Beschlussempfehlung:
Der Kreistag beschließt die Anlage I zur Satzung
des Rhein-Kreises Neuss zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege vom
21.12.2021 bei den Stundensätzen zum 01.08.2022 wie folgt
zu verändern:
Sachverhalt:
Das Land gewährt dem Jugendamt gemäß § 24
KiBiz Abs. 1 einen Landeszuschuss für Kinder in Kindertagespflege auf der Grundlage einer zum 15. März für
das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindergartenjahr vorzulegenden
verbindlichen Mitteilung jährliche Kindertagespflegepauschalen. Diese
Kindertagespflegepauschalen werden für jedes in öffentlich finanzierter
Kindertagespflege bis zum Schuleintritt betreute Kind geleistet, soweit nicht
für dieses Kind im selben Kindergartenjahr ein Landeszuschuss nach § 38 gewährt
wird.
Der jährliche Zuschuss gemäß Abs. 2 nach Absatz 1 beträgt im
Kindergartenjahr 2022/2023 1.129,61
Euro pro Kind. Für Kinder mit Behinderungen oder Kinder, die von wesentlichen
Behinderungen bedroht sind, und bei denen dies von einem Träger der
Eingliederungshilfe festgestellt wurde, erhält das Jugendamt 3.241,14 Euro pro
Kind. § 37 gilt entsprechend.
Um einen Landeszuschuss zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege
in Anspruch nehmen zu können, ist die Höhe der laufenden Geldleistung gemäß § 24 Abs. 3 Nr. 9 KiBiz jährlich anzupassen.
Die Höhe der Anpassung der Geldleistung hat sich zu orientieren an die
jährliche Anpassung der Finanzierung für die Kindertageseinrichtungen gemäß §
37 KiBiz bzw. an der Erhöhung der Kindertagespflegepauschale des Landes.
Die Kindpauschalen gemäß § 33 KiBiz werden jährlich unter
Berücksichtigung der tatsächlichen Kostenentwicklungen angepasst. Die Anpassung
erfolgte erstmals zum Kindergartenjahr 2021/2022.
Für die Anpassung veröffentlicht die Oberste Landesjugendbehörde in
jedem Dezember, unter Berücksichtigung der Entwicklung von Personal- und
Sachkosten auf der Basis von Jahreswerten, eine einheitliche
Fortschreibungsrate für das jeweils im folgenden Kalenderjahr beginnende
Kindergartenjahr.
Die Fortschreibungsrate setzt sich zu neun Teilen aus der
Kostenentwicklung für pädagogisches Personal nach dem Tarifvertrag für den
öffentlichen Dienst, Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD - SuE) auf Grundlage
der Berichte zu Kosten eines Arbeitsplatzes der Kommunalen Gemeinschaftsstelle
für Verwaltungsmanagement und zu einem Teil aus der Steigerung der Kosten des
allgemeinen Verbraucherpreisindex für Deutschland des Statistischen Bundesamtes
zusammen.
Die Kindpauschalen sind aktuell für das Kindergartenjahr 2022/23 um
1,02 % angehoben worden.
Um die Vorgabe des Landes bei der prozentualen Erhöhung zu erreichen,
sind die Beträge aufzurunden.
Für die Kindertagespflege bedeutet das für das Kindergartenjahr 2022/23
eine Anhebung der Förderleistung je nach Qualifikation der
Kindertagespflegeperson und Alter des Kindes wie im Folgenden aufgeführt.
Die Mehraufwendungen für das HH-Jahr 2022 betragen ca. 13.000 €.
Die Kostensteigerung ist bei der Planung des Haushaltes für das
Haushaltsjahr 2022 berücksichtigt worden.
Die Anlage I zur Satzung des Rhein-Kreises Neuss vom 21.12.2021 über
die Förderung von Kindern in Kindertagespflege ist entsprechend zu verändern.
Die geänderte Anlage I zur Satzung des Rhein-Kreises Neuss über die
Förderung von Kindern in Kindertagespflege vom 21.12.2021 ist der
Sitzungsvorlage angefügt.
Der Kreisjugendhilfeausschuss hat die Änderungen in seiner Sitzung am 16.02.2022 bereits einstimmig beschlossen und somit dem Kreistag empfohlen, den folgenden Beschluss zu fassen: