Beschlussempfehlung:
Der
Schul- und Bildungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und
empfiehlt, die Baumaßnahme wie vorgeschlagen umzusetzen.
Sachverhalt:
Grundstück und Bestand:
Die Mosaikschule in Grevenbroich-Hemmerden ist eine Förderschule mit
dem Schwerpunkt „Geistige Entwicklung“.
Das Schulgrundstück der Mosaikschule liegt am Ende der Sackgasse
„Winzerather Straße“ im Grevenbroicher Ortsteil Hemmerden.
Das Schulgebäude besteht aus einem überwiegend eingeschossigen Bereich
mit Verwaltung, Lehrerzimmer, Unterrichts- und Sanitärräumen sowie einer
Turnhalle und einer Schwimmhalle. Ein Großteil der Räume ist innenliegend und
wird nur über Lichtkuppeln belichtet und belüftet. Neben dem eingeschossigen
Bereich stehen zwei kleine, ebenerdige Nebengebäude.
Quer zum eingeschossigen Bereich gibt es einen unterkellerten,
zweigeschossigen Klassenraumtrakt, dessen Obergeschoss über eine Innentreppe
und einen Aufzug erreichbar ist. Am Kopfende des Zweigeschossers wurde eine
Außentreppe aus Stahl als Rettungsweg aus dem Obergeschoss angebaut.
Auf dem zur Winzerather Straße hin gelegenen Schulhof (vorderer
Schulhof) steht eine temporäre Containeranlage mit vier Klassenräumen. Die
Container werden nach Fertigstellung der Baumaßnahme abgebaut.
Die Dächer sind ungenutzte Flachdächer mit bituminöser Abdichtung.
Im eingezäunten Außenbereich befinden sich der vordere und ein
hinterer Schulhof, ein Sportplatz (roter Ascheplatz), Klettergeräte, zwei
Garagen mit dazwischenliegendem Carport und um die Schule ein befahrbarer Weg
für die Feuerwehr.
An der Winzerather Straße (Nord-West-Seite) befinden sich ein
Lehrerparkplatz, die Zufahrt zum vorderen Schulhof und das 2-geschossige
Hausmeisterhaus mit Garagen. Daran grenzt eine Ausgleichsfläche für eine
frühere Baumaßnahme an anderer Stelle an.
Eine Ausgleichsfläche ist eine Fläche, die ökologisch aufzuwerten /
aufzuforsten ist, um die Vegetationsfläche zu kompensieren, die an einer
anderen Stelle durch eine Baumaßnahme entfällt (versiegelt wird).
Die auf dem Schulgrundstück liegende Ausgleichsfläche besteht aus zwei Teilen. Der an der Grundstücksgrenze und Böschung liegende Teil ist eine „Fläche mit Bindungen für Pflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern, sonstigen Bepflanzungen und Gewässern“. Anders ausgedrückt: hier besteht Bestandsschutz. Der daneben liegende zweite Teil ist eine „Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“. Hier stehen auf einem grasbewachsenen Erdhügel mehrere Bäume und ein Klettergerüst, und Sträucher schirmen das Grundstück zur Straße hin ab.
Auf der anderen Seite der Winzerather Straße stehen Einfamilienhäuser
(Erdgeschoss und ausgebautes Dach) und Mehrfamilienhäuser (Erdgeschoss,
Obergeschoss und ausgebautes Dach).
An der Süd-West-Grenze des Grundstücks fällt das Grundstück zu einem
gepflasterten Wirtschaftsweg hin ab. Die Böschung ist ca. 2,50 bis 3,0 m hoch
und dicht mit Bäumen und Sträuchern bewachsen.
Die zugewachsene Böschung setzt sich auf der Süd-Ost-Seite fort. Daran
schließen sich ein unbefestigter Fußweg, eine denkmalgeschützten Baumallee und
die Hemmerdener „Landstraße“ an.
Im Nord-Osten liegen die Varius-Werkstätten der Lebenshilfe Rhein-Kreis
Neuss gGmbH. Deren Grundstück liegt wie der Wirtschaftsweg und die „Landstraße“
tiefer als das Schulgrundstück.
Laut Bebauungsplan darf 3-geschossig gebaut werden: Erdgeschoss, 1.
und 2. Obergeschoss; Keller zählt nicht. Von einer Bebauung ausgenommen
sind der Lehrerparkplatz, die Einfahrt, der vordere Schulhof, die Böschungen
und die Ausgleichsfläche.
Schulalltag:
Die Mosaikschule ist eine Ganztagsschule, die von Schülern und
Schülerinnen aus Grevenbroich, Dormagen, Jüchen und Rommerskirchen besucht
wird.
