- Sachstandsbericht
Sachverhalt:
Wie zuletzt in der
Ausschusssitzung am 19. November 2019 berichtet, besteht die zentrale
Aufgabenstellung für den Kreis nach letztjähriger Offenlage der Planunterlagen
momentan darin, die im Anhörungsverfahren eingegangenen Einwendungen und
Stellungnahmen zu erfassen, inhaltlich zu werten und entsprechende – rechtlich
fundierte und abwägungsfeste – Gegenäußerungen zu verfassen.
Dieser Prozess befindet
sich nunmehr mit Unterstützung und in enger Abstimmung mit einer beauftragten
Verwaltungsrechtskanzlei und den planerisch involvierten Fachplanern in der
Schlussphase.
Die Verwaltung geht
insoweit unter Berücksichtigung dieses Bearbeitungsstandes davon aus, dass die
intern vorgegebene und nach außen kommunizierte Zielvorgabe, die Synopse
(Tabellarische Gegenüberstellung von Einwendungen / Stellungnahmen und Gegenäußerung)
bis Ende Februar / Anfang März 2020 der Bezirksregierung Düsseldorf in deren
Eigenschaft als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde vorzulegen, gehalten
wird.
Wesentlicher und
elementarer Verfahrensschritt wird im weiteren Verlauf die Anberaumung und
Durchführung des sogenannten (nicht öffentlichen) Erörterungstermines sein,
dessen wesentlicher Zweck darin besteht, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen
und Stellungnahmen mit den Beteiligten und Betroffenen unter verantwortlicher
Verhandlungsleitung der Anhörungsbehörde zu besprechen, diese über die
vorgesehenen Maßnahmen näher zu unterrichten und nach Möglichkeit unter
Ausräumung der vorgetragenen Bedenken eine tragfähige Einigung zu erzielen.
Zur Vorbereitung auf den
Erörterungstermin werden sowohl die privaten Einwender wie auch die betroffenen
Träger öffentlicher Belange neben der förmlichen Ladung einen Auszug aus der
Synopse erhalten , aus der die jeweiligen, sie betreffenden Gegenäußerungen des
Kreises auf deren Einwendungen / Stellungnahmen ersichtlich ist.