Sachverhalt:
Gem. § 41 Abs. 5 der Kreisordnung
Nordrhein-Westfalen (KrO) i.V.m. § 8 Abs. 4 der Hauptsatzung des Rhein-Kreises
Neuss können zu Mitgliedern der Ausschüsse neben den Kreistagsmitgliedern auch
sachkundige Bürgerinnen und Bürger aus den kreisangehörigen Kommunen bestellt
werden. Diese sind vom Ausschussvorsitzenden zu verpflichten.
Folgende Verpflichtungsformel,
zu der die Mitglieder des Planungs-, Klimaschutz- und Umweltausschusses durch
Erheben von den Plätzen ihr Einverständnis bekunden, wird empfohlen:
„Ich
verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten
und meine Pflichten zum Wohle des Rhein-Kreises Neuss erfüllen werde. (So wahr
mir Gott helfe)“