Die Kinder werden mit Kleinbussen zuhause abgeholt und zur Schule
gebracht. Erst wenn alle Busse (ca. 25 ) zusammen auf dem Schulgelände geparkt
haben und das Tor zur Straße geschlossen ist, werden die Bustüren geöffnet, und
alle Kinder gehen gemeinsam ins Schulgebäude. Bei Schulschluss müssen alle
Busse auf dem Schulgelände geparkt sein, erst dann verlassen die Kinder
gemeinsam das Schulgebäude und besteigen die Busse.
Normalerweise würden die Busse nur bis auf den vorderen Schulhof
fahren. Dort steht nun aber die temporäre Containeranlage. Deswegen fahren die
Busse an der Containeranlage und am 2-geschossigen Trakt des
Schulgebäudes vorbei auf den Sportplatz, den sie zum Rangieren und Parken
nutzen.
Organisatorisch und aus Sicherheitsgründen ist es nicht möglich, die
Kinder außerhalb des Schulgeländes aus- und einsteigen zu lassen oder die Busse
nach und nach kommen zu lassen.
Der Schwerpunkt der Schule ist die geistige Entwicklung. Viele der
Kinder reagieren negativ auf Lärm und Veränderungen; sie brauchen einen
ruhigen, geregelten Tagesablauf.
Einige Kinder sind körperlich behindert; es gibt eine vergleichsweise
hohe Anzahl, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind.
Bauvorhaben:
Die Förderschule hat seit Längerem zusätzlichen Raumbedarf. Die
nachfolgend aufgezählten Räume fehlen und sollen nun ergänzt werden. Danach soll die noch von der Stadt Neuss aufgestellte
Containeranlage auf dem Schulhof entfernt und abgemietet werden.
Der Raumbedarf umfasst 1 Bewegungsraum mit 100 qm, 1 Mehrzweckraum mit
80 qm, 1 Besprechungsraum mit 80 qm, 2 Klassenräume mit je 75 qm inklusive
Pflegebad, 1 Musikraum mit 50 qm, 1 Snoezelraum mit 50 qm, 1 Ruheraum mit 40 qm
und 3 Therapie- / Differenzierungsräume mit je 25 qm, also insgesamt 625 qm.
Hinzu kommen Lehrmittel- / Abstellräume sowie
entwurfsabhängig ein Flur oder mehrere Flure, ein Treppenhaus einschließlich
Aufzug, klassenraumunabhängige WCs und
Technikräume (Heizung, Server usw.).
Entwurfskriterien:
Für die Entwürfe hatte sich das Amt für Gebäudewirtschaft des Rhein-Kreis Neuss folgende Ziele gesetzt:
- Snoezelraum und Ruheraum nicht unmittelbar neben, über oder unter dem Bewegungsraum oder dem Musikraum
- Bewegungsraum und Mehrzweckraum nebeneinander und durch eine Doppeltür verbunden (flexible Nutzung)
- Schaffung eines 2. Baulichen Rettungsweges für mobilitätseingeschränkte Personen.
Begriffserklärung
„Rettungsweg“:
Wenn man zum Beispiel bei einem Brand flüchten muss, verlässt man das Gebäude üblicherweise durch die Tür, durch den Flur, über die Treppe, durch/über die man bis zum derzeitigen Aufenthaltsort gelangt ist. Das ist der 1. Rettungsweg.
Der 2. Rettungsweg kommt ins Spiel, wenn der 1. Rettungsweg nicht benutzt werden kann, etwa weil er verqualmt ist.
In einem Wohnhaus ist der 2. Rettungsweg meist ein Fenster oder ein Balkon, das / der von der Feuerwehr mit der Drehleiter erreicht werden kann („Fensterrettung“; Fremdrettung).
In einer Schule ist eine Fensterrettung nicht zulässig. Pro Leiterrettung vergehen durchschnittlich ca. 2 Minuten (Angabe Feuerwehr); das letzte Kind einer Klasse mit 25 Kindern ist also frühestens 50 Minuten nach dem Aufbau der Drehleiter im Freien. Das ist nicht akzeptabel.
Aus diesem Grund müssen Aufenthaltsräume in Schulen (auch in Bürogebäuden u. ä.) einen 2. Baulichen Rettungsweg haben. Das heißt, das Gebäude muss so gebaut sein, dass man sich auch dann ohne fremde Hilfe selbst retten kann, wenn der 1. Rettungsweg blockiert ist (Selbstrettung).
