Berichtszeitraum: Dezember 2017/Januar 2018
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss nimmt den Bericht zur Regionalarbeit für den Berichtszeitraum Dezember 2017/Januar 2018 zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Sachverhalt:
- Regionalrat
Am 14.12.2017 fand im Kreissitzungssaal des Rhein-Kreises Neuss die 71. Sitzung des Regionalrates Düsseldorf statt. Der Regionalrat hat in seiner Sitzung den Aufstellungsbeschluss zum neuen Regionalplan Düsseldorf (RPD) gefasst. Der Regionalplan stellt die Weichen für eine erfolgreiche Wirtschaftsentwicklung in den nächsten Jahrzenten, in dem er für die Planungsregion Düsseldorf rund 3.200 ha Entwicklungspotenziale für Gewerbe sichert. Insbesondere wurden auch interkommunale Projekte auf den Weg gebracht (z. B. in Grevenbroich/Jüchen, Krefeld/Meerbusch und Dormagen/Neuss). Darüber hinaus wurden in großem Umfang neue Siedlungsbereiche festgelegt.
Nach dem Beschluss des Regionalrats folgt nunmehr ein Anzeigeverfahren beim Wirtschaftsministerium als Landesplanungsbehörde. Mit dem Inkrafttreten ist Anfang 2018 zu rechnen.
Darüber hinaus befasste sich der Regionalrat in seiner Sitzung mit folgenden Tagesordnungspunkten:
·
Prioritätenreihungen der Maßnahmen des
Landesstraßenbauprogramms 2018 für die Um- und Ausbaumaßnahmen an den
Landesstraßen bis 3,0 Mio. EUR Gesamtkosten (UAIIa) und der Maßnahmen des
Landesstraßenbauprogramms 2018 für die Radwegebaumaßnahmen an bestehenden
Landesstraßen (UAIIr)
Die Bezirksregierung legte
die Priorisierungslisten für die Um- und Ausbaumaßnahmen an Landesstraßen bis
3,0 Mio. € Gesamtkosten und für Radwegebaumaßnahmen an bestehenden
Landesstraßen für das Jahr 2018 vor.
Für das lfd.
Haushaltsjahr 2017 stehen für „Um- und Ausbaumaßnahmen bis 3,0 Mio. €
Gesamtkosten“ landesweit insgesamt 7,0 Mio. € zur Verfügung. Für die Maßnahmen
im Programm „Radwegebaumaßnahmen an bestehenden Landesstraßen“ sind landesweit
9,4 Mio. € ausgewiesen, wobei ca. 3,4 Mio. € für die Modellprojekte „Bürgerradwege“
und „Radwege auf stillgelegten Bahntrassen“ eingesetzt werden.
Ein Haushaltsentwurf 2018
des Landes lag noch nicht vor.
Aus dem Rhein-Kreis Neuss
sind für das Jahr 2018 folgende Maßnahmen in der Prioritätenliste (Rang 1 - 30)
enthalten:
Um- und Ausbaumaßnahmen von Landesstraßen bis 3,0
Mio. € Gesamtkosten
Votum
Bez.Reg. für Rang |
Landes- straßen-Nr. |
Bezeichnung der
Maßnahme |
Planungsstand/Baube- ginn nach
Maßgabe Landesbetrieb
Straßen NRW |
Baukosten entsprechend
Planungsstand (Mio €) |
5 |
L
280 |
/380,
Dormagen, Ausbau des Knotens mit Rechtsabbieger |
Vorentwurf
in Arbeit, Unfallhäufungsstelle, Bau ab 2019 |
0,200 |
9 |
L
142 |
Umbau
Knoten mit der B 477 bei Neuss-Wehl/Speck |
Derzeit
nicht in Bearbeitung. Keine Unfallhäufungsstelle, der Knoten ist derzeit
ausreichend leistungsfähig. |
0,510 |
15 |
L
381 |
/L
382 Korschenbroich Umbau zum KVP Hindenburgstraße |
ohne
Planungsbeginn |
0,450 |
17 |
L
116 |
Umbau
OD Jüchen/Dürselen |
Planfeststellungsbeschluss
bestandskräftig/unanfechtbar |
0,701 |
20 |
L
142 |
Grevenbroich,
Umbau des Knotens L 142/Am Bilderstöckchen/Wehler Dorfstraße zu einem KVP |
ohne Planungsbeginn |
0,500 |
29 |
L
381 |
Korschenbroich,
Umbau zum KVP Regentenstraße |
ohne Planungsbeginn |
0,450 |
Radwegebau an Landesstraßen
Votum
Bez.Reg. für Rang |
Landes- straßen-Nr. |
Bezeichnung der Maßnahme |
Planungsstand/Baube- ginn nach
Maßgabe Landesbetrieb
Straßen NRW |
Baukosten entsprechend
Planungsstand (Mio €) |
1 |
L
142 |
Radweg
Umgehung Neuss/Norf-Hoisten (K 30 - K 7), 1. BA |
Planfeststellung
offengelegt, Baurecht für 2018 erwartet, Bau ab 2019 |
1,368 |
8 |
L
69 |
Grevenbroich,
Neubau Radweg zw. GV-Wevelinghoven u. Rommerskirchen-Widdeshoven |
ohne
Planungsbeginn (Aufgrund der Einstufung keine Planungsaktivitäten.) |
0,900 |
25 |
L
201 |
Radweg
zw. Grevenbroich-Kapellen und Neuss-Holzheim, Umbau RQ 16 |
ohne
Planungsbeginn/Verschlechterung des Straßenzustandes |
3,500 |
26 |
L
142 |
Radweg
zw. Neuss/Norf-Hoisten (K 7) und Grevenbroich-Jägerhof (K 33) 2. BA |
Vorentwurf
fertiggestellt |
2.094 |
·
Kunst- und
Kulturförderung - Projektförderung im Rahmen der Regionalen Kulturpolitik
Im Bereich der Bezirksregierung Düsseldorf
sind die Kulturregionen Niederrhein, Bergisches Land, die Rheinschiene und das
Ruhrgebiet historisch gewachsene Landschaften. Die Kulturregionen sind jedoch nicht strikt voneinander abgegrenzt.
