Betreff
Einrichtung einer Regionalen Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien im Rhein-Kreis Neuss (RAA)
Vorlage
40/0761/XV/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

1.  Der Schulausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

2.  Herr Landrat Petrauschke wird gebeten, die Bildung einer RAA auf Kreisebene in der
    Bürgermeisterkonferenz zu thematisieren.

 


Sachverhalt:

 

a) Situationsbeschreibung

 

Zum Stichtag 31.12.2008 waren im Rhein-Kreis Neuss 443.608 Einwohner gemeldet, hiervon hatten 49.243 Einwohner eine ausländische Staatsangehörigkeit. Dies entspricht einem Ausländeranteil von 11,1 %. Der Anteil an Personen mit Migrationshintergrund beträgt sogar 20,2 % (Quelle: Mikrozensus 2005).Entsprechend hoch ist der Anteil von Schülerinnen und Schülern in den Schulen des Rhein-Kreises Neuss. Allerdings konzentriert sich diese Personengruppe auf bestimmte Stadtteile und die dazugehörigen Grund-  und Hauptschulen.

 

Spezielle Brennpunkte sind die Neusser Stadtteile Erfttal, Derikum, Weckhoven, und Nordstadt,  die Grevenbroicher Stadtteile Elsen, Südstadt und Gustorf sowie die Dormagener Stadtteile Hackenbroich und Horrem.

 

In der Regel kommen die Schüler nicht aus wohlhabenden und gebildeten, sondern überwiegend aus bildungsfernen und sozial schwächeren Familien. Diese können mit folgenden Risiken belastet sein:

 

-          gesundheitliche Probleme

-          unterdurchschnittliche Schulabschlüsse

-          potentielle Arbeitslosigkeit

-          allgemeine soziale Randständigkeit usw.

 

Besondere Bedeutung kommt den sprachlichen Defiziten zu. Sie bewirken Umwege und Verzögerungen in der Schullaufbahn, Probleme beim Erwerb von Schulabschlüssen und verringerte Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Im Rahmen einer Erhebung unter den betroffenen Schulen wurden insbesondere folgende Problembereiche deutlich.

 

   Die Kommunikation zwischen Eltern und Schule ist erschwert, so dass die sozialen und

persönlichen Probleme der Kinder, die auch in der Schule deutlich werden, nicht aufgegriffen werden können.

  Es fehlen Kapazitäten und Wissen um diese sozialpädagogischen Fragestellungen ebenso

     wie um die kulturellen Hintergründe.

 

Die Schulen haben zum Ausdruck gebracht, dass auch die Fortbildung unbedingt ausgeweitet werden müsste. Es mangelt an speziellen Angeboten zur interkulturellen Erziehung und an Konzepten zur gezielten Sprachförderung in Klassen mit besonders hohem Ausländeranteil.

 

Die Schulabbruchquote der ausländischen Jugendlichen liegt im Rhein-Kreis Neuss zweieinhalbmal höher als bei deutschen Jugendlichen. Jährlich verlassen tausende junger Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland die Schule ohne einen Abschluss. Das führt dazu, dass die Quote der arbeitslosen Jugendlichen gegenüber der vergleichbaren Gruppe deutscher Jugendlicher höher ist. Da die Anzahl der Jugendlichen aus Zuwandererfamilien weiter zunimmt, ist mit einer Ausweitung der Problemkreise Schulabbruch, keine oder qualitativ geringe Ausbildung sowie Arbeitslosigkeit zu rechnen.

 

Mangelnde Qualifikation und Scheitern im Bereich der Schule führt möglicher Weise bei einem nicht geringen Anteil von Migranten-Jugendlichen zu einem negativen Selbstbild und zu dem Gefühl der Aussichtslosigkeit, weil sie in der Mehrheitsgesellschaft keine Chance haben, einen erwünschten Status zu erreichen.

 

Jedes Gemeinwesen ist aber darauf angewiesen, gut ausgebildete Kinder, Jugendliche und Heranwachsende zu haben.

 

Insofern ist es notwendig Integration und Chancengleichheit zu fördern.