Idealerweise besteht der 2. Bauliche Rettungsweg aus einem ebenerdigen Ausgang direkt ins Freie. Bei mehreren Stockwerken muss im Gebäude oder außen eine zweite Treppe vorhanden sein [Anmerkung: eine Rutsche als 2. Baulicher Rettungsweg ist in NRW nicht zulässig].
Das Erdgeschoss der Mosaikschule hat mehrere Ausgänge ins Freie. Der Haupteingang ist der 1., alle anderen Außentüren ein 2. Baulicher Rettungsweg.
Für das Obergeschoss ist die innenliegende Treppe der 1. (Bauliche) Rettungsweg. Der 2. Bauliche Rettungsweg aus dem Obergeschoss führt über eine nachträglich angebaute Außentreppe am Ende des Flures.
Einen baulichen Rettungsweg für mobilitätseingeschränkte Personen aus dem Obergeschoss gibt es nicht.
Wenn der vorhandene Aufzug wegen Wartung, Reparatur oder im Brandfall nicht zur Verfügung steht, müssen die Rollstuhlnutzer mit oder ohne Rollstuhl einzeln über die Treppe nach unten getragen werden. Ob der Rollstuhl dabei mitkommt oder nachgeholt werden kann, hängt vom jeweiligen Gewicht und natürlich von der zur Verfügung stehenden Zeit ab.
Im Sinne einer konsequenten Barrierefreiheit muss im Ergänzungsbau ein zweiter Aufzug eingebaut und Altbau und Neubau so miteinander verbunden werden, dass zwei voneinander unabhängige bauliche Rettungswege sowohl für nichtbehinderte als auch für behinderte Personen entstehen (2 Treppen für Läufer, 2 Aufzüge für Rollstuhlnutzer).
Standortfindung
Eine
Aufstockung des vorhandenen Erdgeschosses ist wegen der hohen Anzahl an
innenliegenden Räumen nicht zielführend. Selbst wenn die Aufstockung statisch
möglich wäre, würden die Räume ihre Lichtkuppeln verlieren und könnten nicht
mehr belichtet und belüftet werden. Daher wurde dieser Denkansatz nicht weiter
verfolgt.
Zur Vollständigkeit der Standortanalyse
wurde auch überlegt, wegen des ungünstig geschnittenen Bestandsgebäudes und des
umfangreichen Raumprogramms die gesamte Schule an einen anderen Standort zu
verlegen. Da hierfür kein passendes, leerstehendes Schulgebäude zur Verfügung
steht, wurde ein Neubau „auf der grünen Wiese“ angedacht: an einem noch
nicht festgelegten Standort wird ein neues Schulgebäude (zuzüglich
Hausmeisterhaus) mit den bestmöglichen Eigenschaften in puncto
Energieeffizienz, Barrierefreiheit, Grundrissoptimierung und pädagogische
Konzepte gebaut. Nach Fertigstellung würde die Mosaikschule komplett dorthin
umziehen. Der bisherige Standort würde aufgegeben und einer anderen Nutzung
zugeführt werden. Auch ein Verkauf wäre möglich.
In Bezug auf die Baustellenlogistik und den Schulalltag wäre dies
sicherlich die beste Lösung, aber die Kosten sind selbstredend deutlich höher
als bei den nachfolgenden Varianten. Daher wurden hierfür keine weiteren
Untersuchungen angestellt.
Die wenigen freien Flächen auf dem Bestandsgrundstück lassen nur einen mindestens 2-geschossigen Erweiterungsbau zu. Anders ist das Raumprogramm nicht unterzubringen.
Die Anordnung der Räume im Bestandsgebäude verhindert einen problemlosen direkten Anbau der Erweiterung an den Bestand. Hinter allen Fassaden befinden sich Klassenräume, Büros, Bäder oder sonstwie genutzte Räume. Es gibt im Grunde nur eine Stelle, an der ein Flur bis an die Fassade führt. Überall sonst müsste mindestens ein Raum zu einem Durchgang umgebaut werden, um eine Verbindung Alt/Neu herstellen zu können. Der entfallene Raum käme dann zum Raumprogramm hinzu.
Der Ablauf des Schulalltags erfordert eine freibleibende Zufahrt und eine Parkplatzfläche für die Schulbusse.
Die Baumaßnahme ist zu umfangreich, um sie „in den Ferien“ umsetzen zu können.
Aus Sicherheitsgründen müssen die Baustelle und der Schulbereich effektiv voneinander getrennt werden. Baustellenverkehr, der den Schulhof quert, ist ein Ausschlusskriterium. Provisorische Abtrennungen und Umbaubereiche beidseitig eines Flures (querende Handwerker) sind ein Ausschlusskriterium.
