Sachverhalt:
Gemäß Paragraph 18 des Gesetzes über den Öffentlichen
Gesundheitsdienst des Landes NRW erfasst und überwacht das Gesundheitsamt
nichtakademische Heilberufe. Naturgemäß zählen hierzu auch die Hebammen.
Dementsprechend besitzt das Gesundheitsamt einen Überblick über die im
Kreisgebiet gemeldeten und aktiv tätigen Hebammen. Hierbei handelt es sich um
120 Personen, die auch in einem öffentlich zugänglichen Register aufgeführt
sind, sofern sie einer Publikation zugestimmt haben (http://www.rhein-kreis-neuss.de/de/verwaltung-politik/aemterliste/gesundheitsamt/themen/heil-und-hilfsberufe/anbieterKarte/hebammen/index.html).
Ferner hat die AOK eine App zur Hebammensuche entwickelt, die im Krefelder Raum
zum Einsatz kommt und in Kürze auf den Rhein-Kreis Neuss erweitert werden soll.
Die vor- und nachgeburtliche Betreuung von Schwangeren durch
Hebammen befindet sich allerdings seit Jahren bundesweit in der Diskussion.
Ausschlaggebend hierfür war die maßgebliche Erhöhung der
Haftpflichtversicherungsprämien, die für eine Reihe von Hebammen nicht mehr
finanzierbar waren. Inzwischen werden die Teilnahmekosten allerdings maßgeblich
von den Arbeitgebern getragen.
Als weiterer Aspekt ist die verpflichtende Teilnahme an
zertifizierten Fortbildungen zu nennen. Letztere werden vor Ort selten
angeboten und sind in der Regel kostenpflichtig. Auf politische Intervention
hin finanziert der Rhein-Kreis Neuss nunmehr entsprechende Schulungsmaßnahmen
für diese Berufsgruppe.
Außerdem möchte der Rhein-Kreis Neuss von den gesetzlichen
Änderungen im Hebammenwesen profitieren und zwar dergestalt, dass vor Ort eine
entsprechende Ausbildungskapazität geschaffen wird. So könnte sich die Region
demnächst als attraktive Weiterbildungsstätte für Hebammen und
Entbindungspfleger darstellen und den werdenden Müttern vor Ort auch
perspektivisch eine qualitativ hochwertige Vor- und Nachsorge gewährleisten.
Gesundheits- und Umweltdezernent Karsten Mankowsky wird in
einem Kurzvortrag auf die o. a. Punkte eingehen.