Sachverhalt:
Seit Beginn der Corona-Pandemie im Februar 2020 stehen die
vollstationären Pflegeeinrichtungen sowie die Einrichtungen der
Eingliederungshilfe im besonderen Fokus der Öffentlichkeit. Regelmäßig wird in
den Medien über massive Ausbruchsgeschehen in diesen Gemeinschaftseinrichtungen
berichtet.
Auch im Rhein-Kreis Neuss waren und sind gegenwärtig Einrichtungen akut
von Corona-Gruppenerkrankungen betroffen. Zwischen März 2020 und Januar 2021
hatten insgesamt 25 von 46 Einrichtungen mindestens zwei infizierte Bewohnerinnen
und Bewohner zu vermelden. 70 Bewohnerinnen und Bewohner von
Pflegeeinrichtungen sind mittlerweile an den Folgen einer Corona-Infektion
verstorben.
Die WTG-Behörde (Heimaufsicht) wird im Falle eines Ausbruchsgeschehens
gemeinsam mit dem Kreisgesundheitsamt aktiv und trifft entsprechende
Regelungen, um das Ausbruchsgeschehen möglichst einzudämmen. Insbesondere
werden für die Zeit des Ausbruchsgeschehens die Besuchsrechte reglementiert und
vorübergehende Aufnahmestopps ausgesprochen, um potentielle Neuaufnahmen nicht
zu gefährden und das Personal in diesen kritischen Zeiten nicht vor zusätzliche
Herausforderungen zu stellen. Während dieser Akutphasen stehen das
Kreisgesundheitsamt, die WTG-Behörde und die betroffenen Einrichtungen jeweils
in einem engen Austausch. Die Kooperation und Zusammenarbeit führt hierbei
dazu, dass in den meisten Fällen das Infektionsgeschehen frühzeitig eingedämmt
werden kann. Gleichwohl haben die Erfahrungen der vergangenen Monate gezeigt,
dass es selbst in gut geführten Häusern zu flächendeckenden Infektionen
innerhalb der Bewohnerschaft gekommen ist. Dies war speziell in Einrichtungen
für dementiell veränderte Personen festzustellen, da die mangelnde
Einsichtsfähigkeit sowie teils ausgeprägten Lauftendenzen der Bewohnerinnen und
Bewohner zu einer großen Ausbreitung unterhalb der Bewohnerschaft führen.
Neben diesen obligatorischen Aufgaben während eines Ausbruchsgeschehens
pflegt die WTG-Behörde seit Beginn der Pandemie einen engen Kontakt zu den
Pflegeeinrichtungen. So werden im Abstand von maximal zwei bis drei Wochen
regelmäßige Videokonferenzen mit den Einrichtungsleitungen zu aktuellen Themen
durchgeführt. Insbesondere in der jüngeren Vergangenheit haben gemeinsame
Videokonferenzen mit Vertretern des Kreisgesundheitsamtes sowie des
Impfzentrums und der Kassenärztlichen Vereinigung zu den Themen „Schnelltests“
und „Impfungen“ stattgefunden.
Mit Beginn des zweiten Lockdowns im Dezember 2020 wurden die Regelungen
in den Pflegeeinrichtungen nochmals verschärft. Dies betrifft speziell die
Durchführung von Schnelltests bei Bewohnerinnen und Bewohnern, Besuchern und
Beschäftigten sowie die Umsetzung der Maskenpflicht und weiterer
Hygienebestimmungen.
Die Umsetzung dieser Regelungen wurde von der WTG-Behörde vor den Weihnachtsfeiertagen
durch eine umfassende Kontrolle in 38 von 46 Pflegeeinrichtungen kontrolliert.
Die Einrichtungen wurden bei Auffälligkeiten darauf aufmerksam gemacht und
hinsichtlich der Abstellung der Defizite beraten.
Eine inhaltsgleiche Aktion wurde in allen 46 Einrichtungen im Januar
erneut durchgeführt. Insgesamt kann festgehalten werden, dass der überwiegende
Teil der Einrichtungen vorbildlich arbeitet und die geltenden Bestimmungen
einhält. So wurden lediglich in zwei Häusern gravierende Verstöße gegen die
Testpflicht festgestellt. Bei den festgestellten Verstößen wurde ein
Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die entsprechenden Personen eingeleitet.
Die Verwaltung informiert im Rahmen der nächsten Sitzung gern über die
weitere Entwicklung in den Pflegeeinrichtungen. Zudem ist seitens der
WTG-Behörde in diesem Jahr wieder ein Tätigkeitsbericht zu erstellen, dessen
inhaltlicher Schwerpunkt ebenfalls auf den Aufgaben rund um die Corona-Pandemie
liegen wird.