Mit diesen Maßgaben wurden mehrere Standorte und (vorläufige) Grundrissvarianten untersucht.
Variante 1: Hinterer Schulhof
Im Bereich des hinteren Schulhofs und des Sportplatzes wird ein zwei-
oder zwei-bis dreigeschossiger Neubau errichtet. Die Geschossigkeit ist
abhängig von der Grundrisseinteilung. Der dreigeschossige Baukörper fällt etwas
kompakter aus als der zweigeschossige. Der getrennt vom Bestandsgebäude
stehende Neubau ist über eine Brücke mit dem Altbau verbunden. Er enthält ein
Treppenhaus und einen Aufzug.
In das Bestandsgebäude wird nicht eingegriffen. Die zweigeschossige
Untervariante erfüllt das Kriterium der Rettungswege, die dreigeschossige nicht.
Die Schulbusse können nicht rangieren und parken. Der Baustellenverkehr quert
das Schulgelände. Eine Trennung von Baustelle und Schule ist unmöglich. Daher
wird seitens Dezernat VI/Amt für Gebäudewirtschaft von der Umsetzung dieser
Variante abgeraten.
Variante 2: über dem
Lehrerparkplatz
Der insgesamt 3-geschossige Neubau steht auf Stützen / Wandscheiben
über dem neu geordneten Lehrerparkplatz. Der Neubau ist nur im Erdgeschoss an
den Bestand angebunden. Hierfür muss der Verwaltungstrakt in weiten Teilen
umgebaut werden. Einige Räume des Raumprogramms werden im Bestand
untergebracht, die Räume des Verwaltungsflügels ziehen in den Neubau.
Ein 2. Baulicher Rettungsweg für mobilitätseingeschränkte Personen
kann nicht hergestellt werden. Baustelle und Schule können nur in der
Neubauphase voneinander getrennt werden, in der Umbauphase nicht. Der
Schulbusverkehr kann in gewohnter Weise stattfinden. Der Lehrerparkplatz steht
während der Neubauphase nicht zur Verfügung. Die Bauzeit ist länger als bei den
anderen Varianten. Die Lärmbelastung und der Bauablauf mit den Provisorien
stören den Schulalltag erheblich. Daher wird seitens Dezernat VI/Amt für
Gebäudewirtschaft von der Umsetzung dieser Variante abgeraten.
Variante 3: Anstelle des
Verwaltungstraktes
Der vorhandene eingeschossige Verwaltungstrakt ist wegen seines
Grundrisses und der (wahrscheinlich) nicht ausreichenden Tragfähigkeit (Statik)
für eine Aufstockung nicht geeignet.
Daher wird er in dieser Variante abgerissen und durch einen
3-geschossigen Neubau ersetzt, der neben den Räumen aus dem Raumprogramm auch
die Räume aus dem bisherigen Verwaltungstrakt enthält.
Verwaltung, Lehrerzimmer und Mensa mit Ausgabeküche müssen für die
Dauer der Baumaßnahme in eine noch zu errichtende 2-geschossige Containeranlage
umziehen, die nur auf dem Sportplatz oder dem hinteren Schulhof stehen kann,
weil auf dem Schulgelände keine andere Stelle zur Verfügung steht.
In das Bestandsgebäude wird massiv eingegriffen. Die Schulbusse können
nicht rangieren und parken. Eine Trennung von Baustelle und Schule ist nahezu
unmöglich. Daher wird seitens Dezernat VI/Amt für Gebäudewirtschaft von der
Umsetzung dieser Variante abgeraten.
Variante 4: in
Verlängerung des Zweigeschossers
In Verlängerung des vorhandenen 2-geschossigen Klassentrakts wird ein
zweigeschossiger, separat stehender Neubau mit Treppenhaus und Aufzug
errichtet. Eine Brücke zwischen den Obergeschossen verbindet Alt und Neu. Der
Baustellenverkehr wird vom Wendehammer der Winzerather Straße über eine
Baustraße zur Baustelle geführt.
Baustelle und Schulbereich sind voneinander abtrennbar. Der
Schulalltag wird nicht gestört. Es gibt zwei bauliche Rettungswege.
Der Baukörper steht in beiden Einzelflächen der Ausgleichsfläche. Der
Baukörper reicht (zu) nahe an die Böschung heran.
Zugunsten der nachfolgenden Variante 5 wird seitens Dezernat VI/Amt
für Gebäudewirtschaft von der Umsetzung dieser Variante abgeraten.
