Betreff
Mitgliedschaft des Rhein-Kreises Neuss im Kulturraum Niederrhein e.V.
Vorlage
40/0674/XV/2010
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kulturausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 23.10.1996 beschlossen, dem Kulturraum Niederrhein e.V. ab dem Jahr 1997 als Mitglied beizutreten. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beläuft sich auf 2.218,04,- € (Bemessung des Mitgliedsbeitrages nach der Einwohnerzahl im Kreisgebiet).

 

Der Verein ist eine regionale, städteübergreifende Gemeinschaftsinitiative zur Förderung des kulturellen Lebens der Region Niederrhein und deren Profilierung als attraktiver und eigenständiger Kulturraum. Der Verein versteht sich dabei als Schrittmacher und Impulsgeber für die Stärkung der Identität der Region und als Forum für regionale Zusammenarbeit kommunaler und privater Kulturträger und –veranstalter.

 

Mit dieser Zielsetzung soll der Verein

-        die kulturellen Angebote sowie die Kulturschätze und –potentiale der Region und deren Geschichte für die Bewohner und Besucher durch regelmäßige Information, Öffentlichkeitsarbeit, Publikationen und Vortragsveranstaltungen transparent und bewusst machen (z.B. durch das Magazin KULT sowie das Kulturportal cult-click.eu),

-        städte- und kreisübergreifende Projekte und Veranstaltungen auf den Gebieten von Kunst und Kultur initiieren, fördern oder selbst durchführen, soweit sie überregionale Bedeutung haben (z.B. Muziek Biennale Niederrhein).

 

In der letzten Mitgliederversammlung wurden eine Neustrukturierung des Vereins sowie Satzungsänderungen und eine neue Mitgliederordnung beraten.

 

So könne die grundsätzlich immer bestehende Haftungsproblematik nur nachhaltig und umfassend vermieden werden, wenn der Verein zukünftig selbst keinerlei finanzielle Risiken mehr übernehme. Dies wiederum könne bei weiterer Fortführung der Tätigkeiten nur erreicht werden, wenn möglichst viele dem Zweckbetrieb und möglichst alle dem Wirtschaftsbetrieb zuzuordnenden Maßnahmen in eine Organisationseinheit ausgelagert werden, die über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügt.

 

Von daher wurde die Gründung einer Unternehmergesellschaft vorgenommen. Der Entwurf eines Gesellschaftervertrages zur geplanten Unternehmergesellschaft hat allen Mitgliedern vorgelegen und befindet sich derzeit beim Notar (Anlage 1).

 

Im Zuge der Umstrukturierung des Vereins hat der Vorstand eine Überarbeitung der zuletzt im Jahre 2003 geänderten Satzung mit dem Ziel empfohlen, diese zu verschlanken und Details in einer Mitgliederordnung zu regeln. Die Entwürfe der überarbeiteten Satzung und Mitgliederordnung haben den Mitgliedern ebenfalls vorgelegen (Anlagen 2 und 3).

 

In der Änderung der Satzung ist zur Schaffung einer verbindenden Struktur auf Arbeitsebene die Einrichtung eines „Arbeitskreises Regionalstruktur“ vorgesehen.

 

Diesem Arbeitskreis sollen die Kulturamtsleiter oder Funktionsträger mit vergleichbarer Aufgabenstellung aller kommunalen Mitglieder des Vereins angehören. Die Berufung der Mitglieder erfolgt für drei Jahre. Für den Rhein-Kreis Neuss wird Frau Elke Stirken entsandt.