Betreff
Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin
Vorlage
68/0502/XV/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Planungs- und Umweltausschuss beschließt, Frau Kreisamtfrau Barbara Holz zur stellvertretenden Schriftführerin für die Dauer der XV. Wahlperiode zu bestellen.

 

 

 


Sachverhalt:

Gem. § 37 Abs. 1 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NW) i.V.m. § 25 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages des Rhein-Kreises Neuss ist über die im Kreistag gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Landrat und einem vom Kreistag zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen ist. Die für den Kreistag geltenden Vorschriften finden nach § 41 Abs. 4 KrO NW entsprechende Anwendung auf die Ausschussmitglieder und das Verfahren in den Ausschüssen. Weiterhin besagt § 4 der Hauptsatzung des Rhein-Kreises Neuss i.V.m. § 27 Abs. 1 Buchstabe e) der Geschäftsordnung des Kreistages des Rhein-Kreises Neuss, dass die Sitzungsniederschriften der Ausschüsse vom Ausschussvorsitzenden und einem vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführer unterzeichnet werden. 

 

Der/die Schriftführer/in als auch der/die Stellvertreter/in sollte zweckmäßigerweise Kreisbediensteter/-bedienstete sein und die Bestellung möglichst für einen längeren Zeitraum - z.B. für die Dauer der Wahlperiode - erfolgen.

 

Herr Techn. Kreisbeschäftigter Karl-Heinz Olk ist in der 1. Sitzung (XV. Wahlperiode) zum Schriftführer bestellt worden. Zu seiner Stellvertreterin wurde Frau Kreisamtsrätin Marion Kaiser bestellt. Frau Kaiser ist zwischenzeitlich zum Amt für Schulen und Kultur gewechselt.

 

Die Verwaltung schlägt daher Frau Kreisamtfrau Barbara Holz zur neuen stellvertretenden Schriftführerin vor. Sie ist im Amt für Umweltschutz des Rhein-Kreises Neuss beschäftigt und betreut zudem die Arbeit des Planungs- und Umweltausschusses.