Sachverhalt:
Der genehmigte Braunkohlenplan Garzweiler II hat die Befüllung des
Restsees, sowie die Bereitstellung von Ersatz-, Ausgleichs- und Ökowasser mit
Rheinwasser nach 2030 als Ziel der Raumordnung festgelegt. Daher war eine
raumordnerische Sicherung der Leitungstrasse für eine
Rheinwassertransportleitung vom Rhein bis zum RWE-Betriebsgelände bei
Frimmersdorf erforderlich.
Der Braunkohlenausschuss hat in seiner Sitzung am 06.12.2019 den
Aufstellungsbeschluss für den Braunkohlenplans Garzweiler II, Sachlicher
Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung gefasst.
Am 17.06.2020 wurde der Braunkohlenplan entsprechend durch das MWIDE genehmigt.
Die gesicherte Trasse der Rheinwassertransportleitung verläuft von der
Entnahmestelle am Rhein im Bereich Dormagen-Rheinfeld (Piwipp) bei Rhein-km
712,6 bis zum RWE-Betriebsgelände in Frimmersdorf, in unmittelbarer Nähe zum
Tagebau Garzweiler.
Im Januar 2019 legte die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission
„Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ ihre Empfehlungen für den Ausstieg
der Braunkohle aus der Braunkohleverstromung in Deutschland vor.
Der Bund ordnete im August 2020 mit dem Gesetz zur Reduzierung und zur
Beendigung der Kohleverstromung einen frühzeitigen und geordneten Ausstieg aus
der Braunkohleverstromung an. Dies war wiederum die Grundlage für die
Landesregierung NRW, um mit ihrer Leitentscheidung 2021: „Neue Perspektiven für
das Rheinische Revier“ vom 23.03.2021 den Beitrag zur Umsetzung des Ausstiegs
aus der Braunkohlengewinnung im Rheinischen Revier in Nordrhein-Westfalen
vorzulegen.
Für den Tagebau Hambach haben sich durch den früheren Ausstieg aus der
Braunkohle die Bedingungen zum Betrieb im Tagebau wesentlich geändert. Eine
Seebefüllung mit Rheinwasser ist durch den frühzeitigen Ausstieg aus der
Braunkohle bereits ab dem Jahr 2030 vorgesehen, nicht erst ab dem Jahr 2045.
Entsprechend ist auch für die Befüllung des Tagebausees Hambach mit Rheinwasser
ab 2030 eine Trasse für die Zuleitung des Rheinwassers raumordnerisch zu
sichern. Die Leitentscheidung schlägt vor, die Mitbenutzung der
landesplanerisch bereits genehmigten Trasse für die Rheinwassertransportleitung
zum Tagebau Garzweiler II zu prüfen. Dazu ist u. a. die Entnahme im Rhein zu
erhöhen, das Entnahme- und Pumpenbauwerk zu vergrößern und das
Rohrleitungssystem zu erweitern. Zusätzlich ist ein Verteilbauwerk zu
errichten, in welchem die Wasserströme Richtung Tagebau Garzweiler und Richtung
Tagebau Hambach getrennt weitergeleitet werden.
Im Rahmen des
Monitoring Garzweiler II haben die Beteiligten vor dem Hintergrund des
beschleunigten Braunkohleausstiegs ein gemeinsames Positionspapier zu den
wasserwirtschaftlichen Anforderungen im Nordraum des Rheinischen Reviers
erarbeitet. Es beinhaltet grundlegende Anforderungen an die Sicherung einer
nachhaltigen und zukunftsorientierten Wasserwirtschaft.
Insbesondere
ist hiernach sicherzustellen, dass auch weiterhin ausreichende Wassermengen in
guter Qualität für die Trinkwasserversorgung und die sonstigen wasserwirtschaftlichen
Belange zur Verfügung stehen.
Das
Positionspapier wurde durch den Erftverband in die Beratungen des
Braunkohlen-ausschusses eingebracht.
In der Sitzung wird Herr
Eyll-Vetter von der RWE Power AG die aktuellen Planungen vorstellen.