Beschlussempfehlung:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag den Abschluss der beigefügten Änderungsvereinbarung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und der Gemeinde Jüchen über die Kooperation bei der örtlichen Rechnungsprüfung.
Sachverhalt:
Mit
der 18. Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Bestimmung der Großen
kreisangehörigen Städte und der Mittleren kreisangehörigen Städte nach § 4 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28. 11.2017 (GV.NRW S.
864) wird die Gemeinde Jüchen zum 01.01.2019 mittlere kreisangehörige Stadt.
Als mittlere kreisangehörige Stadt hat die Gemeinde eine örtliche
Rechnungsprüfung einzurichten, sofern nicht die örtliche Rechnungsprüfung des
Kreises die Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung in der Gemeinde wahrnimmt.
Die örtliche Rechnungsprüfung des Kreises hat seit 2005 Aufgaben der
Rechnungsprüfung für die Gemeinde Jüchen übernommen. Die bestehende Kooperation
soll fortgesetzt werden. Mit der Stadtwerdung ist daher die bestehende
öffentlich-rechtliche Vereinbarung hinsichtlich des Aufgabenumfanges der
gesetzlichen Regelung des § 103 GO NRW anzupassen; gleichzeitig werden
redaktionelle Anpassungen vorgenommen.