Sachverhalt:
Der
Kreis ist gemeinsam mit den kreisangehörigen Kommunen öffentlich-rechtlicher
Entsorgungsträger für den Rhein-Kreis Neuss. Der öffentlich-rechtliche
Entsorgungsträger ist verantwortlich:
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für die Abfälle aus privaten Haushalten,
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für Gewerbeabfälle, die gemeinsam mit diesen
über die kommunalen Müllabfuhren erfasst werden,
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für nicht verwertbare Gewerbeabfälle, die zur
Deponie des Kreises angeliefert werden können.
Die
kreisangehörigen Kommunen sind zuständig für die Einsammlung der Abfälle, sie
transportieren diese zu den Entsorgungseinrichtungen des Kreises. Der Kreis ist
zuständig für die weitere Abfallentsorgung.
Die
Abfallwirtschaft zählt zur sogenannten „Kritischen Infrastruktur“ gemäß Erlass
des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft Natur- und Verbraucherschutz NRW
vom 17.03.2020 und muss in den Zeiten der Corona-Pandemie aufrechterhalten
bleiben.
Für
den Zuständigkeitsbereich des Kreises wurden gemeinsam mit den für den Betrieb
der Anlagen beauftragten Unternehmen folgende Maßnahmen ergriffen:
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In der Wertstoffsortier- und
Abfallbehandlungsanlage – WSAA - wurden die Schichten (Früh- und Spätschicht)
so getrennt, dass bei einem Infektionsfall nach Möglichkeit nur eine Schicht
betroffen ist. Weiterhin wurden die Mitarbeiterwechsel zwischen verschiedenen
Anlagenteilen eingestellt, so dass bei einem Infektionsfall nach Möglichkeit
die Anlage nicht vollständig ausfällt.
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Auch in der Kompostanlage wurden die Schichten
getrennt und die Pausen zeitlich versetzt.
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Das Lieferscheinverfahren bei der Anlieferung
von Abfällen wurde vorübergehend so geändert, dass auf ein „Hin und Her“ zur
gegenseitigen Unterschrift der Lieferscheine und Laufzettel verzichtet wird.
Die beim Kreis verbleibenden Durchschläge enthalten vorübergehend keine
Gegenzeichnungen der Anlieferer.
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Am Standort Neuss-Grefrath wurden wegen
einiger krankheitsbedingter Ausfälle (Mitarbeiter mit Erkältungssymptomen
bleiben zur Sicherheit 14 Tage zu Hause) Mitarbeiter mit der Befähigung zur
Arbeit in der Anlieferkasse nach dort versetzt und als Ausgleich Mitarbeiter
des Schadstoffmobils an die Schadstoffstationen der Kleinanlieferstellen. Auf
diese Weise konnte die Anlieferkasse durchgehend besetzt gehalten werden und
die Kleinanlieferstelle Neuss konnte mit reduzierten Öffnungszeiten (10:00-18:00
statt 07:00-19:00 Uhr) offen gehalten werden. Das Haushalts-Schadstoffmobil des
Kreises musste allerdings vorübergehend eingestellt werden. Bei den in der
Regel geringen Schadstoffmengen ist eine vorübergehende Zwischenlagerung hier
am ehesten zumutbar. Das Schadstoffmobil wird nach der Entspannung der
Mitarbeitersituation zum 27.04.2020 seinen Betrieb mit geeigneten
Schutzmaßnahmen wieder aufnehmen.
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Das Gewerbeschadstoffmobil, das auch
Arztpraxen entsorgt, ist durchgehend in Betrieb geblieben.
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An der Kompostanlage des Kreises wurden die
Möglichkeit zur Kleinanlieferung von Grünabfällen (bis 1 cbm, pauschal 10,00
EUR) und der Verkauf von Kleinmengen von Kompostprodukten als Sackware
eingestellt. Anders als bei den Kleinanlieferstellen Neuss-Grefrath und
Grevenbroich-Neuenhausen gibt es an der Kompostanlage dafür keine eigene Kasse.
Zum Schutz des wichtigen LKW-Kassenbereichs (kommunale Biotonne) wurden daher
diese beiden Möglichkeiten vorübergehend eingestellt, um die sozialen Kontakte
im Kassenbereich und die Barzahlungen zu reduzieren. Im Kassenhaus wurde eine
zusätzliche Trennscheibe aus Glas installiert. Für Grünabfälle stehen weiterhin
die Kleinanlieferstellen Neuss-Grefrath und Grevenbroich-Neuenhausen zur
Verfügung. Größere Kompostmengen (ab PKW-Anhänger) werden weiterhin abgegeben.
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Für den Betrieb der Kleinanlieferstellen
wurden Höchstzahlen von Anlieferern festgelegt, die gleichzeitig auf den
Stationen entladen können (8 in Neuss-Grefrath und 5 in
Grevenbroich-Neuenhausen). Dadurch werden die notwendigen Abstände auf den
Stationen sichergestellt. Da die Stationen derzeit unüblich stark in Anspruch
genommen werden, bilden sich leider derzeit Warteschlangen vor den Stationen.
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Darüber hinaus wurden auf den Anlagen und den
Kleinanlieferstationen folgende Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter ergriffen:
o
Gesichtsmasken (FFP2),
o
Abstandshalter,
o
wo möglich Infektionsschutz durch Plexiglas,
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Es wurden Verhaltensregeln und
Handlungsempfehlungen zur Hygiene aufgestellt und der richtige Umgang mit
Desinfektionsmittel zur Händedesinfektion unterwiesen.
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Nach
der Kenntnis des Kreises wurden etwa 2/3 der Kleinanlieferstellen bzw.
Wertstoffhöfe in der Region geschlossen. Der Kreis konnte bisher seine
Stationen weitgehend geöffnet halten.
Insgesamt
konnte die Abfallentsorgung durch den Kreis bisher trotz des erhöhten
Abfallaufkommens im Wesentlichen aufrechterhalten werden. Wobei dies dem
Einsatz der Mitarbeiter der beauftragten Dritten und auch dem Umstand
geschuldet ist, dass bisher keine positiven Corona-Befunde bei den auf den
Entsorgungsanlagen des Kreises eingesetzten Mitarbeitern und den zuständigen
Mitarbeitern im Umweltamt des Kreises aufgetreten sind.