 

Folgende Ansätze erscheinen sinnvoll:

 

● Eine koordinierte sprachliche Förderung im Vorschulbereich.

 

● Eine gezielte Beratung der Mütter als zentrale Erziehungspersonen und familiäre Schalt-Stellen. Sie müssen persönlich angesprochen und einbezogen werden.

 

● Eine Förderung in beiden Sprachen und Vermittlung in den Familien. Häufig besitzen Migrantenkinder der 3. Generation, die hier geboren wurden, beim Schulanfang in einem unerwartet hohen Maße keinerlei Deutschkenntnisse. Nach einiger Zeit sprechen sie vielleicht akzentfrei, beherrschen aber weder die deutsche Sprache noch ihre Muttersprache im fachlichen und schriftfachlichen Bereich. Sie leiden unter dem Phänomen der „doppelten Halbsprachigkeit“.

 

● Konzentrierung der Gesundheitsberatung in den besonders belasteten Stadtteilen.

 

 

 

b) Aktivitäten des Rhein-Kreises Neuss, der Kommunen und der Wohlfahrtsverbände

 

Neben den Pflichtaufgaben, die durch die Ausländerbehörde, die Sozialämter incl. des Vertriebenen- und Flüchtlingsrates wahrgenommen werden, werden im Rhein-Kreis Neuss auch vielfältige freiwillige Aufgaben durchgeführt.

 

Zahlreiche Institutionen, vor allem aber die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege kümmern sich seit vielen Jahrzehnten um die Belange der Menschen mit Migrationshintergrund und haben dementsprechend beste Erfahrungen und Kenntnisse in der Arbeit mit Migranten. Daher unterstützt der Rhein-Kreis Neuss die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege bei der wichtigen Arbeit im Rahmen seiner freiwilligen Aufgaben durch Zuschüsse von derzeit rund 300.000 € im Jahr.

 

Die Fünf Wohlfahrtsverbände die vom Rhein-Kreis Neuss in Sachen Integration bezuschusst werden sind:

Caritasverband Rhein-Kreis Neuss, AWO Kreisverband Mönchengladbach, Diakoniewerk der evgl. Kirchengemeinden in Neuss, DRK Kreisverband Neuss, Diakonie Meerbusch.

 

Um eine Transparenz in der Angebots- und Maßnahmenvielfalt zu erreichen, werden die bezuschussten Verbände einerseits sowie die kreisangehörigen Kommunen andererseits jährlich vom Sozialamt angeschrieben und um Angabe ihrer Aktivitäten auf dem Gebiet der Integration von Migranten gebeten.

 

Die Verbände sind gehalten anhand eines Erhebungsbogens Angaben zu machen in Bezug auf Anzahl der Hilfesuchenden, Dienstleistungen, Maßnahmen, Angebote, Projekte, Netzwerkarbeit, Ort der Dienstleistung, Finanzierung der Kosten.

 

Darüber hinaus wurden sie aufgefordert, ihre Tätigkeiten untereinander abzustimmen und ein entsprechendes abgestimmtes Gesamtkonzept zur Integration von Migranten vorzulegen. (Ziele: Gewährleistung bestmöglicher aufeinander abgestimmter Dienstleistungsangebote, Transparenz der Angebote, Vermeidung von Doppelförderungen)

 

Diese Gemeinsamen Berichte liegen der Verwaltung vor (Anlagen 1 und 2)

 

Die bekannten Aktivitäten der kreisangehörigen Kommunen stellen sich wie folgt dar:

 

Stadt Neuss:

 

