Sachverhalt:
Der
Kreistag hat in seiner Sitzung am 21.12.2016 beschlossen, dass die Mietobergrenzen
im Jahr 2018 neu erhoben und zum 01.02.2019 neu angepasst werden. Die
Verwaltung hat daraufhin eine Neuerhebung der Mietobergrenzen an das
Unternehmen Analyse & Konzepte vergeben. Die in Auftrag gegebene Mietwerterhebung
ist nunmehr abgeschlossen. Der Auftragnehmer hat der Verwaltung erstmals
am 22.10.2018 die Ergebnisse vorgestellt. Die Sozialdezernenten im Rhein-Kreis Neuss sind in einer
Sondergesprächsrunde am 21.11.2018 über die Ergebnisse informiert worden;
Bedenken gegen den Methodenansatz sowie die Ergebnisse sind nicht geäußert
worden.
In der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 06.12.2018 hat die Firma Analyse & Konzepte GmbH, wie vorgesehen, die Präsentation vorgenommen. Der Ausschuss hat den neuen Richtwerten zugestimmt.
Zusammengefasst stellen sich die Ergebnisse der Mietwerterhebung wie folgt dar:
- Alle vom Bundessozialgericht für die Erstellung eines Schlüssigen Konzeptes vorgegebenen Parameter sind eingehalten.
- An der Mietwerterhebung haben sich ausreichend große Wohnungsunternehmen beteiligt. Über die Nutzung der kommunalen Grundsteuerdaten konnten zudem eine Vielzahl kleinerer Vermieter beteiligt werden.
- Für den Rhein-Kreis Neuss gelten weiterhin sechs Vergleichsräume.
- Die durchschnittliche Repräsentativität im Rhein-Kreis Neus beträgt 23,4 %.
- Die Mietwerterhebung führt in keinem Tabellenfeld (Haushaltsgröße in einem Vergleichsraum) zu einer Minderung der Mietobergrenzen.
- Im Durchschnitt beträgt die Anhebung der Mietobergrenzen 4,35 %.
Praktisch haben die neuen Richtwerte folgende Auswirkung:
- Für Neufälle gelten ab 01.02.2019 die neuen Mietobergrenzen.
- Altfälle, deren Mieten derzeit unangemessen sind, werden ab 01.02.2019 auf die neuen Richtwerte umgestellt, d.h. teilweise werden unangemessene Mieten bis zu der neuen Mietobergrenze vollständig angemessen
- Die Umstellung erfolgt von Amts wegen sukzessiv bei Weiterbewilligungsanträgen oder vorab auf individuellen Antrag.
- Regelung zur Besitzstandwahrungen müssen nicht getroffen werden
Die im Sozial- und Gesundheitsausschuss vorgestellte Präsentation ist als Anlage beigefügt. Die neuen Richtwerte – im Vergleich zu den derzeit gültigen Werten – sind in der Folie 19 (Veränderung zu bisherigen Richtwerten (Brutto-Kaltmiete)) dargestellt.
Die neuen Richtwerte sind – alleine dargestellt - ab 01.02.2019:
BKM 2019 |
|||||
|
1-Person |
2-Personen |
3-Personen |
4-Personen |
5-Personen |
GV,
Jü, Roki |
410,00 € |
488,15 € |
576,80 € |
718,20 € |
809,60 € |
Dormagen |
424,50 € |
521,30 € |
635,20 € |
745,75 € |
921,80 € |
Neuss |
418,50 € |
517,40 € |
624,00 € |
739,10 € |
862,40 € |
Kaarst |
475,50 € |
573,30 € |
695,20 € |
818,90 € |
953,70 € |
Meerbusch |
417,00 € |
557,70 € |
660,80 € |
851,20 € |
1.016,40 € |
Korschenbroich |
412,50 € |
501,15 € |
636,80 € |
759,05 € |
839,30 € |
Nachfolgend
die Differenz zwischen den „alten“ und „neuen“ Bruttokaltmietobergrenzen
in %:
Vergleich
von alt zu neu |
|||||
|
1-Person |
2-Personen |
3-Personen |
4-Personen |
5-Personen |
GV, Jü, Roki |
4,33% |
3,87% |
2,41% |
4,85% |
2,22% |
Dormagen |
1,43% |
2,04% |
6,72% |
5,51% |
7,02% |
Neuss |
3,59% |
4,46% |
2,09% |
4,99% |
7,40% |
Kaarst |
3,71% |
7,30% |
5,85% |
5,90% |
0,00% |
Meerbusch |
2,58% |
9,72% |
9,40% |
13,27% |
0,54% |
Korschenbroich |
2,10% |
0,00% |
3,78% |
1,65% |
1,73% |