Betreff
Investitionskostenförderung u3
Vorlage
51/0450/XV/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Für die nachfolgend aufgeführten Kindertageseinrichtungen wird zum Ausbau der Plätze unter 3 Jahren auf Antrag der Träger ein Kreiszuschuss gemäß Beschluss des Jugendhilfeausschusses (JhA/20081106/Ö2.4) vom 6.11.2008 gewährt.

 

Die Mittel stehen vorbehaltlich der Verabschiedung des Haushalts im Jahr 2010 im Produktplan 060 361 010 zur Verfügung.

  1. Gemeindekindergarten Rektor-Thoma-Str., Jüchen

Gefördert werden der Umbau und die Einrichtung einer kleinen altersgemischten Gruppe. Zu Kosten von 229.246 € beträgt die Landesförderung 144.000 € und der Fehlbetrag aus der Landesförderung 69.246 €. Die Rücklage der Einrichtung zum 31.7.2008 beträgt 0 €. Der Zuschuss des Jugendamtes beträgt 34.623 €.

  1. kath. Kindergarten St. Briktius, Rommerskirchen-Oekoven

Gefördert werden der An- und Umbau sowie die Einrichtung einer Gruppe für Kinder ab 2 Jahren. Zu Kosten von 139.678 € beträgt die Landesförderung 108.000 € und der Fehlbetrag aus der Landesförderung 19.678 €. Die Rücklage der Einrichtung zum 31.7.2008 beträgt 0 €. Der Zuschuss des Jugendamtes beträgt 9.839 €.

 


Sachverhalt:

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 6.11.2008 das Konzept zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren beschlossen. In Ergänzung zum Investitionsprogramm u3 von Bund/Land hat der Ausschuss in der gleichen Sitzung Regeln für die Baukostenförderung von Kindertageseinrichtungen durch das Jugendamt festgesetzt. Danach ist eine Förderung durch das Jugendamt neben der Förderung durch Bund und Land möglich, wenn die Förderung nach den Landesrichtlinien nicht auskömmlich ist. Der Träger muss jedoch den 10 %igen Eigenanteil zu der 90 %igen Landesförderung selbst aufbringen und darüber hinausgehende Rücklagen der Kindertageseinrichtung vorrangig einsetzen.

Zum Stichtag 30.6.2009 wurden für das Jahr 2010 für Umbau und Erweiterung von 8 Tageseinrichtungen Investitionskostenförderanträge für insgesamt 55 Kinder unter 3 Jahren beim Landschaftsverband gestellt. Bisher bewilligt wurden 4 Anträge. Für die verbleibenden Anträge steht eine Entscheidung noch aus.

In der Regel werden mit den Mitteln Schlafräume geschaffen und die vorhandenen WC-Anlagen um Wickelecken erweitert.

Für 2 Maßnahmen liegen Zusatzanträge der Träger beim Jugendamt vor.

 

  1. Gemeindekindergarten Rektor-Thoma-Str., Jüchen

Gefördert werden der Umbau und die Einrichtung einer kleinen altersgemischten Gruppe. Zu Kosten von 229.246 € beträgt die Landesförderung 144.000 € und der Fehlbetrag aus der Landesförderung 69.246 €. Die Rücklage der Einrichtung zum 31.7.2008 beträgt 0 €. Der Zuschuss des Jugendamtes beträgt 34.623 €.

  1. kath. Kindergarten St. Briktius, Rommerskirchen-Oekoven

Gefördert werden der An- und Umbau sowie die Einrichtung einer Gruppe für Kinder ab 2 Jahren. Zu Kosten von 139.678 € beträgt die Landesförderung 108.000 € und der Fehlbetrag aus der Landesförderung 19.678 €. Die Rücklage der Einrichtung zum 31.7.2008 beträgt 0 €. Der Zuschuss des Jugendamtes beträgt 9.839 €.