  • Finanzierung einer Sprachprojektgruppe insbesondere für den Grundschul- und Vorschulbereich, die über die Landesförderung hinausgeht
  • Zuschüsse an Wohlfahrtsverbände
  • Integrationsrat
  • Migrationserstberatungsbüro im Rathaus
  • Info-Broschüre für Migranten „Willkommen in Neuss“
  • Verabschiedung eines Integrationskonzeptes in Zusammenarbeit mit dem Integrationsrat
  • Zurzeit läuft ein KOMM-IN –Projekt beim Land aus, mit dessen Förderung ein Integrationsbüro eingerichtet worden ist. Dieses soll als Querschnittsstelle mit Lotsenfunktion dauerhaft die komplette Koordination der Integration übernehmen und gleichzeitig auch als Geschäftsstelle des Integrationsrates und des vor kurzem gebildeten Runden Tisches „Integration Neuss“ zum Zwecke der Bedarfsermittlung dienen.
  • Zurzeit werden Überlegungen angestellt, eine weitere KOMM-IN- Förderung in Anspruch zu nehmen. Es wird das Thema Einbürgerung fokussiert.
  • Arbeitsgruppe „keine Gewalt“ und Streetworker kümmern sich auch um jugendliche Migranten

 

Stadt Grevenbroich:

 

  • Bei der vorletzten Wahl konnte mangels Beteiligung kein Integrationsrat gebildet werden, daher richtete man für fünf Jahre einen Arbeitskreis Integration ein (Stadt, Migrantenvereine, Fraktionsmitglieder)
  • KOMM-IN-Projekt „Mit Energie für Integration“, Beginn 2007, Aufstellung einer erweiterten Projektgruppe zur Begleitung des Projektes in 2008 (Stadt, freie Träger, BAMF, RKN)
    Ziel: Verbesserung der Transparenz und Vernetzung, Verbesserung der Partizipation der Migranten insbesondere im Hinblick auf die erfolgreiche Wahl eines Integrationsrates in 2009
  • weiteres KOMM-IN- Projekt mit den Schwerpunkten Gründung einer Arbeitsgemeinschaft der Migrantenselbstorganisationen und Vermittlung von Möglichkeiten der politischen und gesellschaftlichen Teilhabe
  • Erfolgreiche Wahl eines Integrationsrates am 07.02.2010 (Zusammensetzung: 5 Ratsmitglieder, 10 gewählte Migrantenvertreter)
  • Integrationskonferenzen und Integrationsseminar für Entscheider (Bertelsmann-Stiftung über die KOMM-IN- Förderung)
  • Entwicklung eines Migrantenwegweisers
  • Verlinkung des Themas Integration auf der Internetseite der Stadt Grevenbroich
  • Integrationsprojekt „Mach mit“ im Grevenbroicher Norden der AWO Kreisverband Mönchengladbach (Förderung durch BAMF und RKN)
  • Zurzeit wird überlegt, ob ein weiterer KOMM-In- Antrag Aussicht auf Erfolg hätte, der auf eine verstärkte Einbürgerung von Migranten abzielt

 

Stadt Dormagen:

 

  • KOMM-IN-Projekt „Zusammenleben in Dormagen“ (ZID), Beginn: 2005
    Ziel: Verbesserung der Transparenz der Integrationsleistungen, Vernetzung der Angebote, strategische Koordination; führte im weiteren Verlauf zu folgenden hier bekannten Aktivitäten:
  • Integrationskonferenzen
  • Integrationsrat
  • Beratungsführer für Migranten
  • Website (www.zid-projekt.de)
  • Integrationsbüro/Integrationsbeauftragter
  • Gründung eines Rates der Religionen
  • mehrsprachiger multikultureller Ratgeber
  • Gesundheitsführer für Migranten

 

Stadt Meerbusch:

 

  • Zuschüsse an Wohlfahrtsverbände und Kirchengemeinden
  • Beauftragung des Vereins AVP (Akzeptanz Vertrauen Perspektive) aus Düsseldorf, ein Projekt zur Integration russischsprachiger Jugendlicher durchzuführen

 

Stadt Korschenbroich:

 

  • Zuschüsse an den Arbeitskreis Miteinander Herrenshoff (kümmert sich um Betreuung der Spätaussiedler und Asylbewerber), an die Ökumene und an den Arbeitskreis Asyl Korschenbroich und Kleinenbroich (Hausaufgabenbetreuung für Kinder von Asylbewerbern)

 

 

Weiterhin sind folgende Aktivitäten des Rhein-Kreises Neuss bzw. im Rhein-Kreis Neuss auf dem Gebiet der Integration von Migranten bekannt:

 

  • Das Kreisentwicklungskonzept für eine Familienpolitik im Rhein-Kreis Neuss „Willkommen im Kreis der Familie“ enthält unter anderem einen Baustein, der sich mit der Förderung besonders leistungsfähiger und –bereiter junger Menschen mit Migrationshintergrund befasst.

