Sachverhalt:
Der Ausschuss hat in seiner
Sitzung am 06.09.2016 die Verwaltung beauftragt, die Verantwortlichen in den
Städten und Gemeinden für eine weitere interkommunale Zusammenarbeit im Bereich
des abwehrenden Brandschutzes zu gewinnen und dem Ausschuss über die Ergebnisse
aus den Gesprächen zu berichten.
Die Leiter der Freiwilligen
Feuerwehren der kreisangehörigen Kommunen wurden im Rahmen einer
Dienstbesprechung am 13.09.2016 von Herrn Leitenden Kreisrechtsdirektor Graul
über die Intentionen des Ausschusses informiert. Zeitgleich wurden die
Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Kommunen um Mitteilung gebeten, in
welchen Aufgabenfeldern ihre Freiwilligen Feuerwehren bereits interkommunal
zusammenarbeiten.
Die Rückmeldungen aus den Kommunen zeigen das nachfolgende Ergebnis:
Schlauchwerkstatt Feuerwehr
Neuss für Feuerwehr Dormagen
Prüfung Rettungswesten Feuerwehr
Neuss für Feuerwehren Dormagen und Kaarst
Prüfung Gas-Messgeräte Feuerwehr
Neuss für Feuerwehren Dormagen, Kaarst und Rommerskirchen
Reinigung Einsatzkleidung Feuerwehr Korschenbroich für Feuerwehr Jüchen
Feuerwehr
Neuss für Feuerwehr Rommerskirchen
Prüfung Atemschutzgeräte Feuerwehr
Grevenbroich für Feuerwehr Rommerskirchen
Potential für eine
interkommunale Zusammenarbeit sieht die Stadt Neuss bei der Prüfung von
Sprungpolstern und hydraulischen Rettungsgeräten sowie im Bereich der
Feuerlöscherwerkstatt.
Darüber hinaus erfolgt
unter Federführung des Kreises unter Beteiligung aller kreisangehörigen
Feuerwehren die überörtliche Fortbildung der ehrenamtlichen Angehörigen der
Freiwilligen Feuerwehren. Eine gemeinsame Grundausbildung der
Feuerwehrnachwuchskräfte wird von den Kommunen Kaarst und Korschenbroich
praktiziert. Ferner wird die Feuerwehr Korschenbroich planmäßig zu Einsätzen in
der Gemeinde Jüchen, Ortsteil Damm inklusive Nikolauskloster und Schloss Dyck,
entsandt.
Zu dem Hinweis aus dem
Ausschuss über eine mögliche interkommunale Zusammenarbeit zur Beseitigung von
Ölspuren wird auf das als Anlage beigefügte Schreiben des Ministers für Bauen,
Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom
28.11.2016 verwiesen.