Beschlussempfehlung:
Der Sportausschuss nimmt den Bericht zustimmend zur Kenntnis und bittet
die Verwaltung in Abstimmung mit den Partnern die Standortentscheidung zu
finalisieren.
Sachverhalt:
Der Bundesstützpunkt Säbelfechten in Dormagen benötigt eine neue
Trainingshalle, um den Fortbestand als Bundesstützpunkt auch über 2024 hinaus
zu sichern. Hierbei handelt es sich um eine Dreifach-Sporthalle (27x45m), zuzüglich
Funktionsräumen (insbesondere Multifunktionsraum und Kraftraum). Aufgrund der
planungsrechtlichen Restriktionen auf dem Vereinsgelände am Höhenberg, dieses
fällt unter die Bestimmungen der sog. Seveso-Richtlinie, ist ein Neubau dort nicht
realisierbar. Daher ist ein Alternativstandort erforderlich.
Die beiden Standorte der NRW-Sportschule (Norbert Gymnasium in Knechtsteden und
Bertha-von-Suttner Gesamtschule in Nievenheim) sind als Standort der neuen Dreifachsporthalle
(einschl. Funktionsräume) geeignet. Der Bundesstützpunkt hält beide Standorte
für sehr gut geeignet und hat aufgrund der besseren ÖPNV-Anbindung eine leichte
Präferenz für den Standort Nievenheim. Bei der Standortentscheidung wird von
besonderer Bedeutung die sportliche Infrastruktur an den beiden Standorten
sein. Auf dem Campus Knechtsteden befinden sich die große Außensportanlage, ein
Schwimmbad sowie das Sportinternat, an dem aktuell acht Säbelfechterinnen und
Säbelfechter untergebracht sind. Dies spricht für den Standort Knechtenden.
In der Sitzung des
städtischen Sportausschusses am 04.06. wurde das Thema zur Beratung in die
Fraktionen verwiesen. In einer weiteren Sitzung des städtischen
Sportausschusses am 12.09. wird das Thema erneut beraten.
In der neuen Fechthalle sollen insbesondere die rund 60 Landes- und Bundeskader
des Stützpunktes trainieren. In der alten Fechthalle am Höhenberg wird
zukünftig das Nachwuchstraining bis U13 konzentriert.
Der Bundesstützpunkt hält eine Nutzung der Sporthalle bis 16 Uhr durch die NRW-Sportschule
für möglich, zumal es neben der eigentlichen Sporthalle auch noch einen
Multifunktionsraum und einen Kraftraum geben wird. Im Bereich der eigentlichen
Sporthalle sollen in einem Drittel dauerhaft Fechtbahnen verlegt werden, so
dass Zweidrittel der Halle bis 16 Uhr in Abstimmung mit den prioritären
Bedarfen des Stützpunktes dem Schulsport zugänglich wären. Beide Schulen haben ihr Interesse an einer solchen
Nutzung formuliert.
Die
übliche leistungssportliche Förderung der Baumaßnahme durch das Land NRW ist
unstrittig.
Bei einer Mischnutzung (z. B. Schul- und Leistungssport) verbleibt die
Förderung grundsätzlich bei 42%. Neben der Landesförderung ist voraussichtlich
auch eine weitere Förderung durch Bundesmittel möglich, da es sich um einen
bestehenden Bundesstützpunkt handelt. Die genaue Höhe der Bundesförderung ist
noch zu klären.