  • Die Internationale Schule am Rhein in Neuss GmbH (ISR) bietet vielen Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund über ein Stipendium die Möglichkeit, eine international ausgerichtete Schulausbildung zu erhalten und das Internationale Baccalaureate zu erwerben.

  • Die sog. „Crash-Kids“ am Quirinusgymnasium sind Kinder ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen im Alter zwischen 10 und 16 Jahren, die nach dem Besuch eines fünfmonatigen Intensivkurses schulbegleitend zum Besuch eines Gymnasiums im Kreisgebiet in Kleingruppen in nachmittäglichen Begleitkursen die deutsche Sprache erwerben und Textinterpretationen und das Verfassen von Aufsätzen üben.

  • Der Jugendhilfeausschuss des RKN gewährt Zuschüsse z.B. für die Durchführung des Projektes Sprachintegration im Kindergarten und für die Eltern- und Fachberatung durch die Erziehungsberatungsstellen in den Familienzentren (Weiterentwicklung früherer Kitas).

Das Schulamt für den Rhein-Kreis Neuss erbringt folgende Leistungen:

  • Die Migrantenförderung im schulischen Bereich erfolgt hauptsächlich durch über den Landeshaushalt bereit gestellte Lehrerstellen. Im Rahmen der Erstförderung werden neu zugewanderte Kinder gefördert. Schülerinnen und Schüler, die darüber hinaus weitere Förderung benötigen, erhalten Zweitförderung. Die Zweitförderung erfasst auch Kinder, die schon länger in Deutschland leben. Aufgrund der Förderkonzepte der Schulen vergibt die Schulaufsicht Stellenzuschläge. Im Schuljahr 2010/2011 stehen den Schulen im RKN z.B. 25,0 Stellen für die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund zur Verfügung.

  • Die Hauptstelle der Schulberatungsstellen für zugewanderte Kinder und Jugendliche des RKN befindet sich in der Kreisverwaltung Neuss, Dependancen bestehen in Meerbusch, Dormagen und Grevenbroich. Die z. Zt. vier Berater, im Hauptberuf Lehrkräfte der Schulformen Grund-, Haupt,- Realschule und Gymnasium werden mit einigen Stunden für die Beratungsaufgabe freigestellt.

 

  • Im Jahr 2010 wurde herkunftssprachlicher Unterricht in 12 Sprachen erteilt.

 

c) Aufgabenspektrum einer RAA im Rhein-Kreis Neuss

 

Um den bisher beschriebenen Problemlagen entgegenzuwirken sowie alle Aktivitäten der Kommunen und der Verbände zu bündeln, ist es aus Sicht der Schulaufsicht wünschenswert und erforderlich die Aufgaben zusammen zu fassen und im Rhein-Kreis Neuss eine regionale Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA) einzurichten, wie sie bereits in 27 Kommunen, bzw. Kreisen in NRW besteht.

 

Diese RAA sollte die im Folgenden dargestellten Aufgaben wahrnehmen:

 

1. Beratung

 

● von zugewanderten Kindern und Jugendlichen und deren Eltern in allen Fragen der Bildung und Ausbildung

 

z. B.   – Förderung im Kindergarten

          - Sensibilisierung von Eltern für die Bedeutung einer schulischen Qualifikation

          - Probleme im Rahmen der Schullaufbahn

          - Informationen beim Übergang von der Schule in den Beruf

 

● von Erzieherinnen und Erziehern, die im vorschulischen und schulischen Bereich mit zugewanderten Kindern arbeiten

 

z. B.   - Sprachliche Förderung im Kindergarten

          - Einbeziehung der Mütter in das sprachliche Lernen der Kinder

          - Informationen zu kulturellen Besonderen

 

● von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, die in Jugendhilfeeinrichtungen und Jugendämtern tätig sind.