Empfehlung Dezernat V und Dezernat VI - Variante 5: wie Variante
4, aber um 90° gedreht
In Verlängerung des vorhandenen 2-geschossigen Klassentrakts, aber um
90° gedreht, wird ein zweigeschossiger, separat stehender Neubau mit
Treppenhaus und Aufzug errichtet. Eine
Brücke zwischen den Obergeschossen verbindet Alt und Neu.
Im Erdgeschoss des Neubaus befinden sich der Bewegungsraum, der
Mehrzweckraum, der Besprechungsraum, der Musikraum mit einem anschließenden
Therapie- / Differenzierungsraum und ein Putzmittel- / Abstellraum. Die
Entwurfsvorgabe, dass Bewegungs- und Mehrzweckraum nebeneinander liegen sollen,
wird erfüllt.
Im Obergeschoss sind die zwei Klassenräume mit Pflegebad, zwei jeweils
an einen Klassenraum anschließende Therapie- / Differenzierungsräume, der
Snoezelraum, der Ruheraum und ein Abstell- / Lehrmittelraum untergebracht. Die
Entwurfsvorgabe, dass Snoezel- und Ruheraum weder neben noch über dem
Bewegungs- oder dem Musikraum liegen sollen, wird erfüllt.
Beide Geschosse sind über ein Treppenhaus mit Aufzug miteinander
verbunden; in beiden Geschossen gibt es einen Flur und zwei
klassenraumunabhängige WCs.
Der Zugang in den Neubau liegt dem Ausgang aus dem Erdgeschoss-Flur
des Bestandsgebäudes gegenüber. Darüber befindet sich eine Brücke oder ein
wettersicherer Verbindungsgang zwischen den Obergeschossen des Neu- und des
Altbaus. Die Verbindungsbrücke ist derzeit als leichte Metallkonstruktion
geplant. Sie kann mit kurzer Montagedauer beispielsweise in den Sommerferien
aufgestellt werden. Die Durchfahrtshöhe unter der Brücke ist hoch genug für die
Schulbusse und die Feuerwehr.
In den Bestandsbau wird nicht eingegriffen. Der Schulalltag wird nicht
beeinträchtigt.
Der erste Rettungsweg des Neubaus führt aus dem Erdgeschoss durch den
Flur und die Eingangstür ins Freie. Aus dem Obergeschoss führt er über die
Treppe bzw. den Aufzug und dann ebenfalls durch den Erdgeschossflur und die
Eingangstür.
Falls der erste Rettungsweg blockiert ist, erfolgt die Selbstrettung
im Erdgeschoss aus allen Räumen durch schwellenlose Fenstertüren direkt ins
Freie (2. Baulicher Rettungsweg, auch barrierefrei).
Im Obergeschoss führt der 2. Bauliche Rettungsweg über die Brücke in
den Altbau. Dort können in Ruhe die Innentreppe und der vorhandene Aufzug
benutzt werden. Umgekehrt gilt das natürlich auch: das Obergeschoss des
Bestandsgebäudes erhält einen barrierefreien 2. Baulichen Rettungsweg im
Neubau.
Die Entwurfsvorgabe der zwei voneinander getrennten baulichen
Rettungswege wird vollumfänglich erfüllt.
Der Baukörper rückt nicht so nahe an die Böschung im Süd-Westen heran
wie in der Variante 4. Die Ausgleichsfläche mit Erhaltungsvorgabe wird nicht
berührt. Dafür steht der Neubau deutlich mehr in der Ausgleichsfläche mit
Anpflanzungsvorgabe.
Die Ausgleichsfläche ist baurechtlich festgeschrieben. Die Stadt
Grevenbroich ist bereit, den Bebauungsplan dahingehend zu ändern, dass die
benötigte Teilfläche mit der Anpflanzungsvorgabe entwidmet und als Baufeld
ausgewiesen wird. Dafür müssen Ausgleichspflanzungen an anderer Stelle
erfolgen.
Das Dezernat VI / Amt für Gebäudewirtschaft als „Verursacher“ der
Bebauungsplanänderung hat bereits einen Stadtplaner beauftragt, die benötigten
rechtssicheren Pläne und Gutachten, unter anderem zum Artenschutz und zur
Regenwasserversickerung, zu erstellen, mit der Stadt Grevenbroich abzustimmen
und dem Rat der Stadt vorzulegen.
Nach der Zustimmung des Stadtrates haben die Anwohner in einer
Offenlegung der geplanten Änderung die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen.
