er jedoch eine Reihe von Anregungen zum
bisher vorgelegten Satzungsentwurf, insbesondere zur politischen Beteiligung,
zur Finanzierung, zum Aufgabenspektrum und zum Status der Stadt Duisburg und
des Kreises Wesel, die Landrat Petrauschke in die Steuerungsgruppe einbrachte:
Im Hinblick auf das Aufgabenspektrum sollte die
Metropole Rheinland mittelfristig Aufgaben, die heute von bestehenden
Institutionen und Zusammenschlüssen bearbeitet werden und die auf Ebene der
Metropolregion zielführender bearbeitet werden können, wahrnehmen bzw. diese
von den Aufgabenträgern an die Metropolregion übertragen werden.
Alle Gebietskörperschaften des Rheinlandes sind
eingeladen, sich dem Verein
Metropolregion Rheinland anzuschließen. Da Standortmarketing
und Fördermittelakquise die wesentliche Aufgabe der Metropolregion sein wird,
erscheint eine klare Abgrenzung zu anderen Metropolregionen, insbesondere der
Metropole Ruhr, sinnvoll. Vor diesem Hintergrund ist eine Vollmitgliedschaft
der Stadt Duisburg und des Kreises Wesel noch näher zu diskutieren. Da die
Stadt Duisburg und der Kreis Wesel zum Rheinland gehören, aber auch eine
wichtige Scharnierfunktion zum Ruhrgebiet ausüben, sollen sie, solange sie der Metropole Ruhr/dem RVR angehören, einen
Gaststatus erhalten.
Bezüglich der Finanzierung des Geschäftsbetriebes der
geplanten Vereinsstruktur ist auf ein ausgewogenes Kosten-Leistungsverhältnis
zu achten. Es müssen arbeitsfähige Strukturen etabliert werden ohne den dafür
notwendigen Finanzrahmen zu überziehen.
Am 05.12.2016 fand eine weitere Sitzung der
Steuerungsgruppe der Metropolregion Rheinland statt.
Im Hinblick auf die Mitgliedschaft der Stadt Duisburg
und des Kreises Wesel wurde beschlossen, dass die Entscheidung bezüglich einer
Vollmitgliedschaft oder eines Gaststatus auf der Vollversammlung der
Metropolregion Rheinland am 12.01.2017 getroffen wird. Als
Entscheidungsgrundlage hierfür wird der Satzungsentwurf in 2 Varianten
erarbeitet.
Im Hinblick auf die Zusammensetzung der
Mitgliederversammlung wurde eine Erhöhung der Anzahl der Vertreterinnen und
Vertreter aus dem politischen Gremien beschlossen. Die Städte und Kreise sollen
durch die Hauptverwaltungsbeamtinnen bzw. den Hauptverwaltungsbeamten sowie 5
weitere Vertreterinnen bzw. Vertreter des Rates bzw. Kreistages vertreten sein.
Der Landschaftsverband Rheinland wird durch seine Direktorin bzw. seinen
Direktor sowie 5 weitere Vertreterinnen bzw. Vertreter in der
Mitgliederversammlung vertreten sein. Die Kammern entsenden bis zu 6
Vertreterinnen bzw. Vertreter.
Der Vorstand soll um insgesamt 8 politische
Vertreterinnen und Vertreter ergänzt werden, davon je 4 aus Räten und 4 aus
Kreistagen.
Weiterhin wurde vorgeschlagen, dass der Vorstand einen
geschäftsführenden Vorstand einsetzen kann. Die Arbeitsteilung zwischen
Vorstand und geschäftsführenden Vorstand und die konkrete Abgrenzung der
Aufgaben zum Lenkungskreis soll in einer Geschäftsordnung geregelt werden.
Die beigefügte Grafik gibt eine Übersicht über den
aktuell geplanten Gesamtaufbau der Strukturen für die Metropolregion Rheinland.
Die Metropolregion Rheinland e. V. soll über ein Budget
von 800.000 €/a verfügen. Der Kreis wäre mit 20.000 €/a an der Finanzierung des
Budgets beteiligt.
Am 10.01.2017 wird die nächste Sitzung der
Steuerungsgruppe in Köln stattfinden. Am 12.01.2017 findet die Vollversammlung
im Plenarsaal der Bezirksregierung Köln statt. Im Anschluss an die
Vollversammlung werden die Bezirksregierungen die Einladung für die
Gründungsversammlung versenden, die einen einheitlichen Textvorschlag zur
Vorlage für die politischen Gremien sowie die Entwürfe der Satzung und des
Arbeitsprogramms enthalten wird.