 

z. B.   - Klärung problematischer Situationen im Umgang mit zugewanderten Kindern und Jugendlichen

 

● von Jugendlichen und Lehrern an Schulen mit hohem Migrantenanteil

 

z. B.   - Fördermöglichkeiten für Seiteneinsteiger

          - Konzeptentwicklung für den Unterricht in den Klassen mit hohem Ausländeranteil

          - Hilfen zur Konfliktbewältigung

 

● von beruflichen Ausbildern und Ausbilderinnen/Firmen

 

2. Informationsservice

 

Für diese Personengruppen bietet die RAA über die Beratung hinaus folgende Dienste an:

 

z. B.   - Übersetzungshilfen

          - Literatur zum Unterricht, zur Kultur und zur Rechtslage

          - Arbeitsmaterialien

          - Fördermöglichkeiten

          - Fördermittel

          - Angebote weiterer Träger

          - Projekte

 

3. Fortbildung

 

Für die genannten Personengruppen zu aktuellen Themen der Förderung und Integration zugewanderter  Kinder und Jugendlicher.

 

4. Kooperation und Vernetzung

 

Die RAA sollte eine Vernetzung mit allen beteiligten Personengruppen und Institutionen anstreben.

 

 

 

d) Finanzierung einer RAA

 

Das Land gewährt nach Maßgabe der Richtlinien für die Förderung der RAA gem. Runderlass des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration und des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 19.02.2009 Zuwendungen an Gemeinden und Gemeindeverbände.

Die RAA sind organisatorische Einheiten in alleiniger Trägerschaft der Gemeinden und Gemeindeverbänden.

 

Gegenstand der Förderung sind die Personalkostenzuschüsse für die unter c) genannten Aktivitäten der RAA. Es handelt sich hierbei um eine Festbetragszuweisung.

 

Bei der Stellenbesetzung ist eine Parität der Fachkräfte für die schulische und außerschulische Arbeit zu beachten.

 

Für die außerschulische Arbeit sollen nach den Richtlinien zwei Stellen eingerichtet werden. Sie werden durch sozialpädagogische Fachkräfte besetzt. Hierzu kommt eine halbe Bürofachkraft. Das Land ordnet darüber hinaus zwei Lehrkräfte für den Einsatz in der RAA ab.

 

Die jährlichen Kosten für die sozialpädagogischen Kräfte sowie die Bürofachkraft belaufen sich auf rund 140.000 € (incl. ca. 12.000 € Sachkosten).

Der Jahresfestbetrag des Landes beläuft sich auf ca. 57.000 €. Es verbleiben Eigenkosten für den Rhein-Kreis Neuss in Höhe von ca. 83.000 €.

 

Die Einrichtung einer RAA führt zu

 

  • einer Überprüfung der vom Rhein-Kreis Neuss an die Wohlfahrtsverbände gewährten Zuschüsse und zu einer neuen Definition der Aufgaben der Wohlfahrtsverbände
  • einem Wegfall der beim Rhein-Kreis Neuss eingerichteten Schulberatungsstelle und deren Dependancen.

Die Schulberatungsstelle wird nach Einschätzung der Schulaufsicht auch bei Nichteinrichtung einer RAA zum Schuljahr 2011/2012 wegfallen.

 

Im Koalitionsvertrag der Landesregierung ist die weitere Förderung der RAA festgeschrieben. Demzufolge können innerhalb der nächsten beiden Jahre 3 - 4 neue RAA genehmigt werden. Nach Auskunft der Leiterin der Hauptstelle der RAA in Essen, Frau Bainski, sind zurzeit zwei ernsthafte Interessenten für die Einrichtung einer RAA bekannt.

 

Nach Auskunft der Bezirksregierung ist der Einsatz sowohl bereits beim Rhein-Kreis Neuss als auch bei kreisangehörigen Kommunen beschäftigter Sozialpädagogen in der RAA ohne Minderung der Förderung möglich.