Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt Kenntnis vom Sachverhalt.
Sachverhalt:
Die
Schuleingangsuntersuchung ist eines der wichtigsten epidemiologischen
Verfahren, da eine Grundgesamtheit begutachtet wird: im Kinder-und
jugendärztlichen Dienst (KJGD) ist jedes Kind hinsichtlich der gesundheitlichen
Schulfähigkeit zu beurteilen.
So
ist das gesamte Kollektiv der Lernanfänger in der Zeitreihe -über Jahrzehnte
hinweg- nach gleichen standardisierten Kriterien auswertbar und man erhält auf
diese Art und Weise ein hervorragendes, objektives Bild der gesundheitlichen
Entwicklung unserer Jüngsten.
Wie
bereits gremienübergreifend berichtet, lassen sich sämtliche Befunde aus den
letzten Jahren inzwischen auch in einem geographischen Informationsportal
abrufen (http://www.rhein-kreis-neuss.de/de/verwaltung-politik/pressemeldungen/2018/648-geoportal-des-rhein-kreises-neuss-neuerdings-mit-daten-zur-kindergesundheit.html;
http://rkn.nrw/kinder
).
Des
Weiteren ist es nun geplant, ab Herbst dieses Jahres spezifischere
augenärztliche Befunde zu erheben, um die sich abzeichnende Verschlechterung
der Sehfähigkeit bei Kindern zu objektivieren und gegebenenfalls entsprechende
Maßnahmen vorzunehmen. Hierbei unterstützt das Team der augenfachärztlichen
Klinik Breyer, Kaymak & Klabe Augenchirurgie in Düsseldorf den KJGD.
Bei
der Schuleingangsuntersuchung werden auch Daten zum Impfstatus erhoben.
Aufgrund dessen lässt sich die Impfakzeptanz im Rhein-Kreis Neuss gut
beurteilen. Trotz einer hohen Impfquote, welche vor allem den niedergelassenen
Kinder-und Hausärzten zu verdanken ist (https://www.rhein-kreis-neuss.de/de/verwaltung-politik/pressemeldungen/2018/115-masern-deutschlands-hoechste-impfraten-gibt-es-im-rhein-kreis-neuss.html),
gilt es die Impfmoral weiter zu verbessern. Dementsprechend wird das
Gesundheitsamt künftig Mumps-Masern-Röteln-Impfungen in eigener Regie anbieten,
um vor allem diejenigen Kinder zu schützen, welche keinen ausreichenden Bezug
zum gesundheitlichen Versorgungssystem besitzen.
Infolge
des im nächsten Jahr in Kraft tretenden Masernschutzgesetzes, wonach vor
Eintritt in den Kindergarten oder die Schule eine Masernimmunität vorhanden
sein muss, ist zu erwarten, dass es zu
Konfliktsituationen zwischen nicht ausreichend informierten Eltern und
den Leitungen der Einrichtungen kommen wird. Diesbezüglich werden Beratung und
Impfung durch den KJGD des Kreisgesundheitsamtes als adäquate vorbeugende
Maßnahme angesehen.
Die
Leiterin des Kinder-und jugendärztlichen Dienstes Frau Barbara Albrecht, Ärztin
für Kinder- und Jugendmedizin, und Amtsleiter Dr. Michael Dörr gehen in einem
Kurzvortrag auf die Thematik ein.