Betreff
Pflegebedarfsplanung im Rhein-Kreis Neuss
Vorlage
50/1116/XV/2011
Art
Bericht

Sachverhalt:

Die Verwaltung hat im Jahr 2008 von der Forschungsgesellschaft für Gerontologie (FFG), Dortmund, ein Gutachten zur Entwicklung des Bedarfs an professionell erbrachten Pflegeleistungen erstellen lassen. Das Gutachten basiert auf demographischen Daten und liefert in 5-Jahresschritten eine Bedarfsprognose für ambulante und stationäre Pflege bis zum Jahr 2025.

 

Nunmehr hat die Verwaltung die Prognosedaten für das Jahr 2010 im stationären Pflegebereich mit der tatsächlichen Situation im Jahr 2010 verglichen. Demnach lag die die Inanspruchnahme von stationären Pflegeplätzen in der Mitte der Prognosevarianten „mittlerer Bedarf“ und „minimaler Bedarf“. Auf Grundlage dieser Erkenntnis wurde die Zahl der benötigten Pflegeplätze für die einzelnen kreisangehörigen Kommunen von der Verwaltung für die Jahre 2015 bis 2025 fortgeschrieben.

 

Entgegen der geringen Zahl von Pflegeplätzen, die im Jahr 2015 für eine Deckung des Pflegebedarfs benötigt würden, registriert die Kreisverwaltung derzeit eine ganze Reihe von Planungsüberlegungen für den Bau neuer Pflegeeinrichtungen aus den kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Die Gesamtzahl der entstehenden Plätze würde nach Einschätzung der Kreisverwaltung zu wirtschaftlichen Nachteilen für die Leistungsanbieter verbunden mit einer Absenkung der Pflegequalität bei den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie zu einer nicht unerheblichen Mehrbelastung für die kommunalen Haushalte führen.

 

Die Verwaltung wird in der Sitzung berichten.