Anschließend erfolgt eine Prüfung durch andere Ämter (Untere
Naturschutzbehörde, Vorbeugender Brandschutz usw.). Wenn es keine triftigen
Einwände gibt, wird der Bebauungsplan geändert und die Änderung zu geltendem
Recht. Der ganze Vorgang dauert ungefähr ein Jahr (Durchschnitt,
Erfahrungswert). Erst danach darf an der angedachten Stelle rechtsgültig gebaut
werden.
Die im Laufe des Entwurfsprozesses geführten Gespräche mit dem
Stadtplanungsamt und der Bauaufsicht der Stadt Grevenbroich ließen erkennen,
dass von städtischer Seite kein Widerstand zu erwarten ist. Der Bauantrag kann
gestellt werden, wenn die Offenlegung für die Anwohner beendet ist. Eine
Baugenehmigung darf allerdings erst erteilt werden, wenn der geänderte
Bebauungsplan rechtskräftig ist.
Durch die Umwidmung der Ausgleichsfläche mit Anpflanzungsvorgabe in
ein Baufeld kann die Baustelle vollständig vom übrigen Schulgelände abgetrennt
werden. Für den Baustellenverkehr wird vom Wendehammer der Winzerather Straße
hinter dem Hausmeisterhaus eine provisorische Baustraße angelegt. Die
Schulhöfe, die Einfahrt und der Lehrerparkplatz können so vom Baustellenverkehr
freigehalten werden. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird die Baustraße zu einem
dringend benötigten zweiten Lehrerparkplatz umgebaut, so dass der Wendehammer
der Winzerather Straße nicht mehr zugeparkt wird.
Der Sportplatz wird ein Stück kleiner. Für die Schulbusse und später
für den Schulsport bleibt genügend Fläche übrig. Bei Bedarf kann der Sportplatz
in Richtung Süd-Westen verbreitert werden.
Fazit
Der Schulalltag wird nicht beeinträchtigt.
Das Raumprogramm wird erfüllt.
Die Schule erhält einen zweiten barrierefreien Rettungsweg.
Ein Lageplan der Gebäude vor und nach der Baumaßnahme
sowie die möglichen Grundrisse der Variante 5 (Vorentwurf) befinden sich in der
Anlage zu dieser Vorlage. Das
Amt für Schulen und Kultur und die Schulleitung wurden im Vorfeld informiert
und begrüßen die gefundene Lösung.
Gestaltung:
Die Planung befindet sich im Stadium eines Vorentwurfs.
Die Grundrisse sind noch nicht optimiert. Die im Raumprogramm geforderten
Raumgrößen werden mindestens eingehalten. Größere Räume sind logischen Wandverläufen geschuldet.
Es gibt zum jetzigen Zeitpunkt weder eine Statik noch
energierelevante Berechnungen. Die Dämmstärken in den Zeichnungen entsprechen
aktuellen Erfahrungswerten, die Wandstärken sind sicherheitshalber dicker dargestellt
als an vielen Stellen vermutlich tatsächlich erforderlich.
Der Baugrund ist noch nicht bekannt. Daher kann es
momentan keine verlässlichen Aussagen zur Tragfähigkeit des Bodens und zu
Fundamenten geben.
Materialien und Bauweisen müssen noch festgelegt werden.
Ausführung, Größe und Anordnung von Fenstern und Türen
können sich noch ändern.
Trotzdem können einige Aussagen schon jetzt getroffen
werden. Das Dezernat VI/Amt für Gebäudewirtschaft plant eine nachhaltige und ressourcenschonende
Bauweise mit recycelfähigen Materialien, zum Beispiel in Form eines
vorgefertigten Holzrahmen-/Holzplattenbaus oder in Modulbauweise. Ein weiteres
strategisches Ziel zum Klimaschutz ist, möglichst viele Kreisgebäude mit Gründächern
und/oder Photovoltaikanlagen auszustatten.
Nachhaltigkeit
und Ressourcenschonung durch Vorfertigung:
Beim herkömmlichen Bauen (Massivbau) wird eine hohe Anzahl
an Arbeiten auf der Baustelle ausgeführt: Erdbau, Rohbau (Beton, Stahlbeton,
Mauerwerk), Gerüstbau, Dämmarbeiten, Außenputz, Dachdeckerarbeiten, Estrich,
Bodenbelagsarbeiten, Trockenbau (Gipskartonwände und Abhangdecken), Innenputz,
Malerarbeiten, Boden- und Wandfliesen, elektrische Installationen,
Sanitärinstallationen, Heizungsinstallationen, EDV-Verkabelung,
Außenanlagenherstellung und so weiter. Schreiner und Schlosser sind im Grunde
die einzigen, die in der eigenen Werkstatt vorfertigen.
