Betreff
Verwaltungsausschuss bei der Agentur für Arbeit Mönchengladbach
Vorlage
ZS5/0361/XV/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Unter Berücksichtigung der von der Stadt Mönchengladbach benannten Mitglieder bzw. Stellvertreter schlägt der Rhein-Kreis Neuss folgende Personen der Bezirksregierung Düsseldorf für die Besetzung des Verwaltungsausschusses vor:

 

1.       Landrat Hans-Jürgen Petrauschke

2.       ………………………………………………….

3.       als einer der Stellvertreter

………………………………………………….


Sachverhalt:

Für die 12. Amtsdauer der Verwaltungsausschüsse bei den Agenturen für Arbeit (Verwaltungsausschüsse) sind deren Mitglieder und stellvertretende Mitglieder durch den Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (Verwaltungsrat) neu zu berufen.

 

Die laufende 11. Amtsdauer für die Verwaltungsausschüsse endet am 30. Juni 2010. Die 12. Amtsdauer beginnt am 1. Juli 2010 und endet am 30. Juni 2016.

 

Bisherige Vertreter des Rhein-Kreises Neuss sind

  1. Landrat Hans-Jürgen Petrauschke
  2. Bürgermeisterin Ursula Kwasny (als damalige Kreistagsabgeordnete)
  3. als Stellvertreter Kreistagsabgeordneter Rainer Thiel.

 

Der Verwaltungsrat legte am 14. Dezember 2003 die Zahl der Mitglieder der Verwaltungsausschüsse auf einheitlich 12 fest. Am 12. Mai 2006 hatte er diese Festlegung überprüft und bestätigt. Diese 12 Mitglieder verteilen sich auf folgende drei Gruppen:

  1. Arbeitgeber
  2. Arbeitnehmer
  3. Öffentliche Körperschaften

 

Auf jede Gruppe entfallen jeweils 4 Mitglieder.

 

Vorschlagsberechtigt für die Vertreter der öffentlichen Körperschaften sind nach § 379 Abs. 3 SGB III die gemeinsamen Rechtsaufsichtsbehörden der zum Bezirk der Agentur für Arbeit gehörenden Gemeinden und Gemeindeverbände oder, soweit es sich um oberste Landesbehörden handelt, die von ihnen bestimmten Behörden. Mitglieder der öffentlichen Körperschaften können nur Vertreterinnen oder Vertreter der Gemeinden, der Gemeindeverbände oder der gemeinsamen Gemeindeaufsichtsbehörde sein, in deren Gebiet sich der Bezirk der Agentur für Arbeit befindet, und die bei diesen hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig sind.

 

Es ist beabsichtigt, dass die Stadt Mönchengladbach und der Rhein-Kreis Neuss einen gemeinsamen Vorschlag zur Besetzung der Stellen im Verwaltungsausschuss bilden.

Der gemeinsame Vorschlag geht dahin, dass die Stadt Mönchengladbach und der Rhein-Kreis Neuss jeweils zwei Mitglieder entsenden. In der konstituierenden Sitzung des neuen Verwaltungsausschusses wählt dieser dann für jede Gruppe zwei Stellvertreter. Nach der bisherigen Absprache zwischen der Stadt Mönchengladbach und dem Rhein-Kreis Neuss werden die beiden Stellvertreterposten zum Einen durch die Stadt Mönchengladbach und zum Anderen durch den Rhein-Kreis Neuss besetzt.

Dabei vereinbaren die Stadt Mönchengladbach und der Rhein-Kreis Neuss, dass sie die jeweils Vorgeschlagenen der anderen Gebietskörperschaft mit unterstützen.

 

Die vorschlagsberechtigten Stellen haben nach § 379 Abs. 4 SGB III unter den Voraussetzungen des § 4 BGremBG für jeden auf sie entfallenden Sitz jeweils eine Frau und einen Mann (Doppelbenennung) vorzuschlagen.

 

Sofern eine Doppelbenennung unterbleibt, hat dies die vorschlagsberechtigte Stelle mit der Einreichung der Vorschläge im Fall des § 4 Abs. 1 BGremBG schriftlich zu erklären bzw. im Fall des § 4 Abs. 2 Nr. 2 BGremBG die Gründe schriftlich darzulegen.

 

Von einer Doppelbenennung kann nur abgesehen werden, soweit der vorschlagsberechtigten Stelle

 

§         Personen verschiedenen Geschlechts mit der besonderen persönlichen und fachlichen Eignung und Qualifikation nicht zur Verfügung stehen (§ 4 Abs. 1 BGremBG), oder

 

§         eine Doppelbenennung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich oder aus sachlichen, nicht auf das Geschlecht bezogenen Gründen unzumutbar ist (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 BGremBG). Dies ist z.B. dann der Fall, wenn die Mitgliedschaft an bestimmte Funktionen oder einen bestimmten Beschäftigungsbereich gekoppelt ist und in diesen Funktionen oder in diesem Bereich nicht zwei Personen verschiedenen Geschlechts tätig sind.