Beschlussempfehlung:
Der
Kreistag beschließt den Abschluss der beigefügten Vereinbarungen:
1.
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
zwischen der Stadtbetriebe Grevenbroich Anstalt öffentlichen Rechts und dem
Rhein- Kreis Neuss über die Durchführung der Reisekostenabrechnungen für die
Bediensteten der Stadtbetriebe Grevenbroich AöR durch den Rhein-Kreis Neuss
2.
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
zwischen der Stadtbetriebe Grevenbroich Anstalt öffentlichen Rechts und dem
Rhein-Kreis Neuss über die Durchführung der Beihilfebearbeitung für die
Bediensteten der Stadtbetriebe Grevenbroich AöR durch den Rhein-Kreis Neuss
Sachverhalt:
Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen
zwischen der Stadtbetriebe Grevenbroich Anstalt öffentlichen Rechts und dem Rhein-Kreis
Neuss über die Durchführung der Reisekostenabrechnung und der
Beihilfebearbeitung für die Bediensteten der Stadtbetriebe Grevenbroich AöR
Der
Rhein-Kreis Neuss führt im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit bereits
seit 2003 die Beihilfebearbeitung und seit 2009 die Reisekostenabrechnung für
die Bediensteten der Stadt Grevenbroich durch. Die Stadt erstattet dafür
jeweils eine Fallpauschale.
Nunmehr
hat die Stadt Grevenbroich die Stadtbetriebe Grevenbroich Anstalt öffentlichen
Rechts gegründet. Damit die Bearbeitung der Beihilfe- und Reisekostenanträge
der künftig für diese Anstalt tätigen Bediensteten weiterhin durch den Rhein-Kreis
Neuss erfolgen kann, ist der Abschluss jeweils einer gesonderten
Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erforderlich. Es handelt sich um ein rein
formales Verfahren. Am Prozess der Antragsabwicklung gibt es keine
Veränderungen.
Die
Öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen werden gemäß § 23 ff. des Gesetzes über
kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) geschlossen.