Beschlussempfehlung:
Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die aktualisierte
Fortschreibung des Bedarfsplans für Tageseinrichtungen zustimmend zur Kenntnis.
Im Sinne des § 19 KiBiz bildet dies die Grundlage der
Jugendhilfeplanung, in deren Rahmen die Verwaltung beauftragt wird,
Gruppenformen und Betreuungszeiten festzusetzen.
Der Jugendhilfeausschuss stellt darüber hinaus fest,
dass im Hinblick auf das Tagesbetreuungsausbaugesetz ein bedarfsgerechtes
Angebot an Plätzen für Kinder < 3 Jahren trotz der vorhandenen 116 Plätze
derzeit nicht besteht und erst spätestens am 01.08. 2013 erfüllt werden kann.
Das Jugendamt wird beauftragt, den Bedarf jährlich mit
der Fortschreibung des Kindergartenbedarfsplanes festzustellen und die
erforderlichen Maßnahmen mit der Stadt Korschenbroich und den Gemeinden Jüchen
und Rommerskirchen sowie den freien Trägern abzustimmen und umzusetzen.
Vorrangig sollen dafür nicht mehr benötigte Kindergartengruppen umgewandelt
werden.
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den im Bedarfsplan
dargestellten Ausbau der Plätze für Kinder u3 zustimmend zur Kenntnis und
beauftragt die Verwaltung zur Umsetzung, vorbehaltlich der Beteiligung des
Landes im Sinne des § 21 Abs. 5 KiBiz.
Sachverhalt:
Die Verwaltung trägt in der Sitzung vor.
Als Anlage I liegt die Fortschreibung des Bedarfsplans für Tageseinrichtungen für die Stadt Korschenbroich und die Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen 2010/2011 vor.