Betreff
Interkommunale Zusammenarbeit
Vorlage
32/1884/XVI/2017
Art
Bericht

Sachverhalt:

Der Ausschuss hat in seiner Sitzung am 06.09.2016 die Verwaltung beauftragt, die Verantwortlichen in den Städten und Gemeinden für eine weitere interkommunale Zusammenarbeit im Bereich des abwehrenden Brandschutzes zu gewinnen und dem Ausschuss über die Ergebnisse aus den Gesprächen zu berichten.

Die Leiter der Freiwilligen Feuerwehren der kreisangehörigen Kommunen wurden im Rahmen einer Dienstbesprechung am 13.09.2016 von Herrn Leitenden Kreisrechtsdirektor Graul über die Intentionen des Ausschusses informiert. Zeitgleich wurden die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Kommunen um Mitteilung gebeten, in welchen Aufgabenfeldern ihre Freiwilligen Feuerwehren bereits interkommunal zusammenarbeiten.

Die Rückmeldungen aus den Kommunen zeigen das nachfolgende Ergebnis:

Schlauchwerkstatt                      Feuerwehr Neuss für Feuerwehr Dormagen

Prüfung Rettungswesten Feuerwehr Neuss für Feuerwehren Dormagen und Kaarst

Prüfung Gas-Messgeräte Feuerwehr Neuss für Feuerwehren Dormagen, Kaarst und Rommerskirchen

Reinigung Einsatzkleidung           Feuerwehr Korschenbroich für Feuerwehr Jüchen
                                                Feuerwehr Neuss für Feuerwehr Rommerskirchen

Prüfung Atemschutzgeräte          Feuerwehr Grevenbroich für Feuerwehr Rommerskirchen

Potential für eine interkommunale Zusammenarbeit sieht die Stadt Neuss bei der Prüfung von Sprungpolstern und hydraulischen Rettungsgeräten sowie im Bereich der Feuerlöscherwerkstatt.

Darüber hinaus erfolgt unter Federführung des Kreises unter Beteiligung aller kreisangehörigen Feuerwehren die überörtliche Fortbildung der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren. Eine gemeinsame Grundausbildung der Feuerwehrnachwuchskräfte wird von den Kommunen Kaarst und Korschenbroich praktiziert. Ferner wird die Feuerwehr Korschenbroich planmäßig zu Einsätzen in der Gemeinde Jüchen, Ortsteil Damm inklusive Nikolauskloster und Schloss Dyck, entsandt.

Zu dem Hinweis aus dem Ausschuss über eine mögliche interkommunale Zusammenarbeit zur Beseitigung von Ölspuren wird auf das als Anlage beigefügte Schreiben des Ministers für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 28.11.2016 verwiesen.