Projektbezogen können sich für die Projektträger durchaus unterschiedliche
regionale Zugehörigkeiten ergeben.
Der Arbeitskreis der
Kulturregion Niederrhein hat am 19.10.2017 über die Projektförderung beraten.
Aus dem
Rhein-Kreis Neuss ist das Projekt Ulrich Rückriem, Kreiskulturzentrum
Sinsteden, Ausstellung Niederrhein-Route (Gesamtkosten 26.000 €, beantragte
Förderung 13.000 €) enthalten und als unbedingt förderungswürdig eingestuft
worden.
- Region Köln/Bonn e. V.
2.1 StadtUmland-Verbünde
in der Region Köln/Bonn
Am 29.11.2017 fand beim Region Köln/Bonn e. V. ein Schnittstellentermin mit den verschiedenen StadtUmland-Verbünden statt, die sich in der Region Köln/Bonn zwischenzeitlich etabliert haben. Im Rahmen der Sitzung wurden die Projekt- und Kooperationsstände in der Region insbesondere zum Agglomerationskonzept und zur Klimawandelvorsorgestrategie sowie zur REGIONALE 2025 und dem Schwerpunktthema Rheinisches Revier vorgestellt. Der Termin diente weiterhin dem Austausch über die Sachstände in den einzelnen Kooperationen und einer möglichen Arbeitsteilung.
2.2 Wechsel im
Vorstandsvorsitz
Mit Wahl von Herrn Stephan Santelmann als Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises hat er auch zum 25. Oktober 2017 die Funktion als 1. stellv. Vorsitzender des Region Köln/Bonn e. V. übernommen.
Den Vorstandsvorsitz bilden nun folgende Personen:
· Vorsitzender: Herr Landrat Jochen Hagt, Oberbergischer Kreis
· 1. stellv. Vorsitzender: Herr Landrat Stephan Santelmann, Rheinisch-
Bergischer Kreis
· 2. stellv. Vorsitzender: Hauptgeschäftsführer Ulf Reichardt, Industrie-
und Handelskammer zu Köln.
- Abfallwirtschaftsverein Region Rhein-Wupper
Der Vorstand des Abfallwirtschaftsvereins
Region Rhein-Wupper e.V. befasste sich auf seiner jüngsten Vorstandsitzung zunächst
mit dem Bericht des Rechnungsprüfungsamtes Remscheid über die Rechnungsprüfung
2016 für den Abfallwirtschaftsverein. Die Prüfung hat zu keinerlei
Beanstandungen geführt. Der Vorstand nahm den Prüfbericht zur Kenntnis.
Sodann beschloss der Vorstand den
Haushalts- und Stellenplan 2018 als Empfehlung für die Mitgliederversammlung.
Das Haushaltsvolumen des Vereins erhöht sich demnach um 5.000 Euro auf 195.000
Euro. Dies geschieht durch Entnahme aus der Rücklage. Die Mitgliedsbeiträge der
Städte und Gemeinden bleiben gleich. Der Rhein-Kreis Neuss zahlt für 2018 einen
Beitrag in Höhe von 16.073,00 Euro.
Des Weiteren beschäftigte sich der Vorstand
mit der inhaltlichen Vorbereitung der Mitgliederversammlung am 07. Februar
2018. Im Mittelpunkt der Mitgliederversammlung soll ein Vortrag von der Spitze
des Umweltministeriums zur abfallwirtschaftlichen Ausrichtung der neuen
Landesregierung stehen.
Abschließend wurde die Einrichtung eines Arbeitskreises „Auswirkungen
des Verpackungsgesetzes und Umgang mit dem dualen System“ beschlossen.
- Sonstiges
4.1
Breitband
Am
21.03.2017 hat der Rhein-Kreis Neuss den vorläufigen Zuwendungsbescheid für die
Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus zum Ausbau von Gewerbe-, Wohn-
und Mischgebieten erhalten. Im Sommer wurde bekannt gemacht, dass im
Kreisgebiet bislang als versorgt geltende Schulen durch eine schulspezifisch
definierte Aufgreifschwelle (mind. 30 Mbit/s pro Klasse plus 30 Mbit/s für die
Schulverwaltung) neu förderfähig werden. Diese schulspezifische Aufgreifschwelle
verfehlen 138 Schulen im Kreisgebiet, die nun nachträglich in das
Breitbandausbauprojekt aufgenommen wurden. Gegenwärtig läuft die Ausschreibung
zur Versorgung dieser Schulen mit schnellem Internet, die technisch aller
Voraussicht nach nur mit einem Glasfaserdirektanschluss erfolgen kann.
Für
die Wohn- und Gewerbegebiete liegen die Angebote der
Telekommunikationsunternehmen Anfang Januar 2018 vor, so dass mit einem
Zuschlag für dieses Los in den darauf folgenden Wochen gerechnet werden kann.
Der Zuschlag für das zweite Los zur Versorgung der Schulen sollte im März
erfolgen können, so dass im März 2018 der endgültige Förderantrag an den Bund
und das Land gestellt werden kann, der die erfolgreichen Angebote der zu
beauftragenden Telekommunikationsunternehmen konkret beinhaltet.
Anschließend an die Erteilung der endgültigen
Zuwendungsbescheide für das gesamte Breitbandprojekt kann dann in die
Ausbauphase übergegangen werden.