Sachverhalt:
Der Jobcenter Report ist unter www.jobcenter-rhein-kreis-neuss.de unter der Überschrift „Presse“
in der Rubrik „Daten, Zahlen, Fakten“ abrufbar. Der direkte Link lautet: http://www.jobcenter-rhein-kreis-neuss.de/site/zahlen_daten_fakten/In.
Die
Entwicklung der Kosten der Unterkunft (KdU) im Jahr 2017 sowie von Januar bis
Juli 2018 ist in den beigefügten Übersichten dargestellt. Die Auswertung der
Flüchtlings-KdU (FlüKdU), Flüchtlings-BG (FlüBG) sowie der
Bedarfsgemeinschaften (BG) wurde für März und April 2018 ergänzt.
Wie die
Verwaltung dem Kreisausschuss bereits in der letzten Sitzung am 20.06.2018 mit
Vorlage-Nr. 50/2730/XVI/2018 berichtet hat, ist es im Hinblick auf die statistische
Auswertung der FlüKdU durch die Bundesagentur für Arbeit ab Dezember 2017 zu
Datenproblemen in den gemeinsamen Einrichtungen gekommen.
Mit
Rundschreiben Nr. 370/18 vom 03.07.2018 hat der LKT NRW darüber informiert,
dass bei der Statistik der Bundesagentur für Arbeit im Zeitraum von Dezember
2017 bis Februar 2018 eine Untererfassung bei den erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten mit Fluchthintergrund entstanden sei. Diese habe dazu
geführt, dass einzelne Konstellationen des Fluchthintergrunds in gemeinsamen
Einrichtungen nicht als solche erkannt worden waren.
Die
Untererfassung habe nicht auf Fehlern im Ausländerzentralregister beruht,
sondern sich im Wege der zentralen Datenverarbeitung bei der Bundesagentur für
Arbeit im Bereich der gemeinsamen Einrichtungen ergeben, und rückwirkend
zentral von der Bundesagentur für Arbeit behoben werden können.
Zeitgleich mit
der Datenkorrektur habe die BA-Statistik eine Methodenänderung vorgenommen, die
alle Jobcenter betreffe. Seitdem würden ausschließlich die aktuellen
Informationen zum Flüchtlingsstatus aus den Datenmeldungen der Jobcenter
verwendet.
Der Bund ist der
Bitte der Länder und kommunalen Spitzenverbände nachgekommen, die
Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung 2018 (BBFestV 2018) erst auf Basis der
korrigierten Werte zu erlassen und hatte diese zur Stellungnahme vorgelegt.
Aufgrund
der Datenkorrektur für die Monate Dezember 2017 bis Februar 2018 ergeben sich
danach für den Rhein-Kreis Neuss folgende Auswirkungen:
Durch
die Datenkorrektur bei der Flüchtlingseigenschaft erhöhen sich die FlüKdU. Im
gleichen Umfang führt dies zu einer Senkung bei den laufenden Kosten der
Unterkunft (ohne FlüKdU), so dass sich für den Rhein-Kreis Neuss kein
Mehraufwand ergibt.
Die
FlüKdU sind Bestandteil der laufenden Kosten der Unterkunft. Für die laufenden
Kosten der Unterkunft erhält der Rhein-Kreis Neuss über den monatlichen Abruf
unter anderem einen sog. Sockelbetrag (27,6 %) als Bundesbeteiligung. Deshalb
erfolgt im Rahmen der Spitzabrechnung eine um den Sockelbetrag bereinigte
Erstattung der tatsächlichen FlüKdU.
Im
Hinblick auf die betroffenen Haushaltspositionen stellt sich die im Herbst 2018
zu erwartende Spitzabrechnung der FlüKdU für das Jahr 2017 wie folgt dar:
Bezeichnung |
2017 bisher |
2017 Korrektur |
Differenz |
Produkt |
Sachkonto (ab 2018) |
FlüKdU |
6.360.152 € |
6.367.365 € |
7.213 € |
050.312.010 |
54610011 |
Erst. 5,3% lfd. KdU |
4.132.839 € |
4.132.839 € |
- € |
050.312.010 |
44910011 |
Erst. Sockel. Flü 27,6 % |
1.755.402 € |
1.757.393 € |
1.991 € |
050.312.010 |
44910011 |
Saldo Erst. FlüKdU |
471.911 € |
477.133 € |
5.222 € |
050.312.010 |
44910011 |
Hinweis
zu den Abrechnungszeiträumen:
Dem
hier vorgelegten Bericht liegen die Meldedaten an den Bund zugrunde.
Berichtet
wird jeweils vom Ersten eines Monats bis zum letzten Tag des Monats.
Im Januar allerdings erscheinen fast „doppelte“ KdU: Die Mieten für Januar
werden zwar Ende Dezember ausbezahlt, allerdings nur, damit sie pünktlich zum
Fälligkeitstermin zum 01. Januar auf den Konten der Leistungsberechtigten sind.
Gemäß § 46 Abs. 11 Satz 2 SGB II sind diese Mieten aber in der Abrechnung dem
Jahr der „Fälligkeit“ zuzuordnen und werden daher jeweils dem Januar
zugerechnet.
Zur
Januarabrechnung gehören aber auch die Mietzahlungen für Februar, die Ende
Januar ausbezahlt werden. Der Ausgleich erfolgt dann im Dezember. Ende November
werden die Mieten für den Dezember ausbezahlt, so dass im Dezember selbst nur
geringe KdU ausgewiesen werden.