Beschlussvorschlag:
Der
Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Der Kreisjugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom
04.07.2019 die Verwaltung beauftragt, Gespräche mit den Bürgermeistern im
Jugendamtsbezirk zu führen, um die Beitragsgrenze für die Elternbeiträge von
bisher 20.000 € auf einen angemessenen Wert, der sich an den anderen
Jugendamtsbezirken im Rhein-Kreis Neuss orientiert, zu erhöhen.
In Vorbereitung auf das Gespräch mit den Bürgermeistern am
08.08.2019 hat das Kreisjugendamt die finanziellen Konsequenzen für zwei
Varianten einer Verschiebung der unteren Beitragsgrenze berechnet, die sich wie
folgt darstellen.
Beitragsstufe bis
37.000 € |
||||
|
25 Std/Wo. |
35 Std/Wo. |
45 Std/Wo. |
Erträge gesamt |
Ü3 |
3.520,00 € |
24.133,00 € |
42.120,00 € |
|
U3 (2-3J.) |
120,00 € |
5.207,00 € |
15.471,00 € |
|
U2 |
78,00 € |
1.070,00 € |
3.290,00 € |
|
Erträge |
3.718,00 € |
30.410,00 € |
60.881,00 € |
95.009,00 € |
Bei einer
Beitragsbefreiung bis 30.000 € Jahresbruttoeinkommen würden sich die Erträge
um ca. 20.000,00 € + ca. 40.000,00 € = ca. 60.000,00 € verringern. Stand: Mai 2019 |
Eine deutliche Mehrheit der Städte und Gemeinden erheben
Beiträge erst ab einem Einkommen von 30.000 €. Weiterhin verfügen viele Städte
und Gemeinden gegenüber dem Kreis über eine zusätzliche Einkommensstufe beim
Höchstbeitrag.
Das Kreisjugendamt hat eine Übersicht über die
Elternbeiträge für Kinder in Kindertageseinrichtungen in den Jugendamtsbezirken
im Rhein-Kreis Neuss erstellt, die als Anlage angefügt ist.