Betreff
Sachstand Option
Vorlage
50/0961/XV/2011
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.


Sachverhalt:

I.

 

Der Rhein-Kreis Neuss hat seinen Antrag auf Zulassung als kommunaler Träger nach § 6a SGB II fristgerecht am 29.12.2010 beim Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen abgegeben.

 

Nach dem weiteren Fahrplan hat die Landregierung bis Ende März 2011 unter den eingegangenen 15 Bewerbungen eine verbindliche Reihenfolge festzulegen und an das BMAS zu melden. Hier werden anschließend nach einer rein formalen Prüfung in einer zu beschließenden Rechtsverordnung die neuen zugelassenen Optionskommunen offiziell bestimmt.

 

Bundesweit haben 77 Kommunen einen Zulassungsantrag gestellt -bei nur 41 freien Plätzen. Lediglich im Land Schleswig-Holstein, wo eine Zulassung möglich wäre, wurde kein Antrag gestellt. Ansonsten übertrifft die Zahl der Anträge die jeweils in den einzelnen Ländern mögliche Anzahl. Eine Auflistung ist als Anlage 1 beigefügt.

 

II.

 

Der Optionsantrag des Rhein-Kreises Neuss wurde aufgrund eines Kreistagsbeschlusses unter besonderer Beteiligung der Kreispolitik, der kreisangehörigen Städten und Gemeinden, der Agentur für Arbeit Mönchengladbach, der ARGE und der Kreisverwaltung erarbeitet. Er erfüllt alle Kriterien des Gesetzes und der Zulassungsverordnung. Beachtlich ist, dass viele Wirtschaftsunternehmen und –verbände im Rhein-Kreis Neuss dem Antrag zustimmen und eine Unterstützung für die evtl. Option zugesagt haben. Das gilt auch für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden -  bis auf die kreisangehörige Stadt Neuss - , deren Bürgermeister ebenfalls für den Optionsfall eine Mitwirkung bei der alleinigen Umsetzung des SGB II zugesagt haben.

 

Der Bürgermeister der Stadt Neuss hat sich nicht am Antragsverfahren beteiligt. Während in der Verwaltungsvorlage der Stadt Neuss für den Sozialausschuss am 18.01.2010 – also nach dem einstimmigen Beschluss des Kreistages und dem Bewerbungsschluss beim Land NRW - (TOP 7, Berichterstattung zum Thema Optionsantrag, Anlage 2) zu lesen ist, dass es sich bei der vom Kreistag eingesetzten Steuerungsgruppe um „kein ernsthaftes Angebot zur Mitgestaltung handelte“, hält städt. Beigeordneter Hahn diese sogar für eine „reine Showveranstaltung“ (Zitat in der Westdeutschen Zeitung am 18.01.2010).

 

Der Bericht der Stadtverwaltung trifft Aussagen, die reine Spekulationen und Unterstellungen sind. Zum Beispiel wird kritisiert, die Option bedeute die Übernahme eines nicht überschaubaren zusätzlichen kommunalen Finanzrisikos, mit Auswirkungen auf die Kreisumlage und damit verbunden Einschränkungen städtischer Mittel. Eine reine Mutmaßung ohne belastbare Zahlen.

 

Es entspricht nur der „halben Wahrheit“ wenn ausgeführt wird, die Delegation von SGB II – Aufgaben an die Stadt Neuss führe dort zu nicht gerechtfertigten Mehrbelastungen von mehr als 2 Mio. € jährlich. Es trifft zu, dass die Stadt Neuss im Rahmen der  50:50-Kostenbeteiligung in dieser Höhe mehr belastet wird, als bei der normalen Umlagenfinanzierung. Nicht erwähnt wird, dass 51,33 % aller Leistungsbezieher SGB II in Neuss leben (ARGE-Report Dez. 2010) und somit mindestens die Hälfte aller Kosten der Unterkunft, rd. 24 Mio. € netto dort anfallen und dies bei einem Bevölkerungsanteil von 34 % an der Gesamtbevölkerung des Rhein-Kreises Neuss. Der Neusser Anteil an der Gesamtfinanzierung der KdU beträgt aber – trotz höherer Eigenbeteiligung – nur 21,3 Mio. € in 2010. Damit wird Neuss faktisch von den übrigen kreisangehörigen Kommunen in Höhe von 2,7 Mio. € subventioniert.

 

Die Aussage, der Verwaltung sei keine Optionskommune bekannt, die die Aufgabe auf kreisangehörige Kommunen delegiert habe, ist falsch. Alle in Nordrhein-Westfalen zugelassenen Kreise haben zumindest die Leistungssachbearbeitung delegiert.

 

Auch die Aussage, es habe keinen Gestaltungsspielraum gegeben, ist falsch. Hinsichtlich  der Optionsform, der politischen Begleitung, dem Arbeitsmarktkonzept, der überregionalen Vermittlung etc. hat es eine Vielzahl von Entscheidungsmöglichkeiten gegeben.

 

Weder der Ton noch die Aussagekraft der Verwaltungserläuterungen der Stadtverwaltung Neuss entspricht dem Stil und den Ansprüchen des Rhein-Kreises Neuss.

 

III.

 

Weitere Arbeiten im Zusammenhang mit dem Optionsantrag werden vorangeführt. So ist z.B. eine detaillierte Leistungsbeschreibung für die neu anzuschaffende IT, die die bisherigen System A2LL und Verbis etc. ablösen muss, gefertigt. Eine europaweite Ausschreibung ist in der Vorbereitung und wird in Kürze erfolgen.

 

Die Verwaltung steht bereit, bei einer Zulassung als kommunaler Träger nach § 6a SGB II die weiteren Verfahrensprozesse einzuleiten. Dazu gehört die erneute Einsetzung einer Lenkungsgruppe und spezifischer Arbeitsgruppen. Die Verwaltung bittet die bisherigen Mitglieder der Gremien, sich dann weiterhin mit ihrem Sachverständnis aktiv zu beteiligen.