Eine solche Baumaßnahme ist sehr zeitintensiv. Die
Koordination der gegenseitigen Abhängigkeiten und die Abstimmung der Handwerker
auf der Baustelle sind sehr aufwändig. Frost, Starkregen, Hitze oder die
Auslastung jeder einzelnen Firma können die Fertigstellung verzögern.
Bei einer Bauweise mit Vorfertigung – z.B.
Holzrahmen-/Holzplattenbauweise oder Modulbauweise – werden die Fundamente, die
Bodenplatte und die Grundleitungen für Zu- und Abwasser, Strom, EDV, Heizung
zwar auf herkömmliche Art gebaut. Aber Wände und Deckenplatten bis hin zu
ganzen Räumen werden in einem Werk vorgefertigt. Das heißt, elektrische
Leitungen, Heizungs- und Wasserleitungen, die Dämmung, teilweise sogar Fenster
und Türen werden schon vorab eingebaut.
Auf der Baustelle werden die Platten oder Module nur noch
zusammengestellt und standsicher befestigt. Der Innenausbau reduziert sich auf
Anschlussarbeiten, eventuell Bodenbelagsarbeiten, Fliesenarbeiten und die
Endmontage von WCs, Schaltern und ähnlichem.
Die Vorfertigung im Werk ist wetterunabhängig.
Verzögerungen durch Minusgrade, Unwetter oder zu große Hitze gibt es nicht. Die
eigentliche Bauzeit vor Ort ist erstaunlich kurz. Trocknungszeiten für Estrich
und Putz entfallen. Kostenverursacher wie Gerüste, Baucontainer,
Kranstandzeiten werden nicht so lange benötigt wie beim konventionellen Bauen.
Die Anzahl der Firmen vor Ort ist niedriger als bei einem
Massivbau. Dementsprechend ist auch die Gefahr einer firmenbedingten
Verzögerung niedriger.
Baustellenverkehr und Baulärm müssen wesentlich kürzer
ertragen werden als beim konventionellen Bauen.
Die detaillierte Planung für die Vorfertigung führt zu
weniger Maßabweichungen und Baufehlern auf der Baustelle. Falls Änderungen
gewünscht sind, ist der Umbau einer Holzwand leichter als der einer Beton- oder
Mauerwerkswand.
Nachhaltigkeit
und Ressourcenschonung durch Holzbauweise:
Holz ist ein CO2-neutraler nachwachsender Rohstoff. Für
den hiesigen Holzrahmen- / Holzplattenbau werden meist regionale oder zumindest
europäische Hölzer verwendet.
Vollholz besitzt bessere Wärmedämmeigenschaften als
Mauerwerk oder Beton. Für das gleiche Dämmergebnis können Wandstärken reduziert
und damit weniger Material verbraucht werden.
Für die Schalldämmung sind nur die gleichen Maßnahmen
erforderlich wie bei einem Massivbau.
Chemische Holzschutzmittel sind in der Regel nicht
erforderlich und sollen nicht eingesetzt werden.
Holz ist atmungsaktiv, feuchtigkeitsregulierend, asthma-
und allergikerfreundlich. Die Oberflächenoptik und –textur von Holz vermitteln
Wärme. In Holz gebaute Schulen und Kindergärten berichten von deutlich
entspannteren Kindern.
Brandschutztechnisch ist ein Holzbau heutzutage kein
Problem mehr. Inzwischen werden immer mehr auch mehrgeschossige Gebäude in
Holzbauweise errichtet. Sie können die gleiche Brandeinstufung wie ein
Massivbau erreichen.
Die Lebensdauer eines Holzbaus ist zwar kürzer als die
eines Massivbaus, aber sie wird – bei fachgerechter Planung und sachgemäßer
Instandhaltung – von Fachleuten mit 40 bis 60 Jahren angegeben.
Die Folgekosten der Instandhaltung im Inneren des Gebäudes
sind vergleichbar mit denen eines Massivbaus
Dachbegrünung:
Eine Dachbegrünung reduziert den Hitzestau im Sommer und
wirkt feuchtigkeitsregulierend für die Umgebung. Die Pflanzen und ihr Substrat
nehmen sehr viel Regenwasser auf, was die Gefahr der überlasteten Straßenkanäle
verringert.
Bei Bestandsdächern muss vorab geprüft werden, ob die
Statik des Gebäudes eine Dachbegrünung aushält.
