Betreff
Projekt "Fachstelle Frühe Hilfen"
Vorlage
51/0456/XV/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreisjugendhilfeausschuss stimmt der Konzepton der Fachstelle Frühe Hilfen in gemeinsamer Kooperation mit dem Jugendämtern der Städte Grevenbroich und Kaarst zu.

Die Verwaltung wird den Jugendhilfeausschuss über den Verlauf des Projektes regelmäßig informieren.

 

 

 


Sachverhalt:

Mit der Konzeption wird die „Fachstelle Frühe Hilfen“ in Kooperation mit den Jugendämtern der Städte Grevenbroich und Kaarst vorgestellt.

 

Das Kreisjugendamt Neuss verfügt bereits bisher über ein weitreichendes Frühwarnsystem und gut funktionierende Kooperationen mit unterschiedlichsten Trägern. Ebenso wird die Versorgungssituation für Kleinkinder in Tageseinrichtungen stetig verbessert. Nicht zuletzt durch die Neugeborenenbegrüßung konnten bereits mehrfach frühzeitig dringend erforderliche Hilfen durch das Kreisjugendamt angeboten werden.

 

Um das bestehende System zu erweitern und den Kinder- und Jugendschutz zu stärken, wurde in Kooperation mit den Jugendämtern Kaarst und Grevenbroich die Konzeption der „Fachstelle Frühe Hilfen“ entwickelt. (Anlage 1)

 

Im Bereich der unter 3 jährigen soll nun ein Angebot geschaffen werden, dass Eltern bereits ab Beginn der Schwangerschaft eine Anlaufstelle bietet, sich mit Problemen und Fragestellungen unterschiedlichster Art beraten zu lassen. Ebenso sollen Fachkräfte die Möglichkeit erhalten, sich unabhängig beraten zu lassen.

Gerade im Bereich der Kindesvernachlässigung- und Misshandlung sind Säuglinge und Kleinkinder besonders gefährdet, weil sie auf zuverlässige Versorgung durch Erwachsene angewiesen sind.

 

Die „Fachstelle Frühe Hilfe“ will hiermit frühe, schnelle und unbürokratische Hilfezugänge ermöglichen und Schnittstellenprobleme abbauen. Sie will Wegweiser sein für eine neue Qualität der Zusammenarbeit der unterschiedlichen Hilfesysteme.

Die Konzeption ist zunächst auf eine Projektphase von einem Jahr ausgelegt. Beginn soll der 01.08.2010 sein. Nach Abschluss der Projektphase soll evaluiert werden, wie das Angebot angenommen wird.

 

Zukünftig können sich die Mitarbeiter aus dem Gesundheitswesen an die Fachstelle „Frühe Hilfen“ wenden und sich im Rahmen einer erkannten Problemsituation beraten lassen, ebenso Familien in Not.

 

Grundsätzlich besteht für das medizinische Fachpersonal das Angebot sich über die Fachstelle über mögliche Hilfe- und Unterstützungsangebote im Einzugsgebiet des jeweilig zuständigen Jugendamtes zu informieren.

 

Darüber hinaus können sich die Mitarbeiter des Gesundheitswesens an die Fachstelle wenden um in einem aus Datenschutzgründen anonymisierten Austauschgespräch mit der Fachkraft der Fachstelle zu erarbeiten, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegen könnte und welche weiteren Vorgehensweisen angebracht sind, welches Jugendamt zuständig ist, und wie die weiteren Verfahrensabläufe sind.

 

Kommen die Mitarbeiter der Fachstelle und die Mitarbeiter des Gesundheitswesens zu der Einschätzung, dass keine Kindeswohlgefährdung besteht, die Familie aber Unterstützung, Beratung und Hilfe benötigt, kann z.B. vom behandelnden Arzt die Telefonnummer des zuständigen Jugendamtes, anderer Beratungsstellen oder der Fachstelle Frühe Hilfen an die betroffene Familie weitergegeben werden.

 

Zur Umsetzung soll gemeinsam mit der Ev. Jugend- und Familienhilfe gGmbH erfolgen, da es hier bereits bestehende Verträge gibt und die erforderlichen Rahmenbedingungen bereits vorhanden sind. So können Synergieeffekte genutzt und die Kosten gering gehalten werden.

 

Die Kosten würden sich in etwa wie folgt belaufen: