Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Seit 2006 haben alle Schulen die
Möglichkeit, im Rahmen des Landesprogramms "Kultur und Schule"
gemeinsam mit Künstlerinnen und Künstlern kreative Projekte zu realisieren.
Ziel des Landesprogramms ist es, Kindern und Jugendlichen unabhängig von ihrem
familiären Hintergrund und ihrem Wohnumfeld die Begegnung mit Kunst und Kultur
zu eröffnen.
Die Projektkosten dürfen
höchstens 3.050 € betragen. Das Land übernimmt 80% der Projektkosten (maximal
2.440 €). 20% der Projektkosten sind von den Schulträgern zu decken (maximal
610 €).
Die förderfähigen Projektkosten
teilen sich wie folgt auf:
- bis
zu 2.200 €: Honorar der
Künstlerin/des Künstlers
- bis
zu 750 €: Sach- und Reisekosten
- bis
zu 100 €: Kosten einer
Abschlusspräsentation.
Für das Schuljahr 2018/2019
konnten die Schulen sowie die mit ihnen kooperierenden Künstlerinnen und
Künstler bis zum 31.03.2018 Förderanträge stellen. Mit der Durchführung der Auswahlverfahren
hat das Land die Kreise beauftragt. Kreisangehörige Städte und Gemeinden, in
denen die Gesamtförderung voraussichtlich den Betrag von 12.500 € überschreiten
wird, können ein eigenes Auswahlverfahren durchführen. Im Rhein-Kreis Neuss
gilt dies für die Stadt Neuss. Eine Fachjury entscheidet über die
Förderfähigkeit der Anträge. Der Rhein-Kreis Neuss bzw. die Stadt Neuss sind
Zuwendungsempfänger der Fördermittel. Sie leiten die Mittel an die zur
Förderung ausgewählten Schulen bzw. deren Schulträger weiter.
Im Schuljahr 2017/2018 wurden
auf Kreisebene (mit Ausnahme der Stadt Neuss) insgesamt 19 Förderanträge
gestellt. Die Jury schlug 14 Anträge zur Förderung vor. Die bewilligte
Fördersumme betrug 36.220 €.
Im Schuljahr 2018/2019 stehen
für die Schulen im Rhein-Kreis Neuss Fördermittel in Höhe von bis zu 86.000 €
bereit, davon 33.500 € für die Schulen der Stadt Neuss (Orientierungsrahmen).
Beim Rhein-Kreis Neuss wurden 26 Förderanträge eingereicht. Die Jury schlug 18
Anträge zur Förderung vor. Die bewilligte Fördersumme beträgt 49.352,00 € (s. Anlage).