Beschlussempfehlung:
Der Nahverkehrs- und
Straßenbauausschuss nimmt das Kreisstraßenbauprogramm 2019 zustimmend zur
Kenntnis.
Sachverhalt:
Das
aktuelle Kreisstraßenbauprogramm 2019 beinhaltet drei Neubaumaßnahmen.
Es
handelt sich unter anderem um die Radwegmaßnahme K 10 von Oekoven nach
Barrenstein aus dem aktuellen Förderprogramm Nahmobilität 2018
(Radverkehrsförderung) des Landes NRW.
Die
Radwegmaßnahme befindet seit November/Dezember 2018 in der baulichen Umsetzung.
Die Planungsintention und
der aktuelle Sachstand zum Baufortschritt der
Radwegemaßnahme werden ausführlich unter TOP 4 beschrieben.
Das
aus Landesmitteln finanzierte Programm Nahmobilität 2018 ist im Zuge der
Haushaltsberatungen 2018 auf 16,1 Mio. € gegenüber 15,1 Mio. € im Vorjahr
erhöht worden. Aus diesem Förderprogramm werden Maßnahmen der Gemeinden, Städte
und Kreise zur Verbesserung der Nahmobilität finanziert.
Das Ministerium für Bauen, Wohnen,
Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW (MBWSV) sieht im Rahmen seiner
Programmsteuerung und Mittelverteilung einen gleich hohen Mittelrahmen für die
fünf Bezirksregierungen vor. Vor diesem Hintergrund konnten 2018 im Bereich der
Bezirksregierung Düsseldorf 14 neue Maßnahmen eingeplant werden mit einem
Fördervolumen von insgesamt 1,8 Mio. €.
Die Bekanntgabe und Veröffentlichung
des Förderprogramms Nahmobilität 2019 erfolgt in der Regel Ende März/Anfang
April des Jahres.
Darüber hinaus sind die folgenden zwei
Baumaßnahmen (1x Straßenbaumaßnahme und 1x Radwegmaßnahme) 2019 im
Kreisstraßenbauprogramm eingeplant:
] K 9n
Strümp- Osterath 1. Bauabschnitt
Die Stadt Meerbusch hat ein Radwegekonzept
erstellen und beschließen lassen, dessen Bestandteil unter anderem der
straßenbegleitende kombinierte Rad- und Gehweg entlang der geplanten K9n vom
Kreisverkehr Buschstraße/Forststraße bis zum Meerbusch-Gymnasium ist. Die Stadt
Meerbusch möchte diesen Radweg schnellstmöglich realisieren und vorziehen, da
er auf der einen Seite Schulweg ist und zum anderen die radwegemäßige
Verbindung in den Rheingemeinden darstellt.
Dieser Radweg ist Teil der kreisseits beantragten
Gesamtmaßnahme Neubau der K 9n zwischen der AS-Bovert/A57/L 476 und
Buschstraße/Forststraße in Meerbusch-Strümp.
Das Planungsrecht für die losgelöste
Radwegemaßnahme (1. Bauabschnitt) liegt durch den seit 15.11.2010 rechtskräftigen
Bebauungsplan Nr. 280, Meerbusch-Strümp, Am Strümper Busch/Kreisstraße K 9n
vor. Der für den Radweg erforderliche Grunderwerb ist ebenfalls abgeschlossen
und es liegt nach Aussage der Stadt Meerbusch uneingeschränktes Baurecht vor.
Die
Stadt Meerbusch lässt zurzeit den erforderlichen separaten Zuschussantrag für
den 1. Bauabschnitt erstellen. Der Antrag soll im ersten Quartal 2019 der
Bezirksregierung Düsseldorf zur Prüfung und Erteilung des
Bewilligungsbescheides vorgelegt werden. Der Baubeginn für den Radweg ist
seitens der Stadt für die Jahresmitte anvisiert.
Das
Baurecht für die Gesamtmaßnahme liegt allerdings noch nicht vor, da der bereits
rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 281, Meerbusch-Osterath, auf dem
Kamp/Kreisstraße K 9n durch ein Normenkontrollverfahren im Jahr 2015 aufgehoben
wurde. Mit einem neuen Satzungsbeschluss ist nach Auskunft der Stadt Meerbusch
im 2. Halbjahr 2019 zu rechnen.
] K 42 Radweg Lüttenglehn - L 32
Durch die Umsetzung der
Maßnahme soll eine sichere Radwegführung entlang der K 42 gewährleistet
werden, welche durch die Anbindung an den bestehenden Radweg an der L 32 auch
eine Verknüpfung im Radwegenetz herstellt. Darüber hinaus wird hierdurch die
Lücke im Radwegenetz zwischen der L 32 und dem Ortsausgang Lüttenglehn
geschlossen.
Bei
dem vorhandenen Streckenabschnitt der K 42 handelt es sich um einen beidseitig
anbaufreien Bereich zwischen dem Ortseingang Lüttenglehn und der Landstraße L
32. Die derzeitige Fahrbahn der K 42 hat eine Breite von etwa 5.00 m. Hinzu
kommt ein beidseitiges Bankett mit einer Gesamtbreite von etwa 1.50 m. Gehwege
sind im Bereich der freien Strecke nicht vorhanden. Der Radweg soll als
einseitiger Zweirichtungsradweg ausgeführt werden und verläuft vom Ortsausgang
Lüttenglehn auf einer Länge von ca. 1.660 m nordöstlich der K 42 und
schließt an den vorhandenen Radweg der L 32 an.
Seitens des Rhein-Kreises
Neuss werden konsequent Lückenschlüsse und Angebotsverbesserungen im Radwegenetz
vorgenommen, um die Attraktivität des Radwegenetzes zu steigern und die
Verkehrssicherheit der Radfahrer im Kreisstraßennetz zu erhöhen.
Dem Radwegelückenschluss kommt zusätzlich eine
unterstützende Funktion im Bereich der Naherholung zu. Die Einrichtungen des
Rittergutes Birkhof (Golfplatz, Ausflugslokal mit Gastronomie und Gartencenter)
und diverse Freizeitrouten für den Radverkehr, die über Wirtschaftswege
verlaufen, werden so besser erschlossen.
Die Grunderwerbsverhandlungen wurden Ende 2017
abgeschlossen, so dass alle für den geplanten Radwegebau benötigten
Flächenanteile zur Verfügung stehen.
Die Realisierung der Radwegemaßnahme könnte somit
im Herbst des Jahres 2019 erfolgen, sodann der Zuwendungsgeber die
Radwegmaßnahme in das Förderprogramm Nahmobilität 2019 aufnimmt und den für die
Ausschreibung und den Baubeginn notwendigen Bewilligungsbescheid erlässt.
Die Radwegemaßnahme wurde seitens der Verwaltung
der Bezirksregierung Düsseldorf im November 2018 aufgrund des weit
fortgeschrittenen Planungsstands mit der Priorisierung 1 gemeldet.
Bei einem Neubaubauvolumen von ca. 3,83 Mio. €
beträgt der kreiseigene Investitionsanteil rund 1,381 Mio. € für die
Straßenbaumaßnahme und die beiden Radwegemaßnahmen im Programmjahr 2019.
Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen für die
Maßnahme zur Verfügung.