Betreff
Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung
Vorlage
20/0841/XV/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag nimmt die Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung für den Rhein-Kreis Neuss vom ….. zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) wurden den Kommunalverwaltungen weitgehende Gestaltungsspielräume bei der Organisation der Finanzbuchhaltung eingeräumt. Der Gesetzgeber legte in § 31 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) lediglich Rahmenbedingungen fest, die im Hinblick auf die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben der Finanzbuchhaltung durch örtliche Vorschriften auszugestalten sind. Die örtlichen Vorschriften ersetzen auch die frühere Gemeindekassenverordnung (GemKVO).

 

Gemäß § 31 Abs. 1 GemHVO sind die örtlichen Vorschriften vom Landrat zu erlassen und dem Kreistag zur Kenntnis zu geben.

 

Die Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung für den Rhein-Kreis Neuss vom …..

Liegt in der Sitzung als Tischvorlage aus.