Photovoltaik:
Photovoltaikmodule unterstützen die Stromversorgung des
Gebäudes und dienen der CO2-Einsparung und dem Klimaschutz. Auch
hier ist die Durchführbarkeit abhängig von der Statik des Gebäudes, die vom Amt
für Gebäudewirtschaft geprüft bzw. bei Neubauten entsprechend vorgegeben wird.
Ausführungsvorschlag
Das Dezernat VI/Amt für Gebäudewirtschaft schlägt vor, den
Solitär als Holzplatten- oder Holzmodulbau mit extensiver Dachbegrünung bauen
zu lassen.
Wegen des nahestehenden dichten und hohen Baumbestands eignet sich das
Dach des Neubaus nicht für eine Belegung mit Photovoltaik. Das Erdgeschoss-Dach
des Bestandsgebäudes ist dermaßen dicht mit Lichtkuppeln besetzt, dass eine
Photovoltaik hier auch wenig Sinn macht. Einzig das Dach des zweigeschossigen
Klassentraktes könnte geeignet sein, aber seine Tragfähigkeit muss noch geprüft
werden.
Wegen der ungeklärten Situation ist eine Photovoltaikanlage derzeit
weder in der Planung noch in den Kosten enthalten.
Kosten
Eine verlässliche Kostenberechnung
kann im derzeitigen Planungsstadium noch nicht aufgestellt werden. Dazu fehlen
noch zu viele kostenverursachende und kostenrelevante Angaben, z.B. Statik,
Bodengutachten, Schall- und Wärmeschutzberechnungen, endgültig festgelegte
Bauweise und Materialien, Fachplanerhonorare, Angebotspreise usw..
Möglich ist eine Kostenschätzung
anhand der aktuell bekannten Raum-/Gebäudegrößen in Verbindung mit
durchschnittlichen Kosten pro Quadratmeter für vergleichbare Bauvorhaben,
zuzüglich ähnlich ermittelter Kosten für z.B. das Herrichten des Grundstücks,
die Erschließung, externe Fachplaner, Genehmigungsgebühren usw.
Die angesetzten Vergleichskosten entstammen dem BKI (Baukostenindex),
der jährlich aktualisiert wird. Für die nachfolgenden Kostenermittlungen wurde
die Fassung von 2019 verwendet, die 2020 erschienen ist.
Für die Schulerweiterung werden die Quadratmeter angesetzt, die sich
aus dem Vorentwurf ergeben, zuzüglich eines pauschalprozentualen Zuschlags für
Unvorhergesehenes (z.B. Baugrundrisiko) sowie für Fachplanerhonorare.
Hinzu kommen die Kosten für die Bebauungsplanänderung
(Honorar Stadtplanungsbüro, Gebühren, Ausgleichspflanzungen auf einem anderen
Grundstück) in geschätzter Höhe, basierend auf Angaben der Vorgangsbeteiligten.
Die Gesamtsumme, also die geschätzten Baukosten für das
Jahr 2019, wird wiederum mit einem
prozentualen Zuschlag für Kostensteigerungen in 2020, 2021 und 2022
hochgerechnet.
Für Variante 5 mit einer Gesamtfläche von rund 1.088,5
Quadratmetern werden die Baukosten mit den angesetzten Kostensteigerungen auf
insgesamt rund 3.660.000,00 € brutto kalkuliert.
Im Haushaltsentwurf für 2021/2022 wurden 3.610.000 €
bereits angemeldet. Die zu dem Zeitpunkt noch nicht bezifferbaren Kosten für
den Stadtplaner und die Aufforstung der entfallenden Ausgleichsfläche an einer
anderen Stelle konnten mittlerweile (überschlägig) ermittelt werden. Sie
belaufen sich auf voraussichtlich 50.000€ brutto.
Bauzeit
Die Bebauungsplanänderung dauert nach Angabe des
Stadtplanungsamtes der Stadt Grevenbroich ungefähr ein Jahr (Erfahrungswert,
Durchschnitt). Währenddessen können die erforderlichen Fachplaner gesucht und
beauftragt sowie die Planung bis zur Bauantragsreife gebracht werden.
Die Zeit von der Erteilung der Baugenehmigung bis zur
Fertigstellung des Ergänzungsbaus wird insgesamt ungefähr anderthalb Jahre
betragen. Darin enthalten sind die vertiefende Planung, die Vorfertigung und
die kurze Baustellenzeit vor Ort.
Bei einem ungestörten Ablauf kann mit der Fertigstellung
der Erweiterungsbaumaßnahme der Mosaikschule in 2023 gerechnet werden.