Sachverhalt:
Der Jobcenter Report ist unter www.jobcenter-rhein-kreis-neuss.de unter der Überschrift „Presse“
in der Rubrik „Daten, Zahlen, Fakten“ abrufbar. Der direkte Link lautet: http://www.jobcenter-rhein-kreis-neuss.de/site/zahlen_daten_fakten/In.
Die
Entwicklung der Kosten der Unterkunft (KdU) und der Bedarfsgemeinschaften (BG)
für das Jahr 2016 sowie für Januar bis Oktober 2017 ist in den beigefügten
Übersichten dargestellt. Die Auswertung der Flüchtlings-KdU (FlüKdU) und
Flüchtlings-BG (FlüBG) wurde um die Daten aus Juli 2017 ergänzt.
Im
Bereich Flucht/Migration lässt sich für Juli 2017 feststellen, dass der monatliche
Anstieg bei der Anzahl der FlüBG (+2,7 %) und damit einhergehend der Summe
der FlüKdU (+5,7 %) im Vergleich zu Mai 2017 (+10,0 % bzw. +8,7 %) erneut deutlich
gesunken ist.
Der
bisherige Jahrestrend der rückläufigen Anzahl der BG ohne FlüBG (siehe Spalte
15) setzt sich ebenfalls weiterhin fort. So lässt sich aktuell im Vergleich zum
Jahresbeginn ein Rückgang von 190 BG verzeichnen.
Diese
Entwicklungen schlagen sich auch in der Gesamtanzahl der BG (siehe Spalte 12) nieder,
welche erstmalig dieses Jahr im Vormonatsvergleich um 30 BG gesunken ist.
Aufgrund
des im Frühjahr beim BAMF weitestgehend abgebauten Staus von Asylanträgen und
der sehr guten Wirtschaftslage im Rhein-Kreis Neuss (in Folge bessere
Integrationschancen in den Arbeitsmarkt sowohl mit als auch ohne Kontext von
Flucht/Migration) bestehen gute Aussichten, dass sich diese positive
Entwicklung im Jahresverlauf fortsetzen wird.
Hinweis
zu den Abrechnungszeiträumen:
Dem
hier vorgelegten Bericht liegen die Meldedaten an den Bund zugrunde.
Berichtet
wird jeweils vom Ersten eines Monats bis zum letzten Tag des Monats.
Im Januar allerdings erscheinen fast „doppelte“ KdU: Die Mieten für Januar
werden zwar Ende Dezember ausbezahlt, allerdings nur, damit sie pünktlich zum
Fälligkeitstermin zum 01. Januar auf den Konten der Leistungsberechtigten sind.
Gemäß § 46 Abs. 11 Satz 2 SGB II sind diese Mieten aber in der Abrechnung dem
Jahr der „Fälligkeit“ zuzuordnen und werden daher jeweils dem Januar
zugerechnet.
Zur
Januarabrechnung gehören aber auch die Mietzahlungen für Februar, die Ende
Januar ausbezahlt werden. Der Ausgleich erfolgt dann im Dezember. Ende November
werden die Mieten für den Dezember ausbezahlt, so dass im Dezember selbst nur
geringe KdU